thumbs : Le Pérou économique

Soziale  Bedeutung  des  privateigeulums

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die  verhängnisvollsten  sozialen  und  wirtschaftlichen  Folgen  ein.  vor
allem  nimmt  dann  die  Arbeitslosigkeit  rapid  zu;  es  wird  aber  auch
bald  Wohnungsnot  eintreten,  weil  niemand  mehr  Lust  hat,  sein
Kapital  an  den  Bau  von  Häusern  zu  wagen.
Unsicherheit  des  Privateigentums,  wozu  auch  Ankündigung  weitgehender ­
  Sozialisierungsmaßnahmen,  und  zwar  vielleicht  gar  ohne
Entschädigung  oder  wenigstens  ohne  angemessene  Entschädigung  der
Vorbesitzer  gehört,  muß  also  stets  sozial  gefährliche  Zustände  im
Wirtschaftsleben  nach  sich  zieh.n,  und  zwar  Zustände,  denen  der
8taat  mit  seinen  Machtmitteln  hilflos  gegenübersteht,  da  er  doch
niemanden  dazu  zwingen  kann,  Unternehmer  zu  werden.  Man  rüttelt ­
  eben  in  der  individualistischen  Wirtschaftsordnung  nicht  ungestraft ­
  an  der  Institution  des  Privateigentums.
Außer  dem  Privateigentum  ist  für  die  individualistische  Wirtschaftsordnung ­
  grundsätzlich  auch  wirtschaftliche  Bewegungsfreiheit ­
  unentbehrlich.  Der  wirtschaftlichen  Selbstverantwortlichkeit  der
einzelnen  hat  naturgemäß  aus  der  anderen  Seite  das  Recht  zu  entsprechen, ­
  ihre  wirtschaftliche  Tätigkeit  frei  nach  ihrem  Ermessen  zu
gestalten.  In  der  individualistischen  Wirtschaftsordnung  gilt  daher
grundsätzlich  regelmäßig  wirtschaftliche  Bewegungsfreiheit  für  die
einzelnen.  Diese  grundsätzliche  Bewegungsfreiheit  schließt  allerdings
nicht  aus,  daß  der  Staat  an  zahlreichen  Stellen  Schranken  für  die
Bewegungsfreiheit  seiner  Bürger  aufrichtet,  daß  er  ihr  wirtschaftliches ­
  handeln  unter  allerlei  einengende  Vorschriften  stellt.  Ls  läßt
sich  sogar  ohne  weiteres  sagen:  Ls  hat  noch  nie  in  der  Geschichte
eine  individualistische  Wirtschaftsordnung  gegeben,  die  gänzlich  ohne
Beschränkungen  der  ökonomischen  Freiheit  ausgekommen  wäre,  in  der
der  Staat  sich  von  jeder  Einmischung  in  das  Wirtschaftsleben  zurückgehalten ­
  hätte.  Aber  das  Maß  der  staatlichen  Einmischung  kann
dabei  allerdings  ein  sehr  verschiedenes  sein,  und  wir  stoßen  hier  auf
den  Punkt,  in  dem  die  individualistischen  Wirtschaftsordnungen  in
der  Geschichte  und  im  Leben  sich  hauptsächlich  voneinander  unterscheiden. ­
  Stets  bleibt  dabei  aber  doch  der  Satz  bestehen,  daß  mit  dem
            
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