Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Gerade in ihnen aber müßte sie im Hinblick auf den relativen Wohl 
stand und den verhältnismäßig großen wirtschaftlichen Aufschwung 
des italienischen Städtewesens besonders gedeihen. 
Die Bedeutung der Familiensteuer für den öffentlichen Haushalt 
der Gemeinden, insbesondere der großen Städte, ist, wie schon ange 
deutet, im allgemeinen gering. So erbrachte sie i. J. 1907 in den 
5 Großstädten Rom, Florenz, Bologna, Venedig und Livorno im 
Durchschnitt nur 3,6 °/ 0 der ordentlichen Gesamteinnahmen und 4,5 °/ 0 
des Gesamtabgabenerträgnisses 1 ). In den 69 Provinzhauptorten trug 
sie im genannten Jahre im Durchschnitt 2,1 °/ 0 zu den ordentlichen 
Gesamteinnahmen und 2,7 % zu dem Gesamtsteueraufkommen bei. 
Im Durchschnitt aller Gemeinden ergab sie 4,3 bzw. 5,6 °/ 0 . Im 
Jahre 1912 haben sich diese Quoten für die Gesamtheit der Ge 
meinden auf 4,8 bzw. 6,4°/ 0 erhöht * 2 ). 
In den folgenden 8 Großstädten, in denen die Familiensteuer er 
hoben wird, lieferte sie i. J. 1912 im Durchschnitt nur 4,3 °/ 0 der 
(ordentlichen und außerordentlichen) Gesamteinnahmen und 4,8 °/ 0 der 
ordentlichen Einnahmen. Und zwar erbrachte sie in den einzelnen 
Städten (nach den Ergebnissen der Etats für 1912 3 ): 
Ertrag 
der 
Familiensteuer 
in 1000 Lire 
Ordentliche 
Gesamt 
einnahmen 
in 1000 Lire 
Ordentliche und 
außerordentliche 
Gesamt 
einnahmen 
in 1000 Lire 
Ertrag der 
Familiensteuer 
in °/ 0 der 
ordentlichen Ge 
samteinnahmen 
Bari 
150 
3 046 
4147 
4,9 
Bologna 4 ) 
625 
8 426 
10 635 
7,4 
Florenz 4 ) 
695 
15 852 
15 885 
4,4 
Genua 
345 
20588 
23 672 
1,7 
Livorno 
197 
5 612 
6 021 
3,6 
Mailand 4 ) 
3 080 
47 977 
48 849 
6,4 
Rom 4 ) 
1700 
35 361 
40 200 
4$ 
Venedig 
40 
6 895 
9 534 
0,6 
8 Städte 
6 832 
143 657 
158 943 
4,8 
Im Verhältnis zu den Gesamteinnahmen lieferte die Steuer hier 
nach den größten Ertrag in Bologna und Mailand, den geringsten 
x ) Gesamteinnahmen: 59375770 L., Gesamtabgabenertrag: 48310553 L, Ein 
nahmen ans der Eamiliensteuer: 2150000 L. Siehe auch Tabelle II, Anh. 
2 ) Vgl. Tabelle I, Anh. 
3 ) Vgl. Annuario Statistioo delle Cittä italiane, V (1913/14). 
4 ) In Bologna, Florenz, Mailand und Rom wird außer der Familiensteuer 
die Mietsteuer erhoben.
	        
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