Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

5.  Die  Kartelle.

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Hunderten  von  Kartellen,  die  im  letzten  Menschenalter  in  Deutschland  gegründet,  zu
einem  Teil  aber  auch  schon  wieder  aufgelöst  worden  sind.  Es  ist  wirklich  überraschend, ­
  was  für  einen  Reichtum  an  Organisationsformen  das  Wirtschaftsleben  auf
diesem  Gebiete  entfaltet  hat.  Der  Gang  der  Entwicklung  war  dabei  gewöhnlich  der,
daß  an  die  Stelle  der  anfänglich  noch  sehr  einfachen  und  losen  Vereinigungen  nach
und  nach  immer  kompliziertere  Gebilde  getreten  sind.  Die  größeren  und  bekannteren
deutschen  Kartelle,  wie  das  Rheinisch-Westfälische  Kohlensyndikat,  der  Stahlwerksverband, ­
  die  Kalikonvention,  das  Kartell  der  deutschen  Salinen  sind  nicht  gleich  in
der  Form  ins  Leben  getreten,  die  sie  jetzt  besitzen.  Es  hat  vielmehr  bei  ihnen  erst
einer  langen  Erziehung  innerhalb  des  Kartells  und  vieljähriger,  mit  einfacheren
Organisationen  gemachter  Erfahrungen  bedurft,  ehe  die  Erkenntnis  sich  Bahn  brach,
daß  nur  die  engste  und  innigste  Vereinigung  Gewähr  biete,  die  mit  der  Kartellbildung ­
  verfolgten  Zwecke  auch  wirklich  zu  erreichen.  Auch  hier  gilt  also  der  Satz,
daß  die  Natur  keine  Sprünge  macht.  Es  ist  in  dieser  Beziehung  sehr  lehrreich,  die
Schilderung  der  Entstehung  und  des  Werdegangs  einer  Reihe  deutscher  Kartelle  zu
lesen,  die  wir  dem  Verein  für  Sozialpolitik  verdanken.  Da  zeigt  sich  deutlich,  wie
die  Kartellbewegung  mit  innerer  Notwendigkeit  nach  Organisationen  strebt,  bei
denen  dem  Erbfeind  des  individuellen  Selbstinteresses  jeder  Schlupfwinkel  verbaut
wird,  bei  denen  die  Interessen  der  Einzelunternehmungen,  aus  denen  das  Kartell
besteht,  soweit  als  nur  irgend  möglich,  in  dem  Interesse  des  Gesamtunternehmens
aufgehen,  so  daß  Jnteressenkonflikte  zwischen  dem  Ganzen  und  seinen  Teilen  möglichst
ausgeschlossen  sind.  Das  Rheinisch-WestfälischchKohlensyndikat  z.  B.  hat  bei  seiner
letzten  Erneuerung  im  Jahre  1903  einen  weiteren  wichtigen  Schritt  nach  dieser
Richtung  getan,  indem  es  seinen  Mitgliedern  das  Recht  nahm,  nach  eigenem  Ermessen
mit  der  Erweiterung  ihrer  Produktionsanlagen  vorzugehen.  So  erweitert  das  Kartell
beständig  seinen  Wirkungskreis  auf  Kosten  der  Einzelunternehmer  und  beschränkt
die  letzteren  immer  mehr  in  ihrer  Selbständigkeit.  Lange  zuvor,  ehe  ein  sozialistischer
Zukunftsstaat  daran  denken  kann,  sie  zu  expropriieren,  müssen  es  die  Unternehmer
erleben,  wie  das  Kartell  sie  ohne  Verletzung  der  heutigen  Wirtschaftsordnung  aus
den  wichtigsten  der  volkswirtschaftlichen  Funktionen,  die  ihnen  anfänglich  zu  selbständiger ­
  Besorgung  überlassen  waren,  entsetzt  und  verdrängt  und  sie  oft  nur  noch
als  technische  Betriebsleiter  beläßt  oder  als  eine  Art  von  Kartellbeamten  beschäftigt.
In  so  fern  läßt  sich  ein  gewisser  sozialistischer  Zug  bei  den  Kartellen  nicht  leugnen.
Sie  sind  sozialistische  Organisationen  zu  nichtsozialistischen  Zwecken.  Bei  vielen  Kartellen ­
  werden  den  Verbandsorganen  so  weitgehende  Rechte  gegenüber  den  Mitgliedern ­
  eingeräumt,  daß  man  von  einem  freien  Unternehmertum  kaum  noch  sprechen
kann.  Wollte  etwa  der  Staat  derartig  weitgehende  Rechte  für  sich  in  Anspruch
nehmen,  so  würden  wohl  die  Klagen  der  Industriellen  über  das  Eindringen  des
Staates  in  ihre  privaten  Verhältnisse,  über  unerträgliche  Beschränkung  der  persönlichen
Freiheit  und  polizeiliche  Reglementiererei  kein  Ende  nehmen.  Auch  ist  der  Terrorismus ­
  der  Kartelle  der  Unternehmer  oft  nicht  geringer  als  der  der  Arbeitergewerkvereine, ­
  wenn  es  gilt,  widerstrebende  Elemente  zum  Anschluß  und  Beitritt  zu
Zwingen.
Über  den  harten  Zwang  und  die  strenge  Disziplin  der  Kartelle  vermag  die
Unternehmer  indessen  ein  wichtiger  Umstand  zu  trösten.  Es  kann  keinem  Zweifel
unterliegen,  daß  die  meisten  der  Industriezweige,  die  eine  einigermaßen  straffe
Kartellorganisation  besitzen,  dadurch  ihre  wirtschaftliche  Lage  erheblich  gebessert  haben.
so  fern  hat  die  Umwandlung  „der  Privatwirtschaft  der  getrennten  Einzelbetriebe
in  die  Privatwirtschaft  der  vereinigten  Einzelbetriebe"  ihren  Zweck  erreicht.  Die
Lage  der  kartellierten  Industrien  ist  gleichmäßiger  geworden,  und  ihre  Durchschnittserträgnisse ­
  sind  gestiegen.  Allein  diese  Besserung  ist  nicht  allen  Teilen  der  Industrie
            
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