Full text : Zur Geschichte und Theorie des Bergregals und der Bergbaufreiheit

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Auch  die  pars  fontis,  welcher  um  das  Jahr  983 1  in  Besitz  des
Salvatorklosters  kam,  beweist  die  Zugehörigkeit  der  Salinen  zum  Oberflächenbesitze ­
  nicht.
Die  jura  salis  Chiemensium  apud  Halle  (Reichenhall),  auf  welche
sodann  Bezug  genommen  wird,  hat  dies  Kloster  Herren-Chiemsee  vom
Erzstifte  zu  Salzburg  um  das  Jahr  1130  erhalten*.  Dieses  war
in  der  Lage,  solche  Schenkungen  zu  machen,  da  es  einen  großen
Teil  der  Reichenhaller  Salinen  de  regalibus  imperii  besaß.  Wenn  eine
für  die  Salzbereitung  geeignete  Quelle  als  nicht  im  Besitze  des  Kaisers
befindlich  aufgefuhrt  wird,  so  schließt  dies  die  Möglichkeit  nicht  aus,
daß  sie  vom  Kaiser  vergeben  ist.
Die  nun  folgenden  Zitate  beweisen,  daß  Pfannstellen  im  Besitze
des  Bischofs  zu  Halberstadt  waren.  Im  Jahre  UI2 8  übereignet  der
Bischof  von  Halberstadt  dem  Kloster  des  heiligen  Pankratius  unter
anderem  „in  Dalheim  una  mansio  et  quinque  jugera  et  unum  Panstal
(Pfannstelle)  in  quo  sal  coquitur“.  Ferner  schenkt  am  18.  Oktober  1121
Bischof  Reinhard  von  Halberstadt  dem  Augustiner  Mönchskloster  zu
St.  Lorenz  den  Ort  Kalbe  und  unter  anderem  „juxta  Bardenwick  in
Mechtenhusen  unum  panstalle  et  dimidium  in  Beckenhusen  qui  solvunt
XXIV  solidos“.  Die  letzterwähnte  wie  viele  andere  Urkunden  ergeben,
daß  Halberstadt  auch  sonst  viele  andere  Regalien  besaß.  Es  dürfte
sicher  sein,  daß  es  diese  wie  die  Salzrechte  vom  Kaiser  hatte.  Es
heißt  nämlich  beim  Annalista  Saxo 1  2  *  4  *  zum  Jahre  100g  vom  damaligen
Bischöfe:
„Adquisivit  quoque  sancto  Stephano  non  rapinis,  sed  divina
favente  clementia  mille  mansos  et  ducentos  In  molendinis
in  areis,  silvis,  in  fossis  salinariis  quantum  adquiseverit,  explicare
nequimus.  “
Von  wem  er  die  Erwerbungen  divina  favente  clementia  machte,
ist  nicht  angegeben,  doch  wird  in  dem  frommen  Kaiser  Heinrich  II.
der  Geschenkgeber  zu  suchen  sein.
Die  letzten  beiden  von  Waitz  angezogenen  Urkunden  betreffen
Salinen,  welche  das  Hochstift  zu  Magdeburg  besaß.

1  Pezii,  Thesaurus  anect.  tom.  VI  pars  I.
2  Monum.  Boica  II  p.  279  seq.  v.  Koch-Sternfeld  II  169.
8  Leuckfelds  Antiquitates  Halberstadenses,  Wolfenbüttel  1714,  Urkunde  No.  58.
Riedels  Codex  diplomaticus  Brandenburgensis  1859,  1.  Hauptteil,  XVII  427.
4  In  der  Monumenta  Germaniae  Historica  ed.  Pertz,  Scriptorum  tom.  VI,
Hannoverae  1849,  P-  641.
            
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