100 VII. Die Gemeinde und der Kultus.
damals ein Text des Vinayapitaka und Suttapitaka zu Räjagrha
festgestellt, eine Angabe, an der zu zweifeln kein Grund vorliegt.
Dieses Dhammavinaya, „Gesetz und Disziplin", wie man es
mit den Pali-Texten nennen kann, war gewiß, wie erwähnt
(S. 5), in Mägadhi abgefaßt und bildete die Grundlage, auf der
später alle andern Kanons aufgebaut wurden. Dem Inhalte nach
wird es sich mit den beiden ersten Pitakas des südlichen Kanons
in allen wichtigen Teilen gedeckt haben, schwerlich aber im Um
fang. Die spätere Tradition berichtet, daß nach Schluß der Ver
sammlung Käsyapa noch selbst die Tribüne bestieg und auch das
dritte Pitaka, das Abhidhammapitaka, verkündete. Daß diese
Überlieferung ganz ungeschichtlich ist und durch die im Abhidham
mapitaka enthaltenen Werke selbst widerlegt wird, ist bereits er
wähnt worden (S. 6). Die alten Texte wissen davon nichts; sie
erzählen im Gegenteil, daß der von den Ältesten festgestellte Kanon
zunächst nicht allgemeine Annahme fand. Nach Schluß des Kon
zils, so wird berichtet, kam der Lthavira Puräna aus Daksinägiri
nach Räjagrha. Die Ältesten sagten zu ihm: „Von den Ältesten,
Bruder Puräna, ist das Gesetz und die Disziplin festgesetzt wor-
den; nimm diesen Kanon an." Darauf erwiderte Puräna: „Das
Gesetz und die Disziplin, ihr Brüder, ist von den Ältesten gut
festgesetzt worden. Aber ich will doch lieber an dem festhalten,
was ich von dem Herrn selbst gehört und gelernt habe." Die
Ältesten entgegneten darauf nichts. Sie hatten also kein Mittel,
um Puräna, dem die Tradiüon die übliche große Zahl von 500
Mönchen zuschreibt, zur Annahme ihres Kanons zu zwingen.
Das zweite Konzil fand der südlichen Überlieferung nach
100 Jahre später statt als das erste. Damals herrschte in Ma-
gadha König Asoka, zum Unterschiede Von Asoka Priyadarsin,
der auch Dharmäsoka genannt wird, Käläsoka, „der schwarze
Aäoka", genannt. Die Veranlassung zu diesem Konzile geben die
südlichen und nördlichen Quellen ganz gleich an. Es wird be
richtet, daß die Mönche zu Vaisäli sich zehn Übertretungen der
Gesetze Buddhas zuschulden kommen ließen. Einige davon er
scheinen überaus geringfügig. Buddha hatte verordnet, ein Mönch
solle sich keine Vorräte aufspeichern. Dagegen verstießen nach
Ansicht der Orthodoxen die Mönche von Vaisäli, indem sie sich
Salz in einem Hörne aufhoben. Gegen Buddhas Vorschriften war
ferner, daß sie nicht bloß zur Mittagszeit aßen, sondern auch am
Abend, wenn der Schatten schon zwei Finger breit war. Bedenk-