Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

so 
vom 19. Februar 1861 geschaffen wurden. Um die Ursache des Bei- 
behaltens dieser Formen des Arbeitslohnes nach der Aufhebung der 
Leibeigenschaft richtig zu verstehen, ist die geschichtliche Entstehung 
dieser Arbeitsverfassung zu untersuchen. 
Wie wir schon im vorangegangenen Kapitel zu zeigen versuchten, ist 
es vor allem der Landhunger, der die neurussischen Bauern in die bedrängte 
Lage treibt. Die Aufhebung der Leibeigenschaft war mehr den Gutsherren 
als den Bauern zum Nutzen gewesen. Die Reform vom 19. Februar 1861 
hat zwar den neurussischen Bauern von den rechtlichen Ketten, die ihn 
zum Sklaven machten, befreit, hat aber für ihn solche wirtschaftliche Bedin 
gungen geschaffen, dass seine Abhängigkeit vom Gutsherrn fortbestand. 
Zunächst war es das Kaiserliche Rescript selbst, das bestimmte, 
dass «die Bauern für die ihnen zuzuweisenden Anteile entweder ein 
«Obrok» zu bezahlen, oder sich durch Arbeit von dem Gutsherrn los 
zukaufen hatten». Enthielt schon das Kaiserliche Rescript die Be 
stimmungen, welche ermöglichten, die Bauern in Abhängigkeit von den 
Gutsherren zu erhalten, so haben es die Gouvernementskomitees und die 
Redaktionskommission, in welcher der Schwerpunkt der ganzen Reform 
lag und wo zwei Parteien, die Anhänger der Leibeigenschaft und die 
der Reform gegeneinander kämpften, verstanden, die Worte des Rescriptes 
in einem für die Gutsherren möglichst günstigen Sinne auszulegen. Die 
Mehrzahl der Gutsherren, der Mitglieder des Gouvernementskomitees 
waren prinzipiell für die Bauernbefreiung. Schon längst war die Leib 
eigenschaft ein Hemmnis für den Fortschritt der Landwirtschaft geworden. 
Die Bodenpreise gingen stark in die Höhe und unter dem Einfluss von 
hohen Getreidepreisen fingen die Gutsbesitzer an, das Ackerland möglichst 
zu erweitern. Es begann eine fieberhafte Jagd nach Boden, und die auf 
den Grundstücken wohnenden Bauern wurden nur als eine bequeme Last 
betrachtet. Es ging in den letzten Jahren vor der Reform vom Jahre 1861 
eine Art von «Enclosures» vor sich, — entweder man gab den Bauern 
aus eigener Initiative die Freiheit, d. h. man gab sie dem Schicksal preis, 
oder man vertrieb sie aus den Höfen unter den verschiedensten Vor 
wänden. So kam die Reform den schon reif gewordenen neuen Agrar 
verhältnissen entgegen. 1 ) 
In der prinzipiellen Meinung über die Notwendigkeit der Bauern 
befreiung war die überwiegende Mehrheit der Gutsherren, der Mitglieder 
J ) «Mögen Sie die Bauern nicht befreien wollen, befreien Sie aber uns von den 
Bauern!» — rief ein Mitglied des Gouvernementskomitees der Regierung zu. — Vgl. 
Manuilow, Studien über die Bauernfrage, Bd. 1; auch P. Maslow, Agrarfrage in Russland, 
11. A. 1905 S. 392.
	        
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