Full text : Nationale Bodenreform

der Bodenreformer in die rauhe Wirklichkeit übertragen
werden sollen, nicht um ein großes Bodenreformgessetz,
sondern um eine lange Reihe von Gesetzen und Verordnungen
 handeln. Wir haben mit dem Erbbaurecht und
dem Wiederkaufrecht, dem Rentengut und dem Hypothekenrecht,
 dem Baufluchtlinien Gesetz und den Bauordnungen,
 mit dem Mietrecht und dem Pachtrecht, mit der
Berggesetzgebung und dem Wasserrecht, mit dem Pfandrecht
 der Bauhandwerker, dem Heimsstättenrecht und der
inneren Kolonisation, mit der Grundsteuer und der Zuwachssteuer,
 der Grunderwerb- und der Vermögensteuer
u. a. m. zu rechnen.
Die praktischen Erfolge, die der Bund deutscher Bodenreformer
 seit dem aufstellen seines neuen Programms
erzielt hat, sind nicht überwältigend gewesen. Was erreicht
 worden ist, darf aber nicht unterschätzt werden. Das
im s 1012 des Bürgerlichen Gesetzbuches wieder belebte
Erbbaurecht ist von den Bodenreformern nach Rudolf
Sohms Wort unter der Bank hervorgezogen worden. Es
ist damit ein wichtiger Schritt auf dem Wege zur Trennung
 von Boden und Bauwerk getan worden. Die Anwendung
 des Erbbaurechts wird durch den weiteren Ausbau
 der grundlegenden gesetlichen Vorschriften erleichtert
 werden. Der Bericht, den Geheimrat St ü b b e n im
preußischem Zentralblatt der Bauverwaltung vom 6. November
 1915 über die Erfolge mit dem Erbbaurecht in
der Gartenkolonie Solatsch bei Posen veröffentlicht hat,
die jezt den Polen gehört, hat dafür gute Aussichten eröffnet.
 Das gleiche gilt von dem Wiederka ufrecht
nach ß 497 des Bürgerlichen Gesetzbuches, das zuerst von
der Stadt Ulm unter ihrem bodenreformerischem Bürgermeister
 v. Wa g n e r mit durchschlagendem Erfolg angewendet
 worden ist. Es wird als wirksamstes Mittel gegen
eine mißbräuchliche Ausnützung des Bodens in der Zukunft
 immer mehr in den Vordergrund treten. Die
20%

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