so
vom 19. Februar 1861 geschaffen wurden. Um die Ursache des Bei-
behaltens dieser Formen des Arbeitslohnes nach der Aufhebung der
Leibeigenschaft richtig zu verstehen, ist die geschichtliche Entstehung
dieser Arbeitsverfassung zu untersuchen.
Wie wir schon im vorangegangenen Kapitel zu zeigen versuchten, ist
es vor allem der Landhunger, der die neurussischen Bauern in die bedrängte
Lage treibt. Die Aufhebung der Leibeigenschaft war mehr den Gutsherren
als den Bauern zum Nutzen gewesen. Die Reform vom 19. Februar 1861
hat zwar den neurussischen Bauern von den rechtlichen Ketten, die ihn
zum Sklaven machten, befreit, hat aber für ihn solche wirtschaftliche Bedin
gungen geschaffen, dass seine Abhängigkeit vom Gutsherrn fortbestand.
Zunächst war es das Kaiserliche Rescript selbst, das bestimmte,
dass «die Bauern für die ihnen zuzuweisenden Anteile entweder ein
«Obrok» zu bezahlen, oder sich durch Arbeit von dem Gutsherrn los
zukaufen hatten». Enthielt schon das Kaiserliche Rescript die Be
stimmungen, welche ermöglichten, die Bauern in Abhängigkeit von den
Gutsherren zu erhalten, so haben es die Gouvernementskomitees und die
Redaktionskommission, in welcher der Schwerpunkt der ganzen Reform
lag und wo zwei Parteien, die Anhänger der Leibeigenschaft und die
der Reform gegeneinander kämpften, verstanden, die Worte des Rescriptes
in einem für die Gutsherren möglichst günstigen Sinne auszulegen. Die
Mehrzahl der Gutsherren, der Mitglieder des Gouvernementskomitees
waren prinzipiell für die Bauernbefreiung. Schon längst war die Leib
eigenschaft ein Hemmnis für den Fortschritt der Landwirtschaft geworden.
Die Bodenpreise gingen stark in die Höhe und unter dem Einfluss von
hohen Getreidepreisen fingen die Gutsbesitzer an, das Ackerland möglichst
zu erweitern. Es begann eine fieberhafte Jagd nach Boden, und die auf
den Grundstücken wohnenden Bauern wurden nur als eine bequeme Last
betrachtet. Es ging in den letzten Jahren vor der Reform vom Jahre 1861
eine Art von «Enclosures» vor sich, — entweder man gab den Bauern
aus eigener Initiative die Freiheit, d. h. man gab sie dem Schicksal preis,
oder man vertrieb sie aus den Höfen unter den verschiedensten Vor
wänden. So kam die Reform den schon reif gewordenen neuen Agrar
verhältnissen entgegen. 1 )
In der prinzipiellen Meinung über die Notwendigkeit der Bauern
befreiung war die überwiegende Mehrheit der Gutsherren, der Mitglieder
J ) «Mögen Sie die Bauern nicht befreien wollen, befreien Sie aber uns von den
Bauern!» — rief ein Mitglied des Gouvernementskomitees der Regierung zu. — Vgl.
Manuilow, Studien über die Bauernfrage, Bd. 1; auch P. Maslow, Agrarfrage in Russland,
11. A. 1905 S. 392.