Seite sah man viel genauer auf die Beobachtung der gesetzlichen
Bestimmungen; mit dem alten System der Durchstechereien wurde
gründlich aufgeräumt. Eine schärfere Grenzkontrolle wurde durch
die Zentralisation der Verwaltung ermöglicht. Trotz aller Erleich-
terungen war der Handelsstand nicht recht zufrieden; er klagte
über zu hohe Nebenabgaben, den Mangel an Freiheit beim Durch-
fuhrhandel; Hamburg schien auch jetzt wieder ein Vorbild liberaler
Handelsgesetzgebung darzubieten!). Und während man auf der
einen Seite über die gegen früher sehr rücksichtslose Beitreibung
der Convoyen und Lizenten bitter klagte?) und meinte, der fran-
zösische „‚Douanegeist‘‘ habe sich in die Handhabung des Plakats
von 1725 eingeschlichen, brachten andererseits die Handelsabgaben
doch keineswegs einen befriedigenden Ertrag, der den hohen Bedürf-
nissen des jungen Staats genügte.
Bereits ın diesem ersten Entwicklungs-
stadium drangen die belgischen Industriel-
len auf ein protektionistisches System“). Sie
waren verwöhnt durch die Blüte; die ihrem Lande während der
Zugehörigkeit zu Frankreich in den Schoß gefallen war*). Die
meisten übrigen europäischen Staaten gaben ja in dieser Hinsicht
das Beispiel. Auch im Norden war die Stimmung keineswegs ein-
heitlich für den Freihandel, wie der Süden nicht unterschiedslos
für den Zollschutz eintrat. Der schon 1816 erlasseneneue
Tarif zeigte aber eine stark proiektionist!-
sche Färbung, indem er die Einfuhr von Rohstoffen begün-
stigte, ihre Ausfuhr erschwerte und diejenige der Fabrikate er-
leichterte; u. a. wurde die Ausfuhr von Eisenerzen verboten®). Von
einer freien Durchfuhr, wie sie von Antwerpen und Rotterdam er-
strebt wurde, sah man ab; sie wurde im allgemeinen mit 3 % be-
lastet. Die Kontrollmaßregeln erfuhren eine weitere Verschärfung ; die
hohen Zölle reizten zum Schmuggel. Neu war das Entrepotsystem,
1) Wesentlich die Rücksicht auf die niederländische Zollpolitik bestimmte
Hamburg zum Festhalten an seiner freien Durchfuhr (Baasch, Hamb. Handel
u. Verkehr, S. 11).
2) Colenbrander, Gedenkstukken, VII, S. 817 ff.
8) Vgl. Terlinden, Ss. 9£
#) Vgl. Waentig,. Sılm3gi — Groeneveld Meyer MS: 320
5) van den Brink, S.42. Über den Tarif von 1816 auch Gothein,
Rheinschiffahrt, S. 92; ferner Groeneveld Meyer, S. 43 ff.
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