Full text : Die Kommunalbesteuerung in Italien

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III.  Die  Beurteilung  des  dazio  di  consumo
und  Reformvorschläge.
1.  Die  Beurteilung  des  dazio  di  consumo.
Die  Oktrois  sind  ihrer  inneren  Natur  nach  indirekte  Aufwandsteuern, ­
  nur  durch  die  Form  ihrer  Erhebung  ausgezeichnet.  Wie  die
Aufwandsteuern  im  allgemeinen  ein  sehr  umstrittenes  Gebiet  in  der
Steuerlehre  wie  in  der  Steuerpolitik  bilden,  so  ist  dies  der  Fall  mit
den  Oktrois  im  besonderen.  Energische  Verteidiger  wie  leidenschaftliche ­
  Gegner  treten  hier  einander  gegenüber,  in  Italien  nicht  minder
wie  in  Frankreich.  Gerade  der  Oktroi  ist  ein  Beispiel  dafür,  wie
bloße  Theorie  und  Realisierbarkeit  des  Praktisch-Möglichen  oft  miteinander, ­
  in  unversöhnlichem  Gegensatz,  widerstreiten.  Ist  heute  in
der  Wissenschaft  wie  in  der  öffentlichen  Meinung  der  Oktroi,  wie  die
Aufwandsteuern  im  allgemeinen,  als  unsozial  und  volkswirtschaftlich
schädlich  verworfen,  so  ist  die  Notwendigkeit  seiner  Beibehaltung  doch
vielfach  in  den  realen  Verhältnissen  begründet.
I.  Für  die  Beurteilung  des  dazio  di  consumo  ergibt  sich  hiernach
eine  zweifache  Aufgabe.  Er  ist  erstens  zu  beurteilen  als  Aufwandsteuer ­
  im  allgemeinen  und  zweitens  in  seiner  besonderen  Ausgestaltung
in  Italien.  Wir  untersuchen  zunächst  den  Oktroi  als  Verbrauchssteuer ­
  in  seinem  Verhältnis  zu  den  modernen  Steuergrundsätzen.
1.  Was  zunächst  die  Gerechtigkeitsfrage  anlangt,  die  heute
mehr  denn  je  in  der  Steuertheorie  wie  in  der  Steuergesetzgebung
eine  entscheidende  Rolle  spielt,  so  ist  gewiß  mit  Verbrauchssteuern
keine  besondere  Ehre  einzulegen.  Oft  genug  seit  Lassalle  hat  man  es
wiederholt,  daß  sie  umgekehrt  progressiv  wirken:  die  ärmeren  Schichten
der  Bevölkerung  werden  relativ  stärker  belastet  als  die  wirtschaftlich
leistungsfähigeren.  Der  Idee  der  Aufwandsteuern  zugrunde  liegt  die
Präsumtion,  daß  zwischen  der  Größe  des  Verbrauches  der  mit  Auflagen ­
  belasteten  Waren  und  der  wirtschaftlichen  Leistungsfähigkeit,
insbesondere  der  Größe  des  Einkommens  der  Steuersubjekte  eine  bestimmte ­
  Beziehung  bestehe  und  daß  somit  vermehrter  Aufwand  auf
eine  gesteigerte  Leistungsfähigkeit  schließen  lasse.  Dieser  Vermutung
entspricht  aber  nicht  immer  die  Wirklichkeit.  Man  besteuert  die
Massenkonsumobjekte,  notwendige  Nahrungsmittel  und  volkstümliche
Genußmittel,  um  die  Besteuerung  möglichst  ergiebig  zu  machen.  Um
die  Forderung  der  Gerechtigkeit  kümmert  man  sich  dabei  nur  wenig.
            
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