Full text : Kapitalismus und Sozialismus

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1,1.  Die  individualistische  Wirtschaftsordnung

individualistischen  Rechtsprinzip  grundsätzlich  wirtschaftliche  Freiheit
verbunden  ist.  Venn  das  bedeutet  nur:  die  Freiheit  gilt  überall  da,
wo  sie  nicht  durch  Vorschriften  des  Gesetzgebers  ausdrücklich  aufgehoben ­
  oder  eingeschränkt  ist.  Und  insbesondere  hat  in  dem  individualistischen ­
  Rechtssystem  das  Individuum  regelmäßig  auf  zwei
wichtigen  Gebieten  große  Bewegungsfreiheit.  Zur  richtigen  Beurteilung ­
  der  Rechtsordnungen  des  Wirtschaftslebens  ist  es  notwendig,
diese  beiden  Richtungen  der  wirtschaftlichen  Freiheit,  denen  eine  ganz
grundlegende  Bedeutung  zukommt,  immer  mit  im  Rüge  zu  behalten.
Denn  ebenso  wie  andere  freiheitliche  Einrichtungen  nehmen  wir  sie
leicht  als  etwas  Selbstverständliches  hin  und  werden  uns  ihrer  gar
nicht  klar  bewußt.  Die  Freiheit,  die  wir  im  gesellschaftlich-staatlichen
Leben  genießen,  sind  wir  für  gewöhnlich  ebensowenig  geneigt  zu
beachten  wie  die  Luft,  die  wir  einatmen,'  wir  setzen  ihr  Vorhandensein ­
  als  etwas  Selbstverständliches  voraus.  Die  Freiheit  ist  ja  ihrer
Natur  nach  etwas  Negatives,  die  Rbwesenheit  von  Zwang,  wir
fangen  daher  regelmäßig  erst  an,  sie  schätzen  zu  lernen  und  sie
überhaupt  oft  erst  gleichsam  zu  entdecken,  wenn  sie  uns  verloren
geht,  wenn  wir  auf  sie  verzichten  sollen.
Die  beiden  wirtschaftlichen  Freiheitsrechte,  die  für  die  individualistische ­
  Wirtschaftsordnung  von  grundlegender  Bedeutung  sind  und
in  ihr  regelmäßig  in  einem  Umfange  bestehen,  von  dem  erst  noch
zu  prüfen  ist,  ob  er  in  einem  anderen  Rechtssystem  auch  nur  annähernd ­
  in  gleicher  weise  durchführbar  ist,  sind  erstens  die  Freiheit
des  Ronsums.  Die  Freiheit  des  Ronsums  besagt,  jeder  kann  selbst
bestimmen,  wie  er  sein  Einkommen  verwenden  und  was  er  verbrauchen ­
  will.  Rlit  souveräner  Freiheit  kann  der  Ronsument  heute  darüber ­
  entscheiden,  auf  welche  waren  er  seine  Nachfrage  richten  und
wieviel  er  für  jede  Ware  anlegen  will.  Der  Staat  enthält  sich  aller
Eingriffe  in  die  Bedarfsbildung  und  die  Einkommensverwendung.
Die  Freiheit  des  Ronsums,  wie  sie  heute  besteht,  ist  insbesondere ­
  auch  gleichbedeutend  mit  dem  verzicht,  die
Nachfrage  durch  andere  Rkittel  zu  regeln  als  durch
            
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