Full text : Die Regierung im Kampfe gegen die Sozialverischerung

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erfüllen.  Was  also  als  Selbständiger  bezeichnet  wird,  ist  es  in  Wirklichkeit  gar
nicht;  der  sogenannte  Bauer  ist  in  Wirklichkeit  ein  abhängiger  Taglöhner.
Zusammenfassend  muß  ich  erklären:  Hinter  den  Betriebsinhabern,  den  sogenannten ­
  Besitzenden,  und  ihren  angeblich  im  eigenen  Betriebe  tätigen  Familienangehörigen ­
  verbergen  sich  in  Wirklichkeit  proletarische  Lohnarbeiter.  Die  kleinbäuerlichen ­
  Familien  liefern  dem  Großgrundbesitze  neben  den  Dienstboten  als
ständigen  Arbeitskräften,  auch  noch  periodisch  die  Taglöhner  aus  den  Reihen  der
Betriebsinhabcr  (Parzellenbesitzer,  Kleinbauern),  ihrer  Frauen,  Kinder  und  Geschwister. ­
  Dos  ist  keine  Zufallserscheinung,  vielmehr  das  Ergebnis  einer  langsichtigen ­
  Agrarpolitik,  die  die  Schaffung  kleiner  und  kleinster  Betriebe  planmäßig
zu  fördern  bemüht  war,  um  dem  Großgrundbesitz  ein  ergiebiges  Reservoir  von
Arbeitskräften  zu  sichern.
Wie  gesagt,  gilt  dies  nicht  bloß  für  die  Parzellenbesitzer,  sondern  auch  für
die  kleinbäuerlichen  Betriebe,  bei  welchen  der  periodische  Wechsel  zwischen  Lohnarbeit ­
  und  Betätigung  auf  dem  eigenen  Boden  die  Regel  ist,  wenn  nicht  etwa
ausnahmsweise  ein  besonders  intensiver  Anbau  die  wirtschaftliche  Selbständigkeit
ermöglicht.
Die  Erhebung  vom  Jahre  1902  hat  nun  zwar  kein  erschöpfendes  Bild
geliefert.  Sie  beweist  dennoch,  daß  die  Lohnarbeit  der  Selbständigen  und  ihrer  mithelfenden ­
  Familienangehörigen  einen  ungeheueren  Umfang  besitzt.  Von  2,689.000
landwirtschaftlichen  Betrieben  waren  1,157.000,  also  43'4°/g,  mit  Lohnarbeit.  Ich
schätze  diese  Gruppen  von  Betrieben  auf  3,133.000  tätige  Personen.  Im  einzelnen
entfällt  auf  166.000  Betriebe  hausindustriclle  Beschäftigung,  auf  671.000  Betriebe
landwirtschaftliche  Lohnarbeit,  auf  178.000  Betriebe  gewerbliche  und  auf
143.000  Betriebe  Lohnarbeit  ohne  nähere  Bezeichnung.
Die  Wirkungen  der  Fluktuation.
Wie  wir  gesehen  haben,  ist  der  Regierungsvorlage  die  Selbständigkeit  der.
landwirtschaftlichen  Kleinbesitzer  eine  reale  Potenz.  Sie  scheint  an  die  ökonomische
Unabhängigkeit  der  landwirtschaftlichen  Betriebsinhaber  zu  glauben.  Die  periodische
Fluktuation  zwischen  den  sozialen  Schichten  ist  ihr  offenbar  eine  Ausnahmserscheinung. ­
  Nur  so  kann  sie  zur  Annahme  gelangen,  daß  auch  die  kleinbäuerlichen
und  Parzellenbesitzer  (Zwergbauern)  ständig  als  Betriebsinhabcr  lediglich  der
Altersversicherung  und  nur  in  Ausnahmsfällen  auch  der  Invalidenversicherung
unterliegen  werden.
Im  vollen  Gegensatze  dazu  behaupte  ich  nun,  daß  die  sogenannten  selbständigen ­
  Landwirte  der  unteren  Besitzgrößen,  aber  auch  ihre  Frauen  und  Kinder,
in  größerer  Zahl  als  Lohnarbeiter  des  Großgrundbesitzes  und  der  großbäuerlichen
Betriebe  durch  einen  Teil  des  Jahres  der  Kranken-  wie  der  Invalidenversicherung
unterliegen  werden.  Dabei  wird  es  sich  um  keine  vorübergehende  Erscheinung,
sondern  um  eine  periodisch  wiederkehrende  Massenbewegung  handeln,  die  naturgemäß ­
  nachhaltige  Spuren  zurücklassen  wird.
Wenn  nun  die  Regierungsvorlage  sich  damit  begnügt,  nach  oben  diejenigen
Personen  abzugrenzen,  die  als  selbständig  Erwerbstätige  der  Zwangsversicherung
unterliegen  sollen  (Personen  mit  einem  Einkommen  bis  zu  2400  Kronen  jährlich), ­
  wenn  sie  dagegen  unterläßt,  diese  Grenze  auch  nach  unten  zu  ziehen,  so
wird  nicht  die  wirkliche  ökonomische  Potenz  des  bäuerlichen  Besitzers,  sondern  das
Grundbuch  über  die  Versicherungspflicht  entscheiden.  Wer  in  diesem  eingetragen
ist,  er  mag  noch  so  jämmerlichen  Ertrag  aus  seinem  „Besitze"  haben,  wird  als
Betriebsinhabcr  und  selbständig  Erwerbstätiger  gelten.
Unterläßt  man  die  Abgrenzung  nach  unten,  so  sind  daraus  finanzielle  wie
verwaltungstechnische  Folgen  schlimmster  Art  zu  gewärtigen.  Das  Ab-  und  An ­
            
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