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3. Buch. Die Staatsausgaben.
sorgt. Die Neuzeit hat hier gründlich aufgeräumt. Während alle
Zweige der Ausgabenwirtschaft absolut und relativ fortwährend
größere Beträge in Anspruch nehmen, hat die Zivilliste hier und da
auch absolut, überall aber relativ abgenommen, und heute nimmt
sie in den meisten Staaten, namentlich in den konstitutionellen
Monarchien einen verschwindend geringen Teil des Ausgabenbudgets
in Anspruch. Natürlich kann die Zivilliste über ein gewisses Mini
mum herab nicht sinken, da dasselbe der oben angeführten Bestim
mung entsprechen soll, wofür aber auch im kleinsten Staat ein
entsprechender Betrag gewidmet werden muß.
Auf die Höhe der Zivilliste nehmen hauptsächlich folgende
Momente Einfluß: 1. der Reichtum der Dynastie; 2. der Reichtum
des Volkes; 3. die Größe des Staates; 4. die Höhe der allgemeinen
Kultur; 5. die Lebensführung der höheren Klassen; 6. das Verhält
nis zwischen Dynastie und Volk. Die Lebensführung des Souveräns
kann im allgemeinen — Ausnahmen können immerhin vorkommen
— nicht bescheidener sein, als die der ihm zunächst stehenden höchsten
Klassen der Staatsbewohner. Der Souverän muß in der Lage sein,
den Staat, namentlich gegenüber anderen Staatshäuptern, würdig zu
vertreten. Es liegt ein tiefer historischer Sinn in dem Worte: Es
hat dem Deutschen Reich viel gekostet, daß ihm der Kaiser so
wenig gekostet hat. Der Souverän muß in der Lage sein, Frei
gebigkeit zu üben, Wohltaten zu streuen, Kunst, Wissenschaft und
Literatur zu unterstützen. Er darf nicht auf Erwerb, Spekulation,,
oder Subventionen von Seite anderer Staatshäupter angewiesen sein,
da dies die Würde und Unabhängigkeit des Staates vernichtet. Es
ist notwendig, daß der Souverän nach Möglichkeit auch die Mit
glieder der Dynastie entsprechend dotiere (Apanagen); denn es
würde dem Ansehen der Dynastie schaden, wenn dieselben in pre
käre wirtschaftliche Lage kämen, obwohl sich das freilich nicht
immer vermeiden läßt. Hat ja ein französischer Statistiker nach
gewiesen, daß der König von Frankreich in entfernten Graden ver
wandt war mit Personen, die auf der Straße bettelten.
Es ist zweckmäßig, die Zivilliste auf längere Zeit festzusetzen,,
eventuell auf die Lebensdauer des Souveräns. In mehreren Staaten,
so auch in Ungarn, erfolgt die Festsetzung auf zehn Jahre.
Es ist lehrreich, die Gestaltung der Zivilliste, deren Wandlung
im Laufe der Zeit mit einigen historischen Daten zu beleuchten.
Im Jahre 1662 betrugen die Kosten des Hofstaates von Ludwig XIV^
11,6 Millionen Livres, dem gegenüber die gesamten Staatsausgaben
nur 35 Millionen Livres betrugen, der Hofstaat nahm also beiläufig
ein Drittel der gesamten Staatsausgaben in Anspruch. Sehr inter-