ländische Fabrikation von Teerfarben hervorgerufen. Ob es sich
um Zollerhöhungen auf landwirtschaftliche oder industrielle Produkte
handelt, immer muß über ihre Berechtigung danach entschieden
werden, welche Bedeutung der höhere Zollschutz für
die Entwicklung der heimischen Produktion hat.
Es ist versucht worden, Zölle, die bloß Verschiebungen des
Einkommens verursachen, durch den Hinweis darauf zu rechtfertigen,
daß die Konsumfähigkeit der geschützten Interessengruppen
erhöht werde, was den anderen Produktionszweigen
zum Vorteil gereiche. Dies ist aber offenbar ein Fehlschluß. Wenn
durch einen Zoll nur Einkommen von einem Teil der Bevölkerung
auf einen anderen übertragen wird, nimmt die Konsumfähigkeit
des dadurch belasteten Teiles um ebensoviel ab, als die des begünstigten
zunimmt. So kommt es, daß zu einer Zeit, in der
das Einkommen bestimmter Gruppen der landwirtschaftlichen Bevölkerung
infolge der erhöhten Preise ihrer Produkte größer geworden
ist, der Absatz der industriellen Waren stagniert, weil
die Kaufkraft der übrigen Bevölkerung für diese Waren wegen
der höheren Kosten der Nahrungsmittel gesunken ist.
Wenn der Standpunkt, daß für die Lösung der Zollfragen
die Rücksicht auf die Entwicklung der heimischen Produktion
maßgebend sein muß, verlassen wird, steht man uferlosen Forderungen
der Interessenten nach Zollerhöhungen gegenüber. Allerdings
sind, wie in der Politik überhaupt, auch in der Handelspolitik
Kompromisse notwendig und die Machtverhältnisse ausschlaggebend,
aber es handelt sich ja gerade darum, den überwiegenden
Interessen der Gesamtheit Rechnung zu tragen, wobei
man sich auf diese Interessen stützen kann. Nur kommt
es oft vor, daß sich auch wichtige Interessen nicht rechtzeitig
geltend machen, wie bis vor wenigen Jahren in den kontinentalen
Staaten die der Konsumenten, die dann nachträglich allenthalben
in bedenklicher Weise und unter den traurigsten Nebenerscheinungen
in Bewegung gerieten. Gerade um heftige Rückschläge
gegen den rationellen Schutz der heimischen Produktion zu vermeiden,
muß daran festgehalten werden, daß die Zoll- und Handelspolitik
sich nicht in der Linie des jeweils geringsten Widerstandes,
sondern in der Linie der überwiegenden Interessen der Gesamtheit,
der öffentlichen und staatlichen Interessen, bewegen soll.