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1. Sie ist, gemäß dem Sinn der Provinzialreglements, eine nach
äußeren Merkmalen gebildete Klassensteuer. Besitz, Besitzart, Er
werb, Beruf und Stand, äußerlich wahrnehmbare Wohlstandsverhält
nisse geben den Einteilungsmaßstab für die Klassen ab 1 ). Man will
so auf indirektem Wege und mit Auswertung äußerer Kriterien des
Wohlstandes und der wirtschaftlichen Lage die Einzelwirtschaften
nach Maßgabe ihres Einkommens besteuern. Dieses selbst aber
dient nicht als Maßstab für die Größe des zu zahlenden Steuer
betruges.
In dieser Form ist die Familiensteuer bei weitem am häufigsten.
Im Jahre 1887 * 2 ) hatten 4482 Gemeinden und 120 „Fraktionen“
(Teile einer Gemeinde) diesen Typ.
2. Sie ist eine Klasseneinkommensteuer, in dieser Form eine ver
feinerte Fortbildung der oben genannten Klassensteuer. Sie geht un
mittelbar vom Einkommen selbst aus und ist nach Größenklassen
desselben abgestuft. Die Veranlagung erfolgt allgemein auf Grund
von Einschätzungen durch die Behörde, meist nach Indizien, so daß
es auch hier eines „inquisitorischen“ Eindringens in die persönlichen
Verhältnisse der einzelnen nicht bedarf.
Dieser Typ ist viel seltener als der erste. Im Jahre 1887 zählte
er 459 Gemeinden.
3. Sie ist ein Zuschlag zu den direkten Staatssteuern. Diese An
wendungsform ist am wenigsten verbreitet. Sie bestand i. J. 1887 in
144 Kommunen.
Innerhalb dieser Gruppen aber zeigen sich wieder große Ver
schiedenheiten in der Ausgestaltung der Pamiliensteuer, namentlich
hinsichtlich der Zahl der Klassen, der Gestaltung der Tarife und der
Größe des steuerfreien Minimums. Manche Gemeinden (besonders in
Süditalien) haben nur 2 oder 8, andere wieder mehr Klassen, wie
z. B. Vicenza 3 ) 8, dagegen steigt die Zahl in Genua auf 22, in
Mailand auf 30, in Born auf 42 und in Lucca sogar auf 64. Was
') „Base della classifioazione delle famiglie dev’ essere il oriterio della agia-
tezza apparente, desunta dall’ estensione dei possessi, dal luoro professionale, dal-
Fimportanza delle Industrie, senza teuer conto delle passivitä, sopratutto senza
ricorrere a mezzi inquisitori; inoltre dal modo di vivere e (come si legge in qualche
regolamento municipale) dalla posizione sociale dei contribnenti“ (Cereseto,
III, 8. 455).
2 ) Neuere Daten fehlen.
3 ) Die folgenden Angaben sind entnommen dem Annuario Statistico delle
Cittä italiane, V (1914) S. 160 ff.
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