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sollten. Sein Leitgedanke ist; die persönlichen Steuern dem Staate,
die Realsteuern den Gemeinden x ). — Das ist auch das Ziel von
Bonomi. „Dieses Prinzip ist nicht nur deshalb wahr, weil die
Tätigkeit des Staates den persönlichen und allgemeinen Interessen
der Bürger, die Gemeinde dagegen vorzugsweise den Bedürfnissen
bestimmter Grundbesitzerklassen dient, sondern auch deshalb, weil es
für die Gemeinden wie für den Staat eine größere Gleichheit in der
Durchführung der Steuern und in ihrer Verteilung ermöglicht
Die Eealsteuern müssen gänzlich den Gemeinden überlassen und so
verteilt werden, daß sie, von absoluten Quantitätsgrenzen frei, in verschiedenem
Maße den Reinertrag des unbeweglichen, gewerblichen
und kaufmännischen Vermögens treffen“ * 2 3 * * * * ). — Conigliani erklärt
sich gegen die absolute Trennung der Lokal- von den Staatssteuern,
„da nicht das System der Zuschläge an sich, sondern die mit demselben
verbundenen Beschränkungen und Formen sowie die inneren
Mängel des Steuersystems die wahren Ursachen des Mißbrauchs der
Zuschläge und ihrer ungleichmäßigen Verteilung sind“. „Die Realsteuern
müssen die Grundlage des Steuersystems der Gemeinden
bilden, während der persönlichen Steuer ein untergeordneter Platz
und die Funktion einer Ergänzung zuzuweisen ist derart, daß ihre
Anwendung auf die größeren städtischen Zentren zu beschränken ist.“
Die Realbesteuerung sollte sich auch auf das bewegliche Vermögen
erstrecken. In den ländlichen und in den kleinen städtischen Gemeinden
fordert er zur Ergänzung der Realsteuern eine oder mehrere
indirekte Steuern auf allgemeine Verbrauchsobjekte, in den größeren
städtischen Gemeinden zur Ergänzung einer persönlichen Einkommensteuer
„ein gut geordnetes System indirekter Verbrauchssteuern“ 8 ).
*) G. Alessio, La Riforma dei tributi locali, im „Giornale degli Eoonomisti“,
1896 (April, Mai, Juni). Derselbe; Disegno di una riforma razionale del sistema
tributario italiano, in der gleichen Zeitschrift, 1901 (Okt, Nov., Dez.). Er wiederholt
hier im wesentlichen nur die i. J. 1896 gemachten Reformvorschläge und vertretenen
Ansichten. Derselbe: II problema finanziario e le sue attuali difficolta,
in der „Nuova Antologia“, 1903 (Mai), S. 258ff. Derselbe; Per la riforma dei tributi
locali, in der gleichen Zeitschrift, 1910 (März).
2 ) Bonomi, La finanza locale e i suoi problemi, 1903, S. 181, 185. S. auch
„Gritioa Sociale“, 1905.
3 ) C. A. Conigliani, La riforma delle leggi sui tributi locali, 1898, S. 2801,
476 usw.
Von den anderen, die sich mit der italienischen Kommunalsteuerfrage, soweit
sie die Zuschläge betrifft, beschäftigt haben, seien hier weiter genannt Bardari
(Sulla riforma amministrativa in Italia, Siracusa, 1868). Er schlug die Wahl