Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

den  Beweis  für  die  Zugehörigkeit  der  Salinen  zum  Oberflächenbesitze
erbracht  hat,  so  kann  auch  ferner  dieser  Beweis  nicht  daraus  hergenommen ­
  werden,  daß  diese  als  Pertinentien  zu  Städten  oder  Ortschaften ­
  bezeichnet  werden,  da  dies  aus  bereits  früher  entwickelten
Gründen  auch  bei  anderen  Regalien,  z.  B.  bei  Münz-,  Markt-  und
Zollgerechtigkeiten  geschieht.  Aus  diesen  Gründen  ist  der  Beweis
der  Zugehörigkeit  der  Salinen  zur  Oberfläche  durch  keine  einzige  der
von  Böhlau  aufgeführten  Urkunden  erbracht,  und  die  Annahme  des
Gegenteils  trotz  dieser  Urkunden  wahrscheinlich.  Diese  Behauptung
kann  auch  den  Urkunden  gegenüber  aufrecht  erhalten  werden,  welche
Georg  Waitz  als  Vervollständigung  der  Böhlau  sehen  Abhandlung  in
der  Deutschen  Verfassungsgeschichte  VIII  272  und  273  beigebracht  hat:
Die  erste  Urkunde 1  ist  nur  eine  Wiederholung  der  Urkunde  18
bei  Böhlau.  Sie  beweist  nichts  gegen  das  Salzregal,  da  nur  ein  „locus
patellaris“  im  Besitze  eines  Privaten  ist,  dieser  im  Admonttale  gelegene
locus  patellaris  jenem  Privaten  zu  Lehen  vom  Erzstifte  zu  Salzburg
gegeben  war,  welches  alle  seine  Salzrechte  de  regalibus  imperii  hatte.
Die  folgenden  Urkunden  betreffen  Schenkungen  an  die  Abtei
St.  Peter  zu  Salzburg  über:
„loca  duarum  patellarum“  „bina  Integra  octonaria  et  dimidium
in  salinario  fonteque  halloricio  appellantur  more  2  ahteil  et  tercium
  dimidium“  „locus  patellae“,  „locus  patellaris“.
Die  Abtei  St.  Peter  ist  auf  ähnliche  Weise  in  den  Besitz  von
Salzstellen  gekommen,  wie  die  Abtei  Admont.  Bereits  v.  Koch-Sternfeld ­
  1  2  gibt  hierüber  ausführliche  Nachricht.  Um  das  Jahr  980  verlieh
Erzbischof  Friedrich  von  Salzburg  jener  Abtei  „montem  et  sylvam
a  flumine  Schwarzenbach  per  decursum  fluminis  Salzahae  usque  ad
locum  cum  omni  jure  nostro  sive  salis“.  Auch
finden  sich  andere  Verleihungen  von  Salzstellen  durch  Salzburg  an
St.  Peter 3 .  Im  Jahre  1141  wurden  dieser  Abtei  schon  die  Einkünfte
von  24  Salzpfannen  in  Mühlbach  durch  den  Erzbischof  Konrad  bestätigt ­
 4 .  Die  Salzstellen  und  Salzpfannen,  wie  die  Anteile  an  solchen
und  die  mit  deren  Besitz  verbundenen  Anrechte  an  Salzquellen,  welche
die  Abtei  St.  Peter  besaß,  lagen  in  Reichenhall,  Hallein  oder  Mühlbach, ­
  Hall  im  Admonttale  und  Hall  im  Inntale.  Besonders  bei  der

1  Juvavia,  Anhang  p.  132.
2  II  124  und  II  293  ff.  a.  a.  O.
3  Juvavia,  Anhang  p.  113.
1  v.  Koch-Sternfeld  II  294
            
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