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Regalinhaber, in Mecklenburg der Fürst von Rostock, in Kraft seines
Regales über die Sülze verfügen durfte 1 .
Aus der Urkunde 81 vom 23. April 1279 erhellt, daß ein Privat
mann Salz „sal“ bei Freiberg vom Markgrafen zu Meissen lehnvveise
und gegen Entgelt übertragen erhalten hatte. Die Fürsten zu Meissen
leiten aber das Bergregal im Markgrafentume besage der Stiftungs
urkunde für Alten-Zelle vom Jahre 1185 von Kaiser und Reich ab 1 2 .
Die Urkunde 82 aus dem Jahre 1300 betrifft die uralte Saline zu
Soden bei Aliendorf an der Werra. Soden war seit der Frankenzeit
königliche Besitzung. Otto II. schenkte diesen Ort unter dem Namen
Tudinsoda am 29. April 973 seiner Ehefrau Theophanie 3 . Später ist
der Ort in den Besitz der Landgrafen von Hessen gekommen. Diese
übten die Rechte des Regalinhabers an jener Saline aus. Darüber,
wie sie in deren Besitz gelangt sind, habe ich keine Aufklärung ge
funden. Vielleicht genügt der Umstand, daß sie diese Rechte nicht
als Oberflächenbesitzer hatten. Wie bei den übrigen Salinen, so be
stand auch hier eine Anzahl Siedehäuser und Pfannen. Den Pfalz
grafen gehörten die je 44. und 45. Pfanne 4 5 . Die Besitzer solcher
Siedehäuser oder Pfannen leiteten ihre Rechte nicht vom Oberflächen
nutzungsrechte, sondern von Privilegien und Verleihungen ab. Als
Philipp der Großmütige im 16. Jahrhundert die Besitzer der Salzhäuser
aufforderte 6 , ihre Privilegien vorzuzeigen, fand sich zu erinnern, daß
die ersten Lehnbriefe nicht mehr vorhanden waren und daß von ihm
keine Bestätigung oder Erneuerung der alten Privilegien ausgebracht
worden ist. In der Urkunde 6 vom Jahre 1300 erklärt der Pfalzgraf
Heinrich, daß er mehr Pfannen zum Sieden auf dem Salzwerke hatte
setzen wollen, daß er aber mit den „Geburem von Soden, die Geerbet
sein zu dem Salzwerke“, dahin übereingekommen sein, gegen Empfang
einer Abgabe davon Abstand zu nehmen. Diese Urkunde läßt nur
1 Gegen v. Inama-Sternberg Arndt in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte,
germ. Abteilung, ßd. 24 S. 59 f. Die Herzoge von Mecklenburg und Pommern
wie die in Schlesien hatten alle Regalien.
2 Klotzsch, Ursprung der Bergwerke in Sachsen S. 306: „Praeterea sciendum,
cum ab imperio cujuslibet metalli proventum in nostra marchia beneficii jure sus-
cepimus.“
3 S. zu oben Urkunde 23; Schmincke, Monimenta Hassiaca p. I, Cassel
1747, p. 20 ff. Kopp, Beitrag zur Geschichte des Salzwerks in den Soden bei
Allendorf a. d. Werra, Marburg 1788.
4 v. Koch-Sternfeld II 76.
5 Kopp S. 43 ff
6 Bei Kopp, Beilage I, S. 59.