Full text: Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

den Beweis für die Zugehörigkeit der Salinen zum Oberflächenbesitze 
erbracht hat, so kann auch ferner dieser Beweis nicht daraus her 
genommen werden, daß diese als Pertinentien zu Städten oder Ort 
schaften bezeichnet werden, da dies aus bereits früher entwickelten 
Gründen auch bei anderen Regalien, z. B. bei Münz-, Markt- und 
Zollgerechtigkeiten geschieht. Aus diesen Gründen ist der Beweis 
der Zugehörigkeit der Salinen zur Oberfläche durch keine einzige der 
von Böhlau aufgeführten Urkunden erbracht, und die Annahme des 
Gegenteils trotz dieser Urkunden wahrscheinlich. Diese Behauptung 
kann auch den Urkunden gegenüber aufrecht erhalten werden, welche 
Georg Waitz als Vervollständigung der Böhlau sehen Abhandlung in 
der Deutschen Verfassungsgeschichte VIII 272 und 273 beigebracht hat: 
Die erste Urkunde 1 ist nur eine Wiederholung der Urkunde 18 
bei Böhlau. Sie beweist nichts gegen das Salzregal, da nur ein „locus 
patellaris“ im Besitze eines Privaten ist, dieser im Admonttale gelegene 
locus patellaris jenem Privaten zu Lehen vom Erzstifte zu Salzburg 
gegeben war, welches alle seine Salzrechte de regalibus imperii hatte. 
Die folgenden Urkunden betreffen Schenkungen an die Abtei 
St. Peter zu Salzburg über: 
„loca duarum patellarum“ „bina Integra octonaria et dimidium 
in salinario fonteque halloricio appellantur more 2 ahteil et ter- 
cium dimidium“ „locus patellae“, „locus patellaris“. 
Die Abtei St. Peter ist auf ähnliche Weise in den Besitz von 
Salzstellen gekommen, wie die Abtei Admont. Bereits v. Koch-Stern 
feld 1 2 gibt hierüber ausführliche Nachricht. Um das Jahr 980 verlieh 
Erzbischof Friedrich von Salzburg jener Abtei „montem et sylvam 
a flumine Schwarzenbach per decursum fluminis Salzahae usque ad 
locum cum omni jure nostro sive salis“. Auch 
finden sich andere Verleihungen von Salzstellen durch Salzburg an 
St. Peter 3 . Im Jahre 1141 wurden dieser Abtei schon die Einkünfte 
von 24 Salzpfannen in Mühlbach durch den Erzbischof Konrad be 
stätigt 4 . Die Salzstellen und Salzpfannen, wie die Anteile an solchen 
und die mit deren Besitz verbundenen Anrechte an Salzquellen, welche 
die Abtei St. Peter besaß, lagen in Reichenhall, Hallein oder Mühl 
bach, Hall im Admonttale und Hall im Inntale. Besonders bei der 
1 Juvavia, Anhang p. 132. 
2 II 124 und II 293 ff. a. a. O. 
3 Juvavia, Anhang p. 113. 
1 v. Koch-Sternfeld II 294
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.