Kapitel II. Höhepunkt und Niedergang der klassischen Schule. Stuart Mill. 423
sischen Bauer zu bewundern. Die hauptsächlichsten Vorteile, die
Stuart Mill dem kleinen Besitz zuschreibt, sind die Neutralisation
der Ungerechtigkeiten der Bodenrente durch ihre Zersplitterung, der
Schutz der unabhängigen Produktion gegen ein Versinken in die
Lohnarbeit, die Entwicklung der individuellen Initiative und der
Intelligenz der Bauern, und hauptsächlich der energische Zügel, den
sie dem natürlichen Streben nach einer unüberlegten Bevölkerungs
vermehrung anlegt.
Man muß darauf hinweisen, daß Stuart Mill seine Vorliebe
für den kleinbäuerlichen Besitz — für die herrliche französische
Bauernschaft, „the beautiful French peasantry“ wie man sie
seitdem genannt hat — der ganzen radikalen Partei in England ein
geimpft hat. Die Gesetze, die in England seit dem Ende des
19. Jahrhunderts fortlaufend gegeben worden sind, um mitten in den
großen Latifundienbezirken Inseln des Kleinbesitzes zu schaffen
(Small Holding Acts), sind seinem Einfluß zuzuschreiben.
3. Schließlich lehnt sich Stuart Mill nicht weniger stark als
gegen die Bodenrente auch gegen das alte Erbrecht auf, das Eeich-
tümer an solche gibt, .die sie nicht erzeugt haben. — Wie wir gesehen
haben, machte Senior hier keine Unterscheidung, sondern faßte beides
unter demselben Namen „Rente“ zusammen. — Das Erbrecht erschien
Stuart Mill dem wohlverstandenen individualistischen Prinzip ebenso
sehr zuwiderzulaufen wie die Bodenrente und sogar im Gegensatz zu
dem Gesetz der freien Konkurrenz zu stehen, da es die Konkurrenten
unter durch und durch ungleichen Bedingungen kämpfen läßt. Hierin
unterliegt Stuart Mill, was er auch nicht verbirgt, dem Einfluß der
Saint-Simonisten und ihrer Verachtung für den „Zufall der Geburt“.
Jedoch stieß er hier, soweit die testamentarische Erbfolge in
Betracht kommt, auf eine große Schwierigkeit: denn das freie Ver
fügungsrecht über seinen Besitz zu Lebzeiten, und sogar nach dem
Tode ist vielleicht der hervorragendste Ausdruck der Individualität,
bei weitem der Lohnarbeit vorzuziehen ist . . . Aber der Zweck des Fortschrittes
ist nicht nur der, die Menschen in eine Lage zu versetzen, in der sie ohne einander
anskommen können, sondern ihnen zu gestatten, zusammen unter gegen
seitigen Beziehungen zu arbeiten, die keine Abhängigkeits
beziehungen sind“ (B. IV, Kap. 7, § 4).
Die dem ländlichen Kleinbesitz als wenigstens partielle Lösung der sozialen
Frage zugesprochene Bedeutung ist übrigens keine Besonderheit Stuaet Mill’s. Ohne
auf Sismondi zurückzugreifen, der, wie wir gesehen haben, sich viel damit beschäftigt
hatte, wurde sie von Thoknton in England, in seinem Buch: Befürwortung des
bäuerlichen Eigentums (1848) und von Hippolyte Passy in Frankreich in
einem ausgezeichneten kleinen Buch: Des Systemes de culture (1852) ein
dringlich empfohlen. Doch blieben die klassischen Yolkswirtschaftler mehr dem
landwirtschaftlichen Großbetrieb günstig gesinnt: besonders Lavebgke, Essai sur
l’Eeonomie rurale de 1’Angleterre.