Vorwort.
Mit der Entstehung der Kartelle entstand im Laufe der
Zeit eine Fülle wissenschaftlicher Literatur, die sich mit jener
neuen und eigenartigen Erscheinung unseres gewerblichen
Lebens befaßte. Wie aber der Kartellbegriff noch keine
festen Normen zeigte, so liefen auch die Untersuchungen der
Wissenschaft zunächst vielfach nur auf Vermutungen bezüglich
der weiteren Entwicklung hinaus.
Heute ist das anders. Nachdem man jetzt, wenn auch
nicht auf viele Jahre, so doch auf eine Reihe von Jahren
der Tätigkeit dieser Erscheinungsform gewerblicher Organisation
zurückblicken kann, ist es viel mehr möglich geworden,
die Folgen ihrer Wirksamkeit zu erfassen. Insbesondere gilt
das für die Wirkungen, die die Kartelle auf die Arbeiterschaft
ausgeübt haben und vielleicht noch ausüben werden; denn
eins muß auch heute noch der Zukunft überlassen bleiben,
das ist die Wirksamkeit, die die Kartelle entfalten werden,
wenn sie auch die Regelung des Arbeitsverhältnisses in ihren
Aufgabenkreis hineingezogen haben.
In einem Punkte aber gilt wohl heute schon die Wirkung
der Kartelle als eine allgemein günstige, das ist der Einfluß
der Kartelltätigkeit auf die wirtschaftliche Lage der
kartellierten Industrie und die damit Hand in Hand gehende
Besserung der Lohnverhältnisse der in kartellierten Betrieben
beschäftigten Arbeiterschaft. Auch können die Kartelle einen
günstigen Einfluß auf die Bildung von Arbeiterorganisationen
ausüben und umgekehrt können Arbeiter Beihilfe zu Kartellbildungen
leisten. Dadurch aber wird eine weitere Grundlage
aufgebaut zum Abschluß der zur Zeit stark in der Ausdehnung
begriffenen Arbeitstarifverträge.
Diese und ähnliche Probleme, wie sie in vorliegender
Abhandlung erörtert werden, sind aber geeignet, weitere
günstige Perspektiven zu eröffnen, zur Erreichung des von
den Sozialpolitikern so heiß erstrebten Zieles, Friede und
Einigkeit zwischen Unternehmer und Arbeiter zu bringen i
der gewerbliche Frieden!
Frankfurt a. M., 1910. Dr. Otto Utsch.