Object : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

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Diese Zahl ist sicherlich etwas zu hoch, weil sie auch die
Arbeiter mit umfaßt, die sich aus irgend einem Grunde (vgl.
weiter unten!) als Angestellte bezeichnet haben. Deshalb erfolgt
 eine Abrundung der Zahlen nach unten. Die Berechnung
stützt sich im einzelnen auf folgende Erwägungen:
Von den 5274000 von der Berufszählung ermittelten Angestellten,
 Beamten und sonstigen Personen werden zunächst
die Beamten abgesetzt. Die Zahl der öffentlichen Beamten
der Reichs-, Landes- und Kommunalverwaltung (ohne die
Betriebsverwaltungen und Heer und Marine), aber einschließlich
 der Lehrer, ist auf rd. 800 000 zu beziffern”), dazu kommen
noch die Beamten in den Betriebsverwaltungen des Reichs:
330000 bei der Reichsbahngesellschaft, 250000 bei der Reichspost,
 in den übrigen Betrieben des Reichs, sowie den Betriebsverwaltungen
 der Länder und Kommunen sind schätzungsweise
 100000 Beamte, insgesamt also 680000 Beamte beschäftigt.
 Die Zahl aller Beamten der Hoheits- und Betriebsverwaltungen
 im Reich, in den Ländern und Gemeinden
beläuft sich auf 1480000. Setzt man hierzu weitere
70000 Beamte einschließlich 41000 Geistliche für die
sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften ‚hinzu, so
ergibt sich eine Gesamtzahl von rund 1,55 Millionen
Beamten, wovon wohl ungefähr 100000 auf die zusammen
 mit den leitenden Angestellten nachgewiesenen
höheren Beamten entfallen dürften. Mithin müssen
1,45 Millionen Beamte abgesetzt werden. Die Zahl der Soldaten
 ausschließlich der Offiziere (110 000) ist bekannt. Die
Zahl der Mönche, Nonnen und Diakonissen beträgt nach der
Berufszählung 77000, sie müssen also gleichfalls abgesetzt
werden. Die restliche Zahl von über 3,6 Millionen ist aber
auch noch etwas zu hoch, weil sich mitunter Personen, die ihrer
sozialen Stellung nach zur Arbeiterschaft gehören, in der Haushaltungsliste
 bei der Berufszählung als Angestellte bezeichnen.
Soweit diese Eintragungen als falsch erkannt wurden, wurden
sie berichtigt. Sie sind zum Teil darauf zurückzuführen, daß
Personen aus Geltungsbedürfnis als Angestellte gezählt werden
 wollten. Zum anderen Teil handelt es sich um Arbeiter,
wie Privatchauffeure u. dgl., die hinsichtlich ihrer Arbeitsverhältnisse
 (monatliche Entlohnung, Kündigungsfristen usw.) den
Angestellten gleichgestellt sind, und schließlich um die Angehörigen
 solcher Berufe, die je nach der Art ihrer Tätigkeit zu
den Angestellten oder zu den Arbeitern gezählt werden (z. B.
Poliere, Meister u. a.). Wie groß .die Zahl aller dieser
Personen ist, ist nicht bekannt, man wird sie auf über 130 000
— 1) Statistik des Deutschen Reichs, Band 402, Teil II, Seite 224

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