Full text : Bericht der Zentralstelle zur Beschaffung der Heeresverpflegung für die Zeit bis zum 30. April 1916

Dienststellen,  die  das  Vieh  erhalten  hatten,  weiter.  Dadurch  hatte  es  die  Zentralstelle  stets  in
der  Hand,  die  Qualität  der  einzelnen  gelieferten  Tiere  nachzuprüfen  und  auf  die  Preisgestaltung
in  den  einzelnen  Teilen  Deutschlands  einzuwirken.
Da  schon  Anfang  1915  vorauszusehen  war,  daß  in  späterer  Zeit  eine  Knappheit  an
Schweinen  eintreten  würde,  schloß  die  Zentralstelle  im  Einvernehmen  mit  dem  Königlich  Preußischen
Kriegsministerium  mit  der  Landwirtschaftskammer  Hannover  einen  Mästungsvertrag.

Der  Landwirtschaftskammer  wurden  durch  die  Heeresverwaltung  20  000  Tonnen  Gerste
und  20000  Tonnen  Mais  gegen  Bezahlung  zur  Verfügung  gestellt,  wofür  die  Landwirtschaftskammer ­
  der  Zentralstelle  160  000  fette  Schweine  zu  verhältnismäßig  niedrigen  Preisen  abzuliefern
hatte.  Die  Ablieferung  der  Schweine  erfolgte  vertraglich  in  der  Zeit  vom  1.  Februar  bis
31.  August  1915.  Bei  Beendigung  der  Lieferungen  waren  die  Höchstpreise  für  Schweine  beinahe
auf  die  doppelte  Höhe  des  mit  der  Landwirtschaftskammer  Hannover  vereinbarten  Vertragspreises ­
  gestiegen.
Trotz  der  Erfüllung  des  Mästungsvertrages  machte  sich  auch  bei  den  Einkäufen  der
Zentralstelle  von:  Juli  1915  ab  der  allgemeine  Mangel  an  Schweinen  bemerkbar.  Nach  Verhandlungen ­
  mit  der  Heeresverwaltung  wurde  der  Schweinesteisch-  und  Fettverbrauch  auch  beim
Feldheer  eingeschränkt.  Infolgedessen  war  der  von  der  Zentralstelle  zu  deckende  Bedarf  an
Schweinen  für  das  2.  Halbjahr  1915  wesentlich  geringer.  Der  durch  die  Einschränkung  der
Schweinelieferungen  hervorgerufene  Mehrbedarf  an  Rindern  konnte  durch  Erfüllung  der  bereits
früher  mit  Händlern  geschlossenen  langfristigen  Lieferungsverträge  befriedigt  werden.
Infolge  der  Einschränkung  des  Schweinefleischverbrauchs  und  der  Heranziehung  des  zur
Mästung  nach  Nordfrankreich  gebrachten  Weideviehes  mußten  aus  dem  Jnlande

im  Juni

115  000  Schweine
106  500
60  300
36  800

1915  nur  42  000  Rinder
„  Juli  „  „  42  300
„  August  „  „  22  800
„  September  „  „  22  500  „
geliefert  werden,  während
im  Mai  1915  noch  46  200  Rinder  und  166  000  Schweine  versandt  worden  waren.
Im  Winter  1915/16  stieg  jedoch  der  Bedarf  der  Heeresverwaltung  wieder  wesentlich.  Er  beträgt
zur  Zeit  einschließlich  des  Bedarfs  der  Konservenfabriken  monatlich  rund
151  000  Rinder,
105  000  Schweine  und
105  000  Hammel.

Die  Lieferung  dieser  großen  Mengen  Vieh  erfolgte  bis  zum  Ende  des  Jahres  1915,
wie  erwähnt,  durch  die  Landwirtschaftskammern  und  die  ihnen  gleichgestellten  landwirtschaftlichen
Organisationen,  sowie  durch  den  freien  Handel.  Seit  dem  Beginn  des  Jahres  1916  wurden
von  der  Zentralstelle  im  Einvernehmen  mit  der  Zentral-Einkaufsgesellschaft  auch  größere  Mengeu
Vieh  im  Auslande  gekauft.
In  den  Monaten  Februar  und  März  1916  wurde  im  Jnlande  mit  der  Neuregelung
der  Fleischversorgung  durch  die  Syndicierung  des  Viehhandels  begonnen.  Die  Neuorganisation
nahm  der  Zentralstelle  zum  Teil  die  alten  Bezugsquellen,  ohne  zunächst  neue  zu  eröffnen.  Durch
die  Lieferungen  aus  dem  Auslande  und  durch  weitere  Verbrauchseinschränkung  gelang  es,  in  den
Monaten  Februar  und  März  über  größere  Schwierigkeiten  hinwegzukommen.
Seit  März  1916  erfolgt  die  Beschaffung  von  Vieh  für  die  Heeresverwaltung  durch  die
unter  der  Aufsicht  der  Landeszentralbehörden  stehenden  Viehhandelsverbände  und  Fleischversorgungsstellen. ­
  Die  Zentralstelle  fordert  nunmehr  den  Bedarf  des  Feldheeres  von  den  einzelnen  Viehhandelsverbänden ­
  in  Preußen  und  den  gleichartigen  Organisationen  in  den  Bundesstaaten  ab.
Die  Höhe  der  Lieferungspflicht  der  einzelnen  Teile  Deutschlands  wurde  durch  Umlagen  der  durch
die  Verordnung  vom  27.  März  1916  gegründeten  Reichsfleischstelle  festgelegt.  In  der  ersten
Zeit  nach  der  Gründung  der  Viehhandelsverbände  blieben  die  Lieferungen  der  Verbände  hinter
den  Anforderungen  ganz  wesentlich  zurück;  im  Monat  Mai  1916  konnten  die  Viehhandelsverbände ­
  jedoch  mit  Hilfe  der  Kommunalverbände,  teilweise  unter  Anwendung  behördlichen  Zwangs
den  Anforderungen  der  Heeresverwaltung  besser  nachkommen.

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