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erfüllen. Was also als Selbständiger bezeichnet wird, ist es in Wirklichkeit gar
nicht; der sogenannte Bauer ist in Wirklichkeit ein abhängiger Taglöhner.
Zusammenfassend muß ich erklären: Hinter den Betriebsinhabern, den sogenannten
Besitzenden, und ihren angeblich im eigenen Betriebe tätigen Familienangehörigen
verbergen sich in Wirklichkeit proletarische Lohnarbeiter. Die kleinbäuerlichen
Familien liefern dem Großgrundbesitze neben den Dienstboten als
ständigen Arbeitskräften, auch noch periodisch die Taglöhner aus den Reihen der
Betriebsinhabcr (Parzellenbesitzer, Kleinbauern), ihrer Frauen, Kinder und Geschwister.
Dos ist keine Zufallserscheinung, vielmehr das Ergebnis einer langsichtigen
Agrarpolitik, die die Schaffung kleiner und kleinster Betriebe planmäßig
zu fördern bemüht war, um dem Großgrundbesitz ein ergiebiges Reservoir von
Arbeitskräften zu sichern.
Wie gesagt, gilt dies nicht bloß für die Parzellenbesitzer, sondern auch für
die kleinbäuerlichen Betriebe, bei welchen der periodische Wechsel zwischen Lohnarbeit
und Betätigung auf dem eigenen Boden die Regel ist, wenn nicht etwa
ausnahmsweise ein besonders intensiver Anbau die wirtschaftliche Selbständigkeit
ermöglicht.
Die Erhebung vom Jahre 1902 hat nun zwar kein erschöpfendes Bild
geliefert. Sie beweist dennoch, daß die Lohnarbeit der Selbständigen und ihrer mithelfenden
Familienangehörigen einen ungeheueren Umfang besitzt. Von 2,689.000
landwirtschaftlichen Betrieben waren 1,157.000, also 43'4°/g, mit Lohnarbeit. Ich
schätze diese Gruppen von Betrieben auf 3,133.000 tätige Personen. Im einzelnen
entfällt auf 166.000 Betriebe hausindustriclle Beschäftigung, auf 671.000 Betriebe
landwirtschaftliche Lohnarbeit, auf 178.000 Betriebe gewerbliche und auf
143.000 Betriebe Lohnarbeit ohne nähere Bezeichnung.
Die Wirkungen der Fluktuation.
Wie wir gesehen haben, ist der Regierungsvorlage die Selbständigkeit der.
landwirtschaftlichen Kleinbesitzer eine reale Potenz. Sie scheint an die ökonomische
Unabhängigkeit der landwirtschaftlichen Betriebsinhaber zu glauben. Die periodische
Fluktuation zwischen den sozialen Schichten ist ihr offenbar eine Ausnahmserscheinung.
Nur so kann sie zur Annahme gelangen, daß auch die kleinbäuerlichen
und Parzellenbesitzer (Zwergbauern) ständig als Betriebsinhabcr lediglich der
Altersversicherung und nur in Ausnahmsfällen auch der Invalidenversicherung
unterliegen werden.
Im vollen Gegensatze dazu behaupte ich nun, daß die sogenannten selbständigen
Landwirte der unteren Besitzgrößen, aber auch ihre Frauen und Kinder,
in größerer Zahl als Lohnarbeiter des Großgrundbesitzes und der großbäuerlichen
Betriebe durch einen Teil des Jahres der Kranken- wie der Invalidenversicherung
unterliegen werden. Dabei wird es sich um keine vorübergehende Erscheinung,
sondern um eine periodisch wiederkehrende Massenbewegung handeln, die naturgemäß
nachhaltige Spuren zurücklassen wird.
Wenn nun die Regierungsvorlage sich damit begnügt, nach oben diejenigen
Personen abzugrenzen, die als selbständig Erwerbstätige der Zwangsversicherung
unterliegen sollen (Personen mit einem Einkommen bis zu 2400 Kronen jährlich),
wenn sie dagegen unterläßt, diese Grenze auch nach unten zu ziehen, so
wird nicht die wirkliche ökonomische Potenz des bäuerlichen Besitzers, sondern das
Grundbuch über die Versicherungspflicht entscheiden. Wer in diesem eingetragen
ist, er mag noch so jämmerlichen Ertrag aus seinem „Besitze" haben, wird als
Betriebsinhabcr und selbständig Erwerbstätiger gelten.
Unterläßt man die Abgrenzung nach unten, so sind daraus finanzielle wie
verwaltungstechnische Folgen schlimmster Art zu gewärtigen. Das Ab- und An