Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter.
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„Die andere Erfahrung ist, daß wenn der Bonus, seiner ursprünglichen
Bestimmung nach, aus dem Productionsgewinn gezahlt wird, mithin fortfällt,
wenn kein solcher vorhanden ist, die Extrabelohnung der Arbeit an Umstände
geknüpft ist, auf welche sie keinen Einfluß hat. Es ist sicherlich nicht der
Fehler der Arbeit, wenigstens nicht der technischen, wenn Kupfer, Zink und
Kohlen' zu theuer eingekauft, die fertigen Waaren zu wohlfeil verkauft und
in solchen Fällen Ueberschüsse oder Gewinne nicht erzielt werden. Obschon
jeder der nicht beim Ein- und Verkauf betheiligten Beamten und Arbeiter-
seine Schuldigkeit im vollsten Maße gethan haben kann, so würde er dock
wegen des mangelnden Productionsgewinns (wovon auf den Bonus die
Hälfte entfällt) leer ausgehen müssen. Diese Ungerechtigkeit findet nicht statt,
sobald die Arbeit unabhängig von jenen Chancen gestellt ist und ihre Früchte
lediglich nach ihren Leistungen bemessen werden." —
Diese Ansichten sind vollkommen berechtigt und entsprechen dem oben
von mir Dargelegten. Es bleibt also die Borchert'sche Unternehmung einzig
eine Actiengesellschaft, in der die Arbeiter zu Mitbetheiligten gemacht werden
sollen. Zur Sicherung ihrer Einlagen, sowie zur Auszahlung von Alters
zulagen und Pensionen stiftete Borchert einen Fonds von 50,000 Thalern,
welcher allerdings in dem vorliegenden Falle seiner Aufgabe, wenigstens was
die Sicherstellung des eingelegten Capitals der Arbeiter anbetrifft, das wohl
schwerlich über das Vermögen der Stiftung hinausgehen wird, genügen wird,
der aber leicht in seiner Bestimmung, den Arbeitern ein sorgenfreies Alter
zu gewährleisten, beeinträchtigt werden kann. Wie dem auch sei, die groß
herzige Borchert'sche Handlungsweise dürfte schwerlich allgemeine Nachahmung
finden und ick kann das Riskante einer Betheiligung der Arbeiter an in
dustriellen Actienunternehmungen nur auf's Neue wiederholen. Dieselbe wird
um so gefährlicher, je mehr durch die Erfahrungen der letzten Jahre ge
witzigt, das große Capital sich von diesen Gesellschaften zurückzieht, und es
Bedürfniß wird, sich das Interesse der kleinen Leute zu sichern. Die Heran
ziehung der Arbeiter kann leicht eine neue Leimruthe werden, um schlechten
Unternehmungen Capital und Interesse zuzuwenden.
Greening u. Comp, in Salfold (England), Fabrikanten von eisernen
und Drahlgittern, hatten ihren Arbeitern zugesichert, sobald ihr Reingewinn
mehr als 15 Procent beträgt, den Rest mit ihnen zu theilen. Diese Ein
richtung besteht seit 1865; ihre Erfolge sind nicht glücklich gewesen. Im
ersten Jahre wurde allerdings eine Gratifikation in Gestalt eines Zuschlags
von 5 Procent auf die Löhne ausgezahlt, allein seit dein scheint kein Ueber-
schuß erzielt worden zu sein; ja es heißt, die Fabrik habe theilweise mit Ver
lust gearbeitet.
Fox, Head u. Comp, in Middlesborough (England), Fabrikanten von
Eisenplatten und ähnlichen, hatten ihren Arbeitern gestattet, in ihrem Ge
schäfte ihre Ersparnisse anzulegen, die ihnen mit 5 Procent verzinst werden,
und für die sie außerdem, sobald der Reingewinn 10 Procent übersteigt,
einen verhältnißmäßigen Antheil am Ueberschuß haben sollten. Arbeitet das
Geschäft mit Verlust, oder bleibt der Gewinn unter 5 Procent, so wird