Grundsteuer nach dem gemeinem Wert und die Z u -
wach sst e u e r sind auf betreiben der Bodenreformer an
vielen Stellen eingeführt worden. Die Ausdehnung des
Enteignungrechtes auf die Ufergelände der Schiffahrtkanäle,
die wir unserem allzufrüh verstorbenem
Professor Adolf Pohlman verdanken, ist ein großer Erfolg
gewesen.*x) Die Beseitigung des verderblichen Konzessionwesens
in unseren verlorenen K o lo ni e n wird
immer ein Ruhmesblatt in der Geschichte des Bundes
deutscher Bodenreformer füllen. Sein eintreten für das
Heimstättenrecht hat zum Erlaß eines Reichsheimstätten
Gesetzes geführt, das als ein großer Fortschritt im
Bodenrecht anerkannt werden muß. Die meisten von
diesen Erfolgen lassen sich, wie schon im Vorwort dieses
Buches gesagt worden ist, in ihren Anfängen bis in die
Zeit zurück verfolgen, in der eine kleine Schar von Anhängern
für die Wahrheiten eingetreten ist, die heute
beinahe ein Gemeingut der führenden Geister unseres
Volkes geworden sind.
U Höhepunkt seiner Wirksamkeit darf mein Nachfolger
Adolf Da ma s < k e die Aufnahme des Artikels
155 in die in Weimar beschlossene V erf a \ s un g des
Deutschen Reiches von 1919 ansehen:
Die Verteilung und Nutzung des Bodens wird von
Staatswegen in einer Weise überwacht, die Mißbrauch verhütet
und dem Ziele zustrebt, jedem Deutschen eine gesunde
Wohnung und allen deutschen Familien, besonders den kinderreichen,
ihren Bedürfnissen entsprechende Wohn- und
Wirtschaftheimstätten zu sichern.
Kriegteilnehmer sind bei dem zu schaffenden Heimstättenrechte
besonders zu berücksichtigen.
Grundbesitz, dessen Erwerb zur Befriedigung des Wohnungbedürfnisses,
zur Förderung der Siedlung und Urbari
Lu Y tghiman, Adolf. Die vergessene Grundrente. Soziale Streitfragen Heft
308