Full text : Geschichte der volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen

Kapitel  I.  Die  Physiokraten.

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zuziehen  sei,  ist  daher  ohne  jede  Bedeutung.  Man  darf  keine  bevorzugen, ­
  sondern  muß  sich  mit  beiden  befassen
“Was  den  Lohn  anlangt,  so  ist  seine  Definition,  so  kurz  sie
uuch  ist,  von  einer  unglaublichen  Tragweite:  „Der  Lohn  entspricht
dem  Teil,  den  sie  (die  Arbeiter)  am  Erzeugnis  als  Mitbesitzer  haben 2 ).“  '
Ler  Ausdruck  „entspricht“  will  sagen,  daß  der  Arbeiter,  der  sein
^aturrecht  auf  sein  Arbeitserzeugnis  nicht  ausüben  kann  oder  will,
es  zu  einem  Geldpreis  veräußert;  und  dieser  Preis  ist  es,  der  seinen
Lohn  darstellt,  der  wie  alle  Verkaufspreise  „durch  die  Konkurrenz
der  Käufer  und  Verkäufer  bestimmt  wird.“  Condillac  stellt  es  daher
ni cht  als  ein  Naturgesetz  hin,  daß  dieser  Lohn  stets  auf  das  Existenz-Minimum
  beschränkt  ist.  Er  wird  von  dem  Angebot  und  der  Nachfrage ­
  abhängen.  Im  Gegenteil  wird  die  Klasse  der  Lohnempfänger
hier  als  eine  Art  latente  Assoziation  zwischen  Kapital  und  Arbeit
hingestellt 3 ).
Sogar  vom  Gesichtspunkt  der  praktischen  Anwendung  und  besonders
  der  Arbeitsfreiheit  und  der  Verurteilung  der  Zünfte  ist
Condillac  viel  kategorischer  als  die  Physiokraten  gewesen.  „Ihre
''^'rechte  sind  schreiendes  Unrecht,  das  uns  nur  deshalb  als  ordnungsgemäß ­
  erscheint,  weil  wir  es  als  bestehend  vorfinden 4 ).“  Die  Freiheit
hes  Darlehnsgeschäftes  und  des  Zinsfußes  verlangt  er  ebenso  kategorisch ­
  wie  Tüegot,  indem  er  gleich  ihm  eine  formvollendete  Beweishhrung
  der  Gleichheit  zwischen  Zinsen  und  Wechslergebühren  führt;
enn !  sagt  er,  Wechslergebühren  sind  der  Ausgleich  der  Entfernung;
„räumliche  Entfernung“  und  „zeitliche  Entfernung“  laufen  auf
a sselbe  hinaus 5 ).  Mit  anderen  Worten:  das  eine  ist  in  der  Zeit
J* S ’  w as  das  andere  im  Raum  ist,  und  dies  stimmt  mit  der  modernen
oorie  über  den  Zins  durchaus  überein.

°P-  cit.,  I.  Teil,  Kap.  XXIX.
3  °P-  cit,  Kap.  XII.
!>h  » 69 ;  '■  ganz  neuen  Untersuchungen  über  den  Lohnkontrakt
Thea  ' Bate lak  —  ohne  anscheinend  Condillac  zu  kennen  —  genau  die  gleiche
Clse  aus.

2  ° p '  cit „  XV.  Kap.  8.
Sc häft^  .'  ■ PüHG0T:  Memoire  sur  les  prdts  d  ’  argen  t,  S.  122.  „In  den  Geeint ­
  en . m ^  verzinslichen  Darlehn  gibt  man  zu  einer  Zeit  weniger  Geld,  um  zu
ßchen  t,  eren  m ehr  zu  erhalten,  weil  der  Zeit-,  wie  der  Ortsunterschied  einen  wirk-„Man
  y  nter ® c hied  im  Wert  des  Geldes  hervorrufen.“  Und  etwas  weiter  auf  Seite  127:
^’ischei/  •  *l ei1  P n t ersc hi ec l  des  Nutzens,  der  zur  Zeit  des  Darlehnempfanges
die  , nan  einer  im  wirklichen  Besitz  befindlichen  Summe  und  einer  gleichen  Summe,
°® e abar 1  a * >er  ers *  s Pdter  erhalten  wird,  besteht!  Ist  dieser  Unterschied  nicht
>  Pud  was  ist  das  triviale  Sprichwort:  „ein  Sperling  in  der  Hand  ist  besser,

als

ZWei  Taub

en  auf  dem  Dach“,  anders  als  der  naive  Ausdruck  dieser  Wahrheit?
            
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