153
Gerade in ihnen aber müßte sie im Hinblick auf den relativen Wohl
stand und den verhältnismäßig großen wirtschaftlichen Aufschwung
des italienischen Städtewesens besonders gedeihen.
Die Bedeutung der Familiensteuer für den öffentlichen Haushalt
der Gemeinden, insbesondere der großen Städte, ist, wie schon ange
deutet, im allgemeinen gering. So erbrachte sie i. J. 1907 in den
5 Großstädten Rom, Florenz, Bologna, Venedig und Livorno im
Durchschnitt nur 3,6 °/ 0 der ordentlichen Gesamteinnahmen und 4,5 °/ 0
des Gesamtabgabenerträgnisses 1 ). In den 69 Provinzhauptorten trug
sie im genannten Jahre im Durchschnitt 2,1 °/ 0 zu den ordentlichen
Gesamteinnahmen und 2,7 % zu dem Gesamtsteueraufkommen bei.
Im Durchschnitt aller Gemeinden ergab sie 4,3 bzw. 5,6 °/ 0 . Im
Jahre 1912 haben sich diese Quoten für die Gesamtheit der Ge
meinden auf 4,8 bzw. 6,4°/ 0 erhöht * 2 ).
In den folgenden 8 Großstädten, in denen die Familiensteuer er
hoben wird, lieferte sie i. J. 1912 im Durchschnitt nur 4,3 °/ 0 der
(ordentlichen und außerordentlichen) Gesamteinnahmen und 4,8 °/ 0 der
ordentlichen Einnahmen. Und zwar erbrachte sie in den einzelnen
Städten (nach den Ergebnissen der Etats für 1912 3 ):
Ertrag
der
Familiensteuer
in 1000 Lire
Ordentliche
Gesamt
einnahmen
in 1000 Lire
Ordentliche und
außerordentliche
Gesamt
einnahmen
in 1000 Lire
Ertrag der
Familiensteuer
in °/ 0 der
ordentlichen Ge
samteinnahmen
Bari
150
3 046
4147
4,9
Bologna 4 )
625
8 426
10 635
7,4
Florenz 4 )
695
15 852
15 885
4,4
Genua
345
20588
23 672
1,7
Livorno
197
5 612
6 021
3,6
Mailand 4 )
3 080
47 977
48 849
6,4
Rom 4 )
1700
35 361
40 200
4$
Venedig
40
6 895
9 534
0,6
8 Städte
6 832
143 657
158 943
4,8
Im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen lieferte die Steuer hier
nach den größten Ertrag in Bologna und Mailand, den geringsten
x ) Gesamteinnahmen: 59375770 L., Gesamtabgabenertrag: 48310553 L, Ein
nahmen ans der Eamiliensteuer: 2150000 L. Siehe auch Tabelle II, Anh.
2 ) Vgl. Tabelle I, Anh.
3 ) Vgl. Annuario Statistioo delle Cittä italiane, V (1913/14).
4 ) In Bologna, Florenz, Mailand und Rom wird außer der Familiensteuer
die Mietsteuer erhoben.