Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

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Ueber  Gewinnbeteiligung  der  Arbeiter.
Arbeitslohn.  Es  hieße  den  Arbeiter  in  die  unheilvollsten  Schwankungen
hineinziehn,  wollte  man  ihn  an  den  Chancen  des  Unternehmers  betheiligen.
Denn  wie  sollte  er  zum  Tragen  der  Geschäftsverluste  herangezogen  werdend
Es  könnte  durch  die  Bildung  eines  Reservefonds  geschehen,  der  aber  in
vielen  Unternehmungen  sehr  stark  sein  müßte,  um  wirklich  allen  Risiken  begegnen ­
  zu  können.  Es  wäre  dies  jedoch  eine  Ungerechtigkeit  gegen  den  am
Gewinn  betheiligten  Arbeiter.
Wenn  sich  ein  Unternehmer  einen  Reservefond  anlegt,  so  nimmt  er
einen  Theil  des  Gewinns,  den  er  in  die  eine  Tasche  stecken  könnte,  und  legt
ihn  vorsorglich  in  die  andere;  er  ist  stets  Eigenthümer  des  sicheren,  und  gewissermaßen ­
  zweifelhaften  Gewinns.  Der  Arbeiter  jedoch,  welcher  aus  den
verschiedensten  Gründen  aufhören  kann,  in  dem  Unternehmen  thätig  zu  sein,
muß  einen  Theil  des  ihm  zu  Gunsten  des  Reservefonds  entzogenen  Gewinns
bei  seinem  Austritte  in  demselben  zurücklassen  zum  Nutzen  seiner  Nachfolger.
So  würde,  wenn  durch  Bildung  eines  starken  Reservefonds  die  Betheiligung
der  Arbeiter  an  den  Verlusten  ermöglicht  wäre,  einerseits  eine  ungerechte  Veriheilung
  der  Gewinne,  andererseits  deren  auf  den  Einzelnen  fallende  Antheile
äußerst  gering  werden.
Die  Art  und  Weise  aber,  wie  die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Gewinn ­
  geschehen  würde,  schließt  eine  weitere  Ungerechtigkeit  in  sich.  Derselbe
muß  berechnet  werden  nach  dem  Verhältniß,  in  dem  der  Einzelne  an  der
Gesammtsumme  der  im  Jahre  im  Geschäfte  verausgabten  Löhne  participirt
hat,  und  zwar  kann  man  entweder  alle  Löhne  als  gleich  betrachten  oder
zwischen  festen  Zeitlöhnen  und  Accord-  oder  Stücklöhnen  einen  Unterschied
machen,  und  erstere  in  erhöhtem  Maße  an  der  Dividende  Theil  nehmen
lassen  als  letztere,  die  gewissermaßen  schon  eine  Tantieme  in  sich  schließen.
Es  ist  nun  aber  nicht  zu  verkennen,  daß  die  Gleichheit  des  Lohnes  durchaus
nicht  den  gleichen  Antheil  an  der  für  das  Geschäft  gedeihlichen  Thätigkeit
ausdrückt.  Bei  gleichen  Lohnsätzen  hat  ein  tüchtiger  Heizer,  der  bekanntlich
durch  seine  Aufmerksamkeit  und  Geschicklichkeit  einer  Fabrik  große  Summen  an
Heizmaterial  ersparen  kann,  an  dem  sich  herausstellenden  Stutzen  viel  erheblicheren ­
  Antheil  als  ein  Weber,  der  eben  nur  seiner  Arbeit  am  Webestuhl
nachkommt  ;  und  ähnliche  Fälle  lassen  sich  zahlreich  nachweisen.
Die  Betheiligung  der  Arbeiter  am  Unternehmer-Gewinn  scheint  mir
ferner  nicht  an  Werth  zu  gewinnen,  wenn  ich  das  häufig  mit  Nachdruck
geltend  gemachte  Motiv  ins  Auge  fasse,  daß  durch  sie  die  Arbeiter  zu  außerordentlicher ­
  Anstrengung  und  Achtsamkeit  angespornt  werden,  deren  materielle
Ergebnisse  und  sittliche  Folgen  die  ihnen  in  Aussicht  gestellte  Belohnung  vollständig ­
  aufwiegen.  Hiergegen  habe  ich  zu  erwidern,  daß  einerseits  nur  in
einer  sehr  beschränkten'  Gattung  von  Unternehmungen  durch  besondere
Leistungen  der  Arbeiter  eine  wesentliche  Erhöhung  des  Stutzens  eintreten  kann.
Es  ist  dies  möglich  in  Industriezweigen,  wo  das  Verhältniß  der  Arbeitskosten ­
  zu  den  gesammten  Productionskosten  sehr  beträchtlich  ist.  Dasselbe  variirt
in  den  verschiedenen  Gewerben  sehr  bedeutend;  von  etwa  70  bis  80  Procent
W  den  Bergleuten  in  den  Kohlengruben  bis  zu  einem  bloßen  Procent-
            
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