Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 
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gering. Die Umgestaltung einer Einzelunternehmung in eine Actiengesellschaft 
mit niedrigen Actienappoints kann leicht zu Mißbräuchen und falschen Angaben 
Uber den Werth der Unternehmung benützt werden. Die Formen unseres 
gegenwärtigen Actienwesens passen übrigens auch nicht recht für eine Capital 
association, bei welcher von vorneherein oder wenigstens für lange Zeit ein 
Actionär mit 5 / 6 oder 3 / 4 des Aktienbesitzes einer Anzahl kleiner Actionäre 
gegenüber steht. Auch die Analogie der Behandlung des bisherigen Unter 
nehmers als eines zu honorirenden Directors trifft nicht zu, weil dieser 
Director ja zugleich Eigenthümer des größten Theils des ganzen Capitals 
ist, und gerade diese Vereinigung von Capital und Leitung in einer Hand 
macht in vielen Industrien die Superiorität einer solchen Unternehmung über 
die eigentliche Actienform aus. Wird das Stimmrecht sehr liberal bewilligt, 
so werden die Arbeiter allmälig einen Einfluß auf die Verwaltung zu gewinnen 
suchen und damit die so nothwendige Einheit der Leitung gefährden, welche 
ja hier wegen des Verhältnisses der im Besitze des Unternehmers befindlichen 
Actien zum Actienbesitz der Arbeiteractionäre eine unabweisliche Forderung 
ist. Sind die Actien nicht übertragbar, so ist ihre Verwerthung in Zeiten 
der Noth ausgeschlossen^), sind sie übertragbar, so können sie allmälig in 
ganz fremde Hände gebracht werden. Endlich ist es nickt ohne Bedenken, 
daß der Arbeiter seine Ersparnisse in einer industriellen Unternehmung und 
noch obendrein in derselben industriellen Unternehmung anlegt, in welcher er 
beschäftigt ist. In Zeiten der Krisis geht er dann seiner beiden Einkommens 
quellen zugleich als Actionär und Arbeiter verlustig, und hier würde die 
Anlage seiner Ersparnisse in andern sichereren Formen ihm für den Entgang 
oder die Herabsetzung des Lohnes einen Rückhalt gewähren. Dieselben Be 
denken erheben sich auch gegen den Vorschlag, die Fonds der mit einer Unter 
nehmung in Verbindung stehenden Kranken- und Alterscasse in der Unterneh 
mung als eine Art Commanditcapital anzulegen. — Mir scheint daher die 
Erwerbung von Theileigenthum für's Erste nicht von jener allgemeinen Be 
deutung, wie die Behelligung der Arbeiter am Gewinne. Unter bestimmten 
Verhältnissen, in mittleren Unternehmungen mit einer geringen intelligenten 
Arbeiterzahl kann ein solcher Versuch günstig ausfallen und wo die Geneigt 
heit von Arbeitern und Unternehmern zu dieser Form besteht, wird cs gut 
sein, die Sache zu versuchen, allein eine allgemeine Formel möchte ich auch hier 
nicht vorschlagen. Bis jetzt ist der allgemeine Gedanke, die Richtung gegeben, 
es kömmt nun darauf an, möglichst viel Versuche selbst der verschiedensten Art 
durchzuführen, nur die Erfahrung wird uns feste Regeln an die Hand geben 
und uns lehren, auf welchen Wegen das Ziel des socialen Friedens zu 
erreichen ist. 
>) Dem einzigen Ausknnftsmittel, nämlich der Erwerbung und Belehnung der 
Actien durch die Unternehmung stehen' gesetzliche Schwierigkeiten entgegen. Es ist 
nicht unwahrscheinlich, daß sich für diese Industrial Partnerships neue Rechtssormen 
bilden werden.
	        
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