Full text: Leben und Lehre des Buddha

100 VII. Die Gemeinde und der Kultus. 
damals ein Text des Vinayapitaka und Suttapitaka zu Räjagrha 
festgestellt, eine Angabe, an der zu zweifeln kein Grund vorliegt. 
Dieses Dhammavinaya, „Gesetz und Disziplin", wie man es 
mit den Pali-Texten nennen kann, war gewiß, wie erwähnt 
(S. 5), in Mägadhi abgefaßt und bildete die Grundlage, auf der 
später alle andern Kanons aufgebaut wurden. Dem Inhalte nach 
wird es sich mit den beiden ersten Pitakas des südlichen Kanons 
in allen wichtigen Teilen gedeckt haben, schwerlich aber im Um 
fang. Die spätere Tradition berichtet, daß nach Schluß der Ver 
sammlung Käsyapa noch selbst die Tribüne bestieg und auch das 
dritte Pitaka, das Abhidhammapitaka, verkündete. Daß diese 
Überlieferung ganz ungeschichtlich ist und durch die im Abhidham 
mapitaka enthaltenen Werke selbst widerlegt wird, ist bereits er 
wähnt worden (S. 6). Die alten Texte wissen davon nichts; sie 
erzählen im Gegenteil, daß der von den Ältesten festgestellte Kanon 
zunächst nicht allgemeine Annahme fand. Nach Schluß des Kon 
zils, so wird berichtet, kam der Lthavira Puräna aus Daksinägiri 
nach Räjagrha. Die Ältesten sagten zu ihm: „Von den Ältesten, 
Bruder Puräna, ist das Gesetz und die Disziplin festgesetzt wor- 
den; nimm diesen Kanon an." Darauf erwiderte Puräna: „Das 
Gesetz und die Disziplin, ihr Brüder, ist von den Ältesten gut 
festgesetzt worden. Aber ich will doch lieber an dem festhalten, 
was ich von dem Herrn selbst gehört und gelernt habe." Die 
Ältesten entgegneten darauf nichts. Sie hatten also kein Mittel, 
um Puräna, dem die Tradiüon die übliche große Zahl von 500 
Mönchen zuschreibt, zur Annahme ihres Kanons zu zwingen. 
Das zweite Konzil fand der südlichen Überlieferung nach 
100 Jahre später statt als das erste. Damals herrschte in Ma- 
gadha König Asoka, zum Unterschiede Von Asoka Priyadarsin, 
der auch Dharmäsoka genannt wird, Käläsoka, „der schwarze 
Aäoka", genannt. Die Veranlassung zu diesem Konzile geben die 
südlichen und nördlichen Quellen ganz gleich an. Es wird be 
richtet, daß die Mönche zu Vaisäli sich zehn Übertretungen der 
Gesetze Buddhas zuschulden kommen ließen. Einige davon er 
scheinen überaus geringfügig. Buddha hatte verordnet, ein Mönch 
solle sich keine Vorräte aufspeichern. Dagegen verstießen nach 
Ansicht der Orthodoxen die Mönche von Vaisäli, indem sie sich 
Salz in einem Hörne aufhoben. Gegen Buddhas Vorschriften war 
ferner, daß sie nicht bloß zur Mittagszeit aßen, sondern auch am 
Abend, wenn der Schatten schon zwei Finger breit war. Bedenk-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.