Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Regalinhaber, in Mecklenburg der Fürst von Rostock, in Kraft seines 
Regales über die Sülze verfügen durfte 1 . 
Aus der Urkunde 81 vom 23. April 1279 erhellt, daß ein Privat 
mann Salz „sal“ bei Freiberg vom Markgrafen zu Meissen lehnvveise 
und gegen Entgelt übertragen erhalten hatte. Die Fürsten zu Meissen 
leiten aber das Bergregal im Markgrafentume besage der Stiftungs 
urkunde für Alten-Zelle vom Jahre 1185 von Kaiser und Reich ab 1 2 . 
Die Urkunde 82 aus dem Jahre 1300 betrifft die uralte Saline zu 
Soden bei Aliendorf an der Werra. Soden war seit der Frankenzeit 
königliche Besitzung. Otto II. schenkte diesen Ort unter dem Namen 
Tudinsoda am 29. April 973 seiner Ehefrau Theophanie 3 . Später ist 
der Ort in den Besitz der Landgrafen von Hessen gekommen. Diese 
übten die Rechte des Regalinhabers an jener Saline aus. Darüber, 
wie sie in deren Besitz gelangt sind, habe ich keine Aufklärung ge 
funden. Vielleicht genügt der Umstand, daß sie diese Rechte nicht 
als Oberflächenbesitzer hatten. Wie bei den übrigen Salinen, so be 
stand auch hier eine Anzahl Siedehäuser und Pfannen. Den Pfalz 
grafen gehörten die je 44. und 45. Pfanne 4 5 . Die Besitzer solcher 
Siedehäuser oder Pfannen leiteten ihre Rechte nicht vom Oberflächen 
nutzungsrechte, sondern von Privilegien und Verleihungen ab. Als 
Philipp der Großmütige im 16. Jahrhundert die Besitzer der Salzhäuser 
aufforderte 6 , ihre Privilegien vorzuzeigen, fand sich zu erinnern, daß 
die ersten Lehnbriefe nicht mehr vorhanden waren und daß von ihm 
keine Bestätigung oder Erneuerung der alten Privilegien ausgebracht 
worden ist. In der Urkunde 6 vom Jahre 1300 erklärt der Pfalzgraf 
Heinrich, daß er mehr Pfannen zum Sieden auf dem Salzwerke hatte 
setzen wollen, daß er aber mit den „Geburem von Soden, die Geerbet 
sein zu dem Salzwerke“, dahin übereingekommen sein, gegen Empfang 
einer Abgabe davon Abstand zu nehmen. Diese Urkunde läßt nur 
1 Gegen v. Inama-Sternberg Arndt in der Zeitschrift für Rechtsgeschichte, 
germ. Abteilung, ßd. 24 S. 59 f. Die Herzoge von Mecklenburg und Pommern 
wie die in Schlesien hatten alle Regalien. 
2 Klotzsch, Ursprung der Bergwerke in Sachsen S. 306: „Praeterea sciendum, 
cum ab imperio cujuslibet metalli proventum in nostra marchia beneficii jure sus- 
cepimus.“ 
3 S. zu oben Urkunde 23; Schmincke, Monimenta Hassiaca p. I, Cassel 
1747, p. 20 ff. Kopp, Beitrag zur Geschichte des Salzwerks in den Soden bei 
Allendorf a. d. Werra, Marburg 1788. 
4 v. Koch-Sternfeld II 76. 
5 Kopp S. 43 ff 
6 Bei Kopp, Beilage I, S. 59.
	        
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