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921 b.—927 a.
Nr.
Warengattung
Aus- u. Durchfuhr
verbote
-) 921 b.
Seeschiffe: aus anderen Stoffen.
A,D
-) 921 c.
(921 c/f) Seeschiffe ohne Verbindung mit Antriebsmaschinen:
Segelschiffe: aus Eisen oder Stahl.
A, D
*) 921 d.
—: aus anderen Stoffen.
A, D
') 921 e.
Seeleichter (Schleppschiffe): aus Eisen oder Stahl.
A, D
l ) 921 f.
—: aus anderen Stoffen.
A, D
2 ) 922.
Fluß- und Binnenseeschiffe für Luruszwecke.
A, D
2 ) 923 o.
(923a/s) andere Fluß- und Binnenseeschiffe:
Ruderboote und andere nur dem Personenverkehre dienende Kähne.
A, D
2 ) 923 b.
Schlepp-, Tau- (Ketten-) Motorschiffe.
A, D
3 ) 923 c.
(923 c/f) Personen- und Güterschiffe:
in Verbindung mit Antriebsmaschinen: aus Eisen oder Stahl.
A, D
3 ) 923 d.
—: aus anderen Stoffen.
A, D
3 ) 923 e.
ohne Verbindung mit Antriebsmaschinen: aus Eisen oder Stahl.
A, D
3 ) 923 s.
—: aus anderen Stoffen.
A, D
924.
Schwimmdocks und Pontons, auch mit Maschinenausrüstungen.
A, D
2 ) 925.
Wasserfahrzeuge aller Art, mit der Bestimmung zum Zerschlagen.
A, D
926.
Neunzeknler ttbscbnM.
Feuerwaffen, Uhren, Tonwerkzeuge, Kinderspielzeug.
A. Feuerwaffen.
Handfeuerwaffen aller Art, auch Luftgewehre, aus unedlen Metallen
oder Legierungen unedler Metalle, auch in Verbindung mit anderen
Stoffen, soweit sie nicht dadurch unter andere Nummern fallen:
Laufe und Schäfte zu Handfeuerwaffen mit eingefügten oder bei
gepackten Schlössern, Schloßkasten oder Verschlußstücken.
A, D
4 ) 927 «.
Bügel, Federn, Hähne und Läufe, auch Teile von solchen, sowie andere
Teile von Handfeuerwaffen (ausgenommen Schlösser und Verschluß
stücke), aus unedlen Metallen oder aus Legierungen unedler Metalle,
auch in Verbindung mit anderen Stoffen, soweit sie nicht dadurch
unter andere Nummern fallen: roh.
A, D
') Nach Kilogramm, Stück, Brutto- und Netto-R-gistertons. *) Nach Kilogramm und Stück. 3 ) Nach Kilo
gramm, Stück und Tragfähigkeit bis zur Tiefladelinie oder nach dem Eichschein in Tonnen zu 1000 Kilogramm. 4 ) Aus
fuhr 927,