Full text: Die Kommunalbesteuerung in Italien

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B. Gebühren und Beiträge. 
I. In dem Gemeindeabgabensystem spielen die Gebühren eine 
verhältnismäßig nicht unwichtige Holle. Die innigeren Wechsel 
beziehungen zwischen öffentlich-rechtlichen Leistungen und Vorteilen 
und Interessen der einzelnen innerhalb des Gemeindelebens gestatten 
eine viel ausgedehntere Anwendung der Gebühren als in den Kom 
munalverbänden höherer Ordnung. Wir finden solche namentlich auf 
den Gebieten der Rechtspflege, der Polizeiverwaltung, des Unterrichts 
wesens und der inneren Verwaltung. Auf dem Gebiete der Rechts 
pflege : Gebühren für Beglaubigungen und Beurkundungen, für Hand 
habung des Zivilstandswesens u. dgl. (diritti sugli atti dei giudici con- 
ciliatori, dello stato civile); auf dem Gebiete der Polizeiverwaltung: 
insbesondere Gebühren für Erlaubniserteilungen und Konzessionen, 
die freilich zum großen Teil einen steuerartigen Charakter tragen 
(tasse per la licenza di aprire alberghi, trattorie, osterie, locande, 
caffe, ecc., diritti per la licenza di tener feste da ballo, diritti per i 
permessi di fabbricare); ferner Abgaben für Benutzung der öffent 
lichen Maß- und Wägeanstalten (diritti di peso e misura pubblica), 
Markt- und Meßgelder (tasse d’affitto di banchi per fiere e mercati), 
Schlachtgebühren (tasse di macellazione), Schlachthausabgaben (tasse 
di sosta e di stallaggio nei pubblici mattatoi), Gebühren im Be- 
erdigungs- und Friedhofswesen (tasse per il servizio delle pompe 
funebri e per la concessione degli spazi riservati nei cimiteri alla 
sepoltura privata); auf dem Gebiete der inneren Verwaltung: Wege- 
und Brückengelder (pedaggi, pontatici), die, heute relativ unwichtig, 
vielfach einen steuerartigen Charakter haben; dann Gebühren für Be 
sorgung der Kehrichtabfuhr, der Straßenreinigung usw.; auf dem Ge 
biete der Unterrichtsverwaltung: Schulgelder; sie betreffen aber in 
der Hauptsache nur die kommunalen Fachschulen, da der Elementar 
unterricht von den Gemeinden unentgeltlich zu gewähren ist, und er 
bringen daher nur geringe Gesamteinnahmen 1 ). Finanziell wichtiger 
im ganzen sind die Platzabgaben (tasse per l’occupazione di suolo 
pubblico), die als Gegenleistung für die besondere Benutzung von 
öffentlichem Boden erhoben werden. 
b Im Jahre 1899 wurden Schulgelder nur in 289 Gemeinden erhoben, unter 
denen 41 Provinzhauptorte waren, die fast 2 /s des Gesamterträgnisses (631 185 von 
1 043 836 L.) lieferten.
	        
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