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Auch die Erhebung von Beiträgen ist den Gemeinden ge
stattet. Sie unterscheiden sich von den Gebühren bekanntlich dadurch,
daß sie nicht wie diese nach vorübergehenden, sondern nach dauern
den Dingen, nach zuständlichen Verhältnissen, daher z. B. nach Maß
gabe solchen dauernden Nutzens erhoben werden, der aus öffentlichen
Anlagen, wie Straßen, Brücken, Trottoirs usw. für die daran inter
essierten Grund- und Hauseigentümer erwächst. Indes haben sie —
contributi di miglioria, wie man sie nennt 1 ), — in Italien, wie in den
anderen Kontinentalstaaten, eine größere Bedeutung nicht erlangt.
Die rechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Gebühren und
Beiträge sind verschieden. Sie beruhen zum Teil auf dem Kommunal-
und Provinzialgesetz, wie die tasse per l’occupazione di suolo pubblico,
die Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Maß- und Wäge-
anstalten, die Markt- und Meßgelder (Art. 180 Ziff. 4 u. 5 2 ), zum
Teil auf Spezialgesetzen, wie z. B. die Gebühren für die Handhabung
des Zivilstandswesens, zum Teil auf Ortsreglements, wie die Abgaben
im Beerdigungs- und Friedhofswesen u. dgl.
Die finanziell wichtigsten Gebühren erbrachten i. J. 1882, 1899
und 1912 (nach den Etats) folgende Erträge:
1882
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1899
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1912
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tasse per occupazione di suolo pubblico
Markt- und Meßstandgelder
2 233 444
266 736
} 4 900 212
7 990570
Maß- und Gewichtsabgaben
844 354
1 049 846
1651920
Schlachtgebühren
1 815 796
4 432 137
6 454 918
Schulgelder
562 585
1043 836
1838 015
Einige bedeutendere Kategorien von Gebühren wollen wir im
folgenden noch näher betrachten.
TT. 1. Die tassa sull’occupazione di suolo pubblico 8 )
wird erhoben als spezielles Entgelt für die besondere (andauernde)
Benutzung von für den Allgemeingebrauch bestimmten Gemeindeland,
wie der öffentlichen Wege, Plätze u. dgl. durch einzelne, weil „die
besondere Inanspruchnahme (l’occupazione) eine Beschränkung des
Hechts der Gesamtheit der Gemeindeangehörigen zugunsten eines ein-
3 ) Nach einem Vorschlag von A. Boncali (in der „Biforma Sociale“, April
1896).
2 ) Siehe oben S. 24.
3 ) Cereseto a. a. 0. I S. 673; Saredo a. a. 0. III S. 602f.; Bicca Salerno
a. a. 0. S. 739 f.