Full text : Ueber Betheiligung der Arbeiter am Unternehmergewinn

Inhalt.
Bon  der  Gewinnbetheiligmig  der  Arbeiter.
Tie  Betheiligung  der  Arbeitnehmer  sowohl  an  dem  Reingewinne,  als  auch  an
dem  Eigenthume  gewerblicher  Unternehmungen  wird  vielfach  als  ein  wirksames
Mittel  zur  Erhaltung,  bezw.  Wiederherstellung  des  socialen  Friedens  zwischen
Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern  und  der  Verbesserung  der  wirthschaftlichen  Lage
der  letzteren  angesehen.  Die  Frage  ist  mm:
1.  Ist  entweder  die  Gewinnbetheiligung  oder  die  Eigenthumsbetheiligung  für
sich  allein  schon  ausreichend,  um  die  eben  genannten  wohlthätigen  Wirkungen
zu  erzielen?  Oder  müssen  beide  Arten  von  Betheiligungen  dazu  miteinander
verbunden  sein?
2.  Welche  Erfahrungen  sind  zur  Kenntniß  des  Gutachters  gekommen  über  diese
verschiedenen  Arten  von  Betheiligungen?  Ueberwiegen  die  Vortheile  die  Nachtheile? ­
  und  welcher  Art  sind  die  einen  und  die  anderen?
3.  Welche  allgemein  gültigen  Sätze  lassen  sich  aus  den  bereits  vorliegenden
Erfahrungen  ableiten?  Hier  wäre  besonders  zu  beachten:
a.  ob  jede  Unternehmungsform  die  Betheiligung  gestattet,  oder  welche
Form  vorzugsweise  hierfür  geeignet  ist;
d.  auf  welche  Weise  —  wenn  die  Vortheile  der  Betheiligung  überwiegend
sind,  —  dieselbe  allgemeiner  zu  machen  ist;
c.  ob  eine  solche  Verallgemeinerung  lediglich  durch  das  freie  Walten  des
Selbstinteresses  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  möglich  ist;  ob  sie
auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  erreicht  werden  kann;  oder  ob  auch
direkte  und  selbst  finanzielle  Staatshülfe  hierbei  in  Anspruch  genommen
werden  kann  und  darf.

Begutachtet  von  Seite
Leg.-R.  E.  von  Plener  in  Wien  1
Fabrikbesitzer  Dr.  Max  Weigert  in  Berlin  15
Rittergutsbesitzer  I.  Reumann  in  Posegnick  39
Fabrikant  I.  Werthcim  in  Bornheim  bei  Frankfurt  a.  M  45
            
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