Object: Finanzwissenschaft

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3. Buch. Die Staatsausgaben. 
sorgt. Die Neuzeit hat hier gründlich aufgeräumt. Während alle 
Zweige der Ausgabenwirtschaft absolut und relativ fortwährend 
größere Beträge in Anspruch nehmen, hat die Zivilliste hier und da 
auch absolut, überall aber relativ abgenommen, und heute nimmt 
sie in den meisten Staaten, namentlich in den konstitutionellen 
Monarchien einen verschwindend geringen Teil des Ausgabenbudgets 
in Anspruch. Natürlich kann die Zivilliste über ein gewisses Mini 
mum herab nicht sinken, da dasselbe der oben angeführten Bestim 
mung entsprechen soll, wofür aber auch im kleinsten Staat ein 
entsprechender Betrag gewidmet werden muß. 
Auf die Höhe der Zivilliste nehmen hauptsächlich folgende 
Momente Einfluß: 1. der Reichtum der Dynastie; 2. der Reichtum 
des Volkes; 3. die Größe des Staates; 4. die Höhe der allgemeinen 
Kultur; 5. die Lebensführung der höheren Klassen; 6. das Verhält 
nis zwischen Dynastie und Volk. Die Lebensführung des Souveräns 
kann im allgemeinen — Ausnahmen können immerhin vorkommen 
— nicht bescheidener sein, als die der ihm zunächst stehenden höchsten 
Klassen der Staatsbewohner. Der Souverän muß in der Lage sein, 
den Staat, namentlich gegenüber anderen Staatshäuptern, würdig zu 
vertreten. Es liegt ein tiefer historischer Sinn in dem Worte: Es 
hat dem Deutschen Reich viel gekostet, daß ihm der Kaiser so 
wenig gekostet hat. Der Souverän muß in der Lage sein, Frei 
gebigkeit zu üben, Wohltaten zu streuen, Kunst, Wissenschaft und 
Literatur zu unterstützen. Er darf nicht auf Erwerb, Spekulation,, 
oder Subventionen von Seite anderer Staatshäupter angewiesen sein, 
da dies die Würde und Unabhängigkeit des Staates vernichtet. Es 
ist notwendig, daß der Souverän nach Möglichkeit auch die Mit 
glieder der Dynastie entsprechend dotiere (Apanagen); denn es 
würde dem Ansehen der Dynastie schaden, wenn dieselben in pre 
käre wirtschaftliche Lage kämen, obwohl sich das freilich nicht 
immer vermeiden läßt. Hat ja ein französischer Statistiker nach 
gewiesen, daß der König von Frankreich in entfernten Graden ver 
wandt war mit Personen, die auf der Straße bettelten. 
Es ist zweckmäßig, die Zivilliste auf längere Zeit festzusetzen,, 
eventuell auf die Lebensdauer des Souveräns. In mehreren Staaten, 
so auch in Ungarn, erfolgt die Festsetzung auf zehn Jahre. 
Es ist lehrreich, die Gestaltung der Zivilliste, deren Wandlung 
im Laufe der Zeit mit einigen historischen Daten zu beleuchten. 
Im Jahre 1662 betrugen die Kosten des Hofstaates von Ludwig XIV^ 
11,6 Millionen Livres, dem gegenüber die gesamten Staatsausgaben 
nur 35 Millionen Livres betrugen, der Hofstaat nahm also beiläufig 
ein Drittel der gesamten Staatsausgaben in Anspruch. Sehr inter-
	        
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