Object: Oekonomik der Transformationsperiode

nähme jener Personenelemente, die auch im neuen System 
nützlich sind, in erster Linie der technischen Kopfarbeiter, Es 
ist selbstverständlich, daß diese Kräfte sich ohne den Druck des 
Zwanges nicht irgendwie planmäßig, gesellschaftlich-zweckmäßig 
verwenden lassen. Denn die alten Vorstellungsreste, die sich 
noch in den Köpfen dieser Personenkategorien befinden, mit ihrer 
teilweise individualistischen, zum Teil antiproletarischen Menta 
lität, fassen den Plan der gesellschaftlichen Zweckmäßigkeit als 
die gröbste Rechtsverletzung der „freien Persönlichkeit“ auf. Der 
äußere staatliche Zwang ist hier also absolut notwendig. Erst im 
Lauf der Entwicklung, bei einer beständigen Neuerziehung dieser 
Schichten, mit dem Grad ihrer Klassendeformation und ihrer 
Wandlung zu gesellschaftlichen Arbeitern, werden die Elemente 
des Zwanges immer geringer. Es ist klar, daß der Prozeß der 
psychologischen Neuerziehung umso schwieriger und umso 
schmerzlicher ist, je höher die betreffende Gruppe auf der 
Leiter der kapitalistischen Hierarchie stand; am schwierigsten 
unterziehen sich der gesellschaftlichen Umarbeitung solche 
sozialen Gruppen, deren Sein mit den spezifischen Formen und 
Methoden der kapitalistischen Produktion am engsten verbunden 
ist. Der unmittelbare Kampf mit ihnen in der ersten Phase der 
Revolution, ihre Versetzung in solche Verhältnisse, wo sie 
eine gesellschaftlich nützliche Arbeit leisten können, ohne der 
Sache des kommunistischen Aufbaus schaden zu können, die 
zweckmäßige Verteilung dieser Kräfte, die richtige Politik ihnen 
gegenüber, die sich ändert je nach ihrem psychologischen Gehalt 
— all das unterstellt, letzten Endes, eine „Sanktion“ der „kon 
zentrierten Gewalt", die über dem Werden der kommunistischen 
Gesellschaft wacht. 
Der Zwang beschränkt sich jedoch nicht auf den Rahmen 
der früher herrschenden Klassen und der ihnen nahestehenden 
Gruppen. In der Uebergangszeit überträgt er sich — in ver 
175
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.