Object : Grundzüge der Sozialpolitik

6.  Kapitel.  Mangel,  Verlust  und  Sicherung  der  Arbeitsgelegenheit.  117

weise  (1901),  für  Elsaß-Lothringen  (1903).  Den  Verbänden  werden  zum
Teil  staatliche  Beihilfen  gewährt;  auch  bei  einem  Teile  der  Nachweisstellen ­
  lindet  das  statt.  In  Württemberg  wird  seit  1.  April  1899
der  Ausgleich  zwischen  den  einzelnen  Nachweisstellen  durch  Gewährung ­
  einer  Fahrpreisermäßigung  von  50  o/o  für  die  3.  Klasse  der  Personenzüge ­
  auf  Grund  des  von  der  Arbeitsnachweisstelle  ausgestellten
Nachweises  gefördert.  Bayern  ist  seit  April  1901  ebenso  vorgegangen
und  hat  ferner  in  München,  Straubing,  Kaiserslautern,  Bamberg,  Nürnberg, ­
  Würzburg,  Regensburg  und  Augsburg  Zentralvermittelungsstellen
eingerichtet,  also  in  jedem  Regierungsbezirk  eine.
Außer  den  Bezirks-  und  Landesverbänden  besteht  seit  4.  Febr.  1898
noch  ein  Verband  deutscher  Arbeitsnachweise  in  Berlin,  der  u.  a.  einen
Erfahrungsaustausch  unter  den  Arbeitsnachweisen,  einen  Ausgleich
zwischen  den  einzelnen  Nachweisen  und  Bezirken,  eine  laufende  Statistik ­
  über  die  Ergebnisse  der  Arbeitsnachweise,  eine  gemeinsame
Interessenvertretung  anstrebt.  Er  umfaßte  Anfang  1901:  121  Arbeitsnachweise, ­
  darunter  66  städtische.  Im  Sommer  1903  war  die  Mitgliederzahl ­
  127,  darunter  72  rein  städtische  und  6  von  weiteren  Kommunalverbänden ­
  und  von  Landwirtschaftskammern.
Der  Gedanke  der  städtischen  Arbeitsnachweisstellen  hat  auch  in
anderen  Ländern  Wurzel  gefaßt,  aber  bei  weitem  nicht  in  gleichem
Maße  wie  in  Deutschland.  In  Österreich  setzt  diese  Entwickelung  1898
ein.  Im  Februar  1903  bestanden  in  Österreich  6  städtische  Arbeitsnachweisämter. ­
  In  England  ist  durch  den  Labour-Bureaux-Act
von  1902  bestimmt  worden,  daß  in  jedem  Stadtbezirk  Londons  Arbeitsnachweisstellen ­
  durch  den  Gemeinderat  von  Gemeinde  wegen  errichtet
werden  können.  In  verschiedenen  Stadtteilen  ist  das  alsbald  geschehen. ­
  In  Belgien  sind  im  März  1903:  5  städische  und  5  von
Städten  unterstützte  Nachweisstellen  in  der  monatlichen  Übersicht  des
Arbeitsamtes  erwähnt  worden.  In  Dänemark  entstand  1901  in  Kopenhagen
ein  städtisches  Arbeitsnachweisamt,  in  Norwegen  sind  2  solcher  Ämter
vorhanden,  in  Schweden  sind  verschiedene  Städte  im  Begriff,  derartige
Ämter  einzurichten.  In  Frankreich  schreibt  das  Stellenvermittelungsgesetz ­
  vom  14.  März  1904  den  Gemeinden  von  mehr  als  10000  Einwohnen ­
  die  Begründung  von  Gemeindearbeitsnachweisen  vor.
Bei  weitem  weniger  zahlreich  als  die  städtischen  sind  im  ganzen
die  staatlichen  Arbeitsnachweisämter.  In  der  Schweiz  sind,  wie  schon
erwähnt,  die  in  Basel-Stadt  und  Genf  als  staatliche  Ämter  anzusprechen. ­
  In  Preußen  können  die  innerhalb  der  staatlichen  Eisenbahnverwaltung ­
  bestehenden  Arbeitsausgleichstellen  hierher  gerechnet
werden.  Ihre  Erfahrungen  sind  nach  einer  Verfügung  des  Ministers
der  öffentlichen  Arbeiten  aus  dem  Jahre  1902  günstig;  der  Minister
regt  deshalb  die  Fortsetzung  und  Erweiterung  dieser  Versuche  an.
            
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