Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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Wandel in der Struktur des gewerblichen Lebens. Der enge Spiel 
raum und die unausreichende Bewegungsfreiheit bezüglich der Steuer 
veranlagung führen zu einer ungleichmäßigen Verteilung der Steuer 
lasten auf die Pflichtigen. Namentlich versagt der Klassenschema 
tismus gegenüber dem sich entwickelnden Großbetrieb, zumal wo, wie 
in Italien, meist viel niedrigere als die gesetzlich zulässigen Höchst 
steuersätze angewendet werden'). 
Freilich treffen diese Mängel viel weniger die Gemeinde- als die 
Staatsbesteuerung. Denn im Gegensatz zum Staate hat ja gerade die 
Gemeinde einen großen Teil der von ihr zu tragenden Last nicht 
nach der Leistungsfähigkeit, sondern als Gegenleistung nach dem In 
teresse umzulegen. Man fragt hier nicht nach dem Einkommen und 
der Leistungsfähigkeit des Steuersubjekts, sondern, wie es der Natur 
der Eealsteuern entspricht, nach dem Wert und den Kosten der 
Leistung. Unter diesem Gesichtspunkt ist für eine kommunale Ge 
werbe einkommensteuer kein Baum. 
Aber auch die Gewerbeklassensteuer entspricht wohl kaum dem 
Grundsatz von Leistung und Gegenleistung. Denn gerade die Bildung 
von Orts- und Gewerbegattungsklassen beruht auf dem Gedanken der 
Leistungsfähigkeit * 2 * ). Abgesehen hiervon zeigt der Klassenschema 
tismus gewisse Mängel. Bei einem Spielraum beispielsweise von 3 bis 
150 L. (wie z. B. in Grosseto, Bovigo) wird man die viele Arbeiter 
beschäftigenden und daher die Gemeinde vorzugsweise belastenden 
Großbetriebe nicht in ausreichendem Masse zur Steuerleistung heran 
ziehen können. Diese Großbetriebe sollten daher zum mindesten mit 
einer Sondersteuer belastet werden. Und zwar dürfte sie am besten 
nach der Zahl der beschäftigten Arbeiter mit Eücksicht auf jene 
Kostenverursachung abzustufen sein s ). 
Beachtung verdient auch der gegen die italienische Gewerbe 
steuer erhobene Einwand, daß sie, wo sie auf den Wiederverkauf von 
Waren gelegt ist, leicht dahin neige, besonders in den kleineren Ort 
schaften, die Gestalt einer auf die große Maße abgewälzten Verbrauchs- 
besteuerung, nur unter anderem Namen, anzunehmen 4 ). 
*) Nach den Ergebnissen der Statistik für 1907 hatten allein 4323 von 6451 
Gemeinden, d. h. mehr als 2 / 3 niedrigere Maximaistenersätze als die gesetzlich zu 
lässigen angewendet. Darunter waren 26 Provinzhauptorte. 
2 ) S. Neumann, Zur Gemeindesteuerform in Deutschland, Tübingen, 1895, 
S. 48. Er nennt die Gewerbeklassensteuer eine überlebte Einrichtung. 
s ) Vgl. Neumann a. a. 0. S. 53ff.; Lotz, Fragen der Gemeindebesteuerung 
(Schriften des Vereins für Sozialpolitik, 1911, Bd. 138). 
4 ) Nicht weniger als 490 Gemeinden i. J. 1887 vermengten die tassa di
	        
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