Full text: Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Ueber Gewinnbetheiligung der Arbeiter. 
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„Die andere Erfahrung ist, daß wenn der Bonus, seiner ursprünglichen 
Bestimmung nach, aus dem Productionsgewinn gezahlt wird, mithin fortfällt, 
wenn kein solcher vorhanden ist, die Extrabelohnung der Arbeit an Umstände 
geknüpft ist, auf welche sie keinen Einfluß hat. Es ist sicherlich nicht der 
Fehler der Arbeit, wenigstens nicht der technischen, wenn Kupfer, Zink und 
Kohlen' zu theuer eingekauft, die fertigen Waaren zu wohlfeil verkauft und 
in solchen Fällen Ueberschüsse oder Gewinne nicht erzielt werden. Obschon 
jeder der nicht beim Ein- und Verkauf betheiligten Beamten und Arbeiter- 
seine Schuldigkeit im vollsten Maße gethan haben kann, so würde er dock 
wegen des mangelnden Productionsgewinns (wovon auf den Bonus die 
Hälfte entfällt) leer ausgehen müssen. Diese Ungerechtigkeit findet nicht statt, 
sobald die Arbeit unabhängig von jenen Chancen gestellt ist und ihre Früchte 
lediglich nach ihren Leistungen bemessen werden." — 
Diese Ansichten sind vollkommen berechtigt und entsprechen dem oben 
von mir Dargelegten. Es bleibt also die Borchert'sche Unternehmung einzig 
eine Actiengesellschaft, in der die Arbeiter zu Mitbetheiligten gemacht werden 
sollen. Zur Sicherung ihrer Einlagen, sowie zur Auszahlung von Alters 
zulagen und Pensionen stiftete Borchert einen Fonds von 50,000 Thalern, 
welcher allerdings in dem vorliegenden Falle seiner Aufgabe, wenigstens was 
die Sicherstellung des eingelegten Capitals der Arbeiter anbetrifft, das wohl 
schwerlich über das Vermögen der Stiftung hinausgehen wird, genügen wird, 
der aber leicht in seiner Bestimmung, den Arbeitern ein sorgenfreies Alter 
zu gewährleisten, beeinträchtigt werden kann. Wie dem auch sei, die groß 
herzige Borchert'sche Handlungsweise dürfte schwerlich allgemeine Nachahmung 
finden und ick kann das Riskante einer Betheiligung der Arbeiter an in 
dustriellen Actienunternehmungen nur auf's Neue wiederholen. Dieselbe wird 
um so gefährlicher, je mehr durch die Erfahrungen der letzten Jahre ge 
witzigt, das große Capital sich von diesen Gesellschaften zurückzieht, und es 
Bedürfniß wird, sich das Interesse der kleinen Leute zu sichern. Die Heran 
ziehung der Arbeiter kann leicht eine neue Leimruthe werden, um schlechten 
Unternehmungen Capital und Interesse zuzuwenden. 
Greening u. Comp, in Salfold (England), Fabrikanten von eisernen 
und Drahlgittern, hatten ihren Arbeitern zugesichert, sobald ihr Reingewinn 
mehr als 15 Procent beträgt, den Rest mit ihnen zu theilen. Diese Ein 
richtung besteht seit 1865; ihre Erfolge sind nicht glücklich gewesen. Im 
ersten Jahre wurde allerdings eine Gratifikation in Gestalt eines Zuschlags 
von 5 Procent auf die Löhne ausgezahlt, allein seit dein scheint kein Ueber- 
schuß erzielt worden zu sein; ja es heißt, die Fabrik habe theilweise mit Ver 
lust gearbeitet. 
Fox, Head u. Comp, in Middlesborough (England), Fabrikanten von 
Eisenplatten und ähnlichen, hatten ihren Arbeitern gestattet, in ihrem Ge 
schäfte ihre Ersparnisse anzulegen, die ihnen mit 5 Procent verzinst werden, 
und für die sie außerdem, sobald der Reingewinn 10 Procent übersteigt, 
einen verhältnißmäßigen Antheil am Ueberschuß haben sollten. Arbeitet das 
Geschäft mit Verlust, oder bleibt der Gewinn unter 5 Procent, so wird
	        
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