Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber  Gewinnbetheiligung  der  Arbeiter.

13

gering.  Die  Umgestaltung  einer  Einzelunternehmung  in  eine  Actiengesellschaft
mit  niedrigen  Actienappoints  kann  leicht  zu  Mißbräuchen  und  falschen  Angaben
Uber  den  Werth  der  Unternehmung  benützt  werden.  Die  Formen  unseres
gegenwärtigen  Actienwesens  passen  übrigens  auch  nicht  recht  für  eine  Capitalassociation, ­
  bei  welcher  von  vorneherein  oder  wenigstens  für  lange  Zeit  ein
Actionär  mit  5 / 6  oder  3 / 4  des  Aktienbesitzes  einer  Anzahl  kleiner  Actionäre
gegenüber  steht.  Auch  die  Analogie  der  Behandlung  des  bisherigen  Unternehmers ­
  als  eines  zu  honorirenden  Directors  trifft  nicht  zu,  weil  dieser
Director  ja  zugleich  Eigenthümer  des  größten  Theils  des  ganzen  Capitals
ist,  und  gerade  diese  Vereinigung  von  Capital  und  Leitung  in  einer  Hand
macht  in  vielen  Industrien  die  Superiorität  einer  solchen  Unternehmung  über
die  eigentliche  Actienform  aus.  Wird  das  Stimmrecht  sehr  liberal  bewilligt,
so  werden  die  Arbeiter  allmälig  einen  Einfluß  auf  die  Verwaltung  zu  gewinnen
suchen  und  damit  die  so  nothwendige  Einheit  der  Leitung  gefährden,  welche
ja  hier  wegen  des  Verhältnisses  der  im  Besitze  des  Unternehmers  befindlichen
Actien  zum  Actienbesitz  der  Arbeiteractionäre  eine  unabweisliche  Forderung
ist.  Sind  die  Actien  nicht  übertragbar,  so  ist  ihre  Verwerthung  in  Zeiten
der  Noth  ausgeschlossen^),  sind  sie  übertragbar,  so  können  sie  allmälig  in
ganz  fremde  Hände  gebracht  werden.  Endlich  ist  es  nickt  ohne  Bedenken,
daß  der  Arbeiter  seine  Ersparnisse  in  einer  industriellen  Unternehmung  und
noch  obendrein  in  derselben  industriellen  Unternehmung  anlegt,  in  welcher  er
beschäftigt  ist.  In  Zeiten  der  Krisis  geht  er  dann  seiner  beiden  Einkommensquellen ­
  zugleich  als  Actionär  und  Arbeiter  verlustig,  und  hier  würde  die
Anlage  seiner  Ersparnisse  in  andern  sichereren  Formen  ihm  für  den  Entgang
oder  die  Herabsetzung  des  Lohnes  einen  Rückhalt  gewähren.  Dieselben  Bedenken ­
  erheben  sich  auch  gegen  den  Vorschlag,  die  Fonds  der  mit  einer  Unternehmung ­
  in  Verbindung  stehenden  Kranken-  und  Alterscasse  in  der  Unternehmung ­
  als  eine  Art  Commanditcapital  anzulegen.  —  Mir  scheint  daher  die
Erwerbung  von  Theileigenthum  für's  Erste  nicht  von  jener  allgemeinen  Bedeutung, ­
  wie  die  Behelligung  der  Arbeiter  am  Gewinne.  Unter  bestimmten
Verhältnissen,  in  mittleren  Unternehmungen  mit  einer  geringen  intelligenten
Arbeiterzahl  kann  ein  solcher  Versuch  günstig  ausfallen  und  wo  die  Geneigtheit ­
  von  Arbeitern  und  Unternehmern  zu  dieser  Form  besteht,  wird  cs  gut
sein,  die  Sache  zu  versuchen,  allein  eine  allgemeine  Formel  möchte  ich  auch  hier
nicht  vorschlagen.  Bis  jetzt  ist  der  allgemeine  Gedanke,  die  Richtung  gegeben,
es  kömmt  nun  darauf  an,  möglichst  viel  Versuche  selbst  der  verschiedensten  Art
durchzuführen,  nur  die  Erfahrung  wird  uns  feste  Regeln  an  die  Hand  geben
und  uns  lehren,  auf  welchen  Wegen  das  Ziel  des  socialen  Friedens  zu
erreichen  ist.

>)  Dem  einzigen  Ausknnftsmittel,  nämlich  der  Erwerbung  und  Belehnung  der
Actien  durch  die  Unternehmung  stehen'  gesetzliche  Schwierigkeiten  entgegen.  Es  ist
nicht  unwahrscheinlich,  daß  sich  für  diese  Industrial  Partnerships  neue  Rechtssormen
bilden  werden.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.