4. Die Genossenschaften.
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auf die Anklagebank kamen, und man kann es heute nicht begreifen, daß Polizei
behörden bei der Prüfung, ob ein Bedürfnis für die Gründung einer Kreditgenossen
schaft vorhanden, — die Genossenschaft wurde als Versicherungsgesellschaft ange
sehen — die Bedürfnisfrage verneinten. Die größten Schwierigkeiten hatte Schulze-
Delitzsch zu überwinden, um endlich Ende der sechziger Jahre die gesetzliche An
erkennung für die Genossenschaften zu erringen.
Will man allgemein die wirtschaftliche Bedeutung der Genossenschaft kenn
zeichnen, so kann dies geschehen, indem man die Genossenschaft als eine Ergänzung
der Aktiengesellschaft hinstellt. Zur Aktiengesellschaft vereinigen sich Kapitalisten; wo
die Kapitalkraft des einzelnen nicht ausreicht zum Betriebe größerer Unternehmungen,
da verbinden sich die Kapitalien zur Aktiengesellschaft, und gewaltige Unternehmungen
werden ins Leben gerufen, — zur Genossenschaft vereinigen sich die wirtschaftlich
schwächeren Kreise; nicht Kapitalien, sondern die in den Personen und ihrer Leistungs
fähigkeit ruhenden Kräfte werden zusammengenommen, und wir sehen aus deren
Verbindung schließlich wirtschaftliche Mächte entstehen.
Ob es dabei eine Grenze für die Entwickelung des Genossenschaftswesens und
für die Anwendung der genossenschaftlichen Form gibt?
Es könnte vielleicht gesagt werden: Die Grenze liegt zunächst dort, wo die
Beseitigung der Arbeitsteilung unproduktiv wirkt. Die Genossenschaft beruht zum
Teil auf einer Beseitigung der Arbeitsteilung, indem sie in ihren Geschäftskreis eine
Tätigkeit einbezieht, die bisher für die Mitglieder von anderen ausgeübt wurde;
wo nun die Aushebung dieser Arbeitsteilung unproduktiv ist, da finden wir auch
die Grenze für das Genossenschaftswesen. Und ferner liegt die Grenze für das
Genossenschaftswesen dort, wo die Genossenschaft zur Belastung mit unverhältnis
mäßigem Risiko führt, wo vielleicht die Genossenschaft dem einzelnen Mitgliede noch
Vorteile zuführen kann, wo aber andererseits das mit der Genossenschaft ver
bundene Risiko außer Verhältnis zu diesem Vorteile steht. Und endlich wird eine
Grenze für das Genossenschaftswesen — leider — gezogen durch den Konkurrenz
neid, denn die Genossenschaft erfordert ein Zusammenarbeiten der im übrigen zum
Teil miteinander im wirtschaftlichen Konkurrenzkampf stehenden Mitglieder.
Der Grundgedanke der Genossenschaft läßt sich in folgenden Satz zusammen
fassen: Zugänglichmachung der Vorteile des Großbetriebes für Klaffen, die nach ihrer
wirtschaftlichen Lage abseits vom Wege des Großbetriebes tätig sind, die oft mehr
dessen Schatten- als dessen Lichtseiten kennen lernen, — Anpassung der Betriebs
weise der kleinen Gewerbetreibenden aller Art an moderne Bedürfnisse und Verhält
nisse, — Demokratisierung des Kredits.
Diese Grundgedanken kommen in den verschiedensten Genossenschaftsarten zum
Ausdruck, also in den Kreditgenossenschaften, den Konsumvereinen, den Bau-,
Magazin-, Produktiv-, Molkerei- und Winzergenossenschaften, sowie in den gewerb
lichen und landwirtschaftlichen Rohstoffgenossenschaften. Es kann füglich behauptet
werden, daß es keine anpassungsfähigere Rechtsform im wirtschaftlichen Leben gibt
als die genossenschaftliche, womit keineswegs behauptet werden soll, daß auch überall
die genossenschaftliche Organisation am Platz ist. Tatsächlich aber finden wir heute
wohl kaum ein wirtschaftliches Gebiet, auf dem wir nicht der genossenschaftlichen
Organisation begegnen. Die Genossenschaft, ursprünglich bestimmt für die Klein
betriebe, hat heute Eingang gefunden auch in die Großbetriebe, und die genossen
schaftliche Organisation wirkt auf Gebieten, auf denen man sonst nur gewohnt ist,
kapitalkräftige Aktiengesellschaften arbeiten zu sehen. Ein Beweis dafür: Wir leben
in der Zeit der Ring- und Kartellbildungen. In der Regel stellt man sich unter
diesen Organisationen großkapitalistische Gebilde vor. Dank aber der Anpassungs-
fähigkeit der genossenschaftlichen Organisation hat auch diese für Ringbildungen Ver-