fullscreen: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

4. Die Genossenschaften. 
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auf die Anklagebank kamen, und man kann es heute nicht begreifen, daß Polizei 
behörden bei der Prüfung, ob ein Bedürfnis für die Gründung einer Kreditgenossen 
schaft vorhanden, — die Genossenschaft wurde als Versicherungsgesellschaft ange 
sehen — die Bedürfnisfrage verneinten. Die größten Schwierigkeiten hatte Schulze- 
Delitzsch zu überwinden, um endlich Ende der sechziger Jahre die gesetzliche An 
erkennung für die Genossenschaften zu erringen. 
Will man allgemein die wirtschaftliche Bedeutung der Genossenschaft kenn 
zeichnen, so kann dies geschehen, indem man die Genossenschaft als eine Ergänzung 
der Aktiengesellschaft hinstellt. Zur Aktiengesellschaft vereinigen sich Kapitalisten; wo 
die Kapitalkraft des einzelnen nicht ausreicht zum Betriebe größerer Unternehmungen, 
da verbinden sich die Kapitalien zur Aktiengesellschaft, und gewaltige Unternehmungen 
werden ins Leben gerufen, — zur Genossenschaft vereinigen sich die wirtschaftlich 
schwächeren Kreise; nicht Kapitalien, sondern die in den Personen und ihrer Leistungs 
fähigkeit ruhenden Kräfte werden zusammengenommen, und wir sehen aus deren 
Verbindung schließlich wirtschaftliche Mächte entstehen. 
Ob es dabei eine Grenze für die Entwickelung des Genossenschaftswesens und 
für die Anwendung der genossenschaftlichen Form gibt? 
Es könnte vielleicht gesagt werden: Die Grenze liegt zunächst dort, wo die 
Beseitigung der Arbeitsteilung unproduktiv wirkt. Die Genossenschaft beruht zum 
Teil auf einer Beseitigung der Arbeitsteilung, indem sie in ihren Geschäftskreis eine 
Tätigkeit einbezieht, die bisher für die Mitglieder von anderen ausgeübt wurde; 
wo nun die Aushebung dieser Arbeitsteilung unproduktiv ist, da finden wir auch 
die Grenze für das Genossenschaftswesen. Und ferner liegt die Grenze für das 
Genossenschaftswesen dort, wo die Genossenschaft zur Belastung mit unverhältnis 
mäßigem Risiko führt, wo vielleicht die Genossenschaft dem einzelnen Mitgliede noch 
Vorteile zuführen kann, wo aber andererseits das mit der Genossenschaft ver 
bundene Risiko außer Verhältnis zu diesem Vorteile steht. Und endlich wird eine 
Grenze für das Genossenschaftswesen — leider — gezogen durch den Konkurrenz 
neid, denn die Genossenschaft erfordert ein Zusammenarbeiten der im übrigen zum 
Teil miteinander im wirtschaftlichen Konkurrenzkampf stehenden Mitglieder. 
Der Grundgedanke der Genossenschaft läßt sich in folgenden Satz zusammen 
fassen: Zugänglichmachung der Vorteile des Großbetriebes für Klaffen, die nach ihrer 
wirtschaftlichen Lage abseits vom Wege des Großbetriebes tätig sind, die oft mehr 
dessen Schatten- als dessen Lichtseiten kennen lernen, — Anpassung der Betriebs 
weise der kleinen Gewerbetreibenden aller Art an moderne Bedürfnisse und Verhält 
nisse, — Demokratisierung des Kredits. 
Diese Grundgedanken kommen in den verschiedensten Genossenschaftsarten zum 
Ausdruck, also in den Kreditgenossenschaften, den Konsumvereinen, den Bau-, 
Magazin-, Produktiv-, Molkerei- und Winzergenossenschaften, sowie in den gewerb 
lichen und landwirtschaftlichen Rohstoffgenossenschaften. Es kann füglich behauptet 
werden, daß es keine anpassungsfähigere Rechtsform im wirtschaftlichen Leben gibt 
als die genossenschaftliche, womit keineswegs behauptet werden soll, daß auch überall 
die genossenschaftliche Organisation am Platz ist. Tatsächlich aber finden wir heute 
wohl kaum ein wirtschaftliches Gebiet, auf dem wir nicht der genossenschaftlichen 
Organisation begegnen. Die Genossenschaft, ursprünglich bestimmt für die Klein 
betriebe, hat heute Eingang gefunden auch in die Großbetriebe, und die genossen 
schaftliche Organisation wirkt auf Gebieten, auf denen man sonst nur gewohnt ist, 
kapitalkräftige Aktiengesellschaften arbeiten zu sehen. Ein Beweis dafür: Wir leben 
in der Zeit der Ring- und Kartellbildungen. In der Regel stellt man sich unter 
diesen Organisationen großkapitalistische Gebilde vor. Dank aber der Anpassungs- 
fähigkeit der genossenschaftlichen Organisation hat auch diese für Ringbildungen Ver-
	        
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