Full text : Grundlinien unserer Handelspolitik

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anderen  Staaten,  gerade  für  die  Sorte  von  Waren,  die  er  s  e  l  b  st
erzeugt,  Erleichterungen  zu  erhalten.  Wenn  nun  Österreich-Ungarn  durch
die  „Meistbegünstigung"  theoretisch  instand  gesetzt  wird,  dieselbe  Ware
zu  den  gleichen  Vorteilen  nach  dem  betreffenden  Staate  auszuführen  —
praktisch  tritt  dieses  Recht  nur  dann  in  Wirksamkeit,  wenn  Österreich-Ungarn
  wirklich  jene  spezielle  Sorte  herstellt.  Da  unsere  Industrie  im
allgemeinen  noch  lange  nicht  den  Grad  der  Spezialfabrikation,  in  der
für  jede  Sorte  von  Waren  auch  schon  eigene  Fabriken  bestehen,  erreicht
hat,  ist  es  klar,  daß  in  sehr  zahlreichen  Fällen  die  „Meistbegünstigung"
für  uns  auf  dem  Papier  stehen  bleibt;  andererseits  können  jene  Staaten,
die  uns  überlegen  sind,  durch  das  Prinzip  der  Meistbegünstigung  von
handelspolitischen  Begünstigungen  auch  dann  Gebrauch  machen,  wenn
w  i  r  dieselben  uns  teuer  erkauft  haben!  —  So  kann  man  ruhig  sagen,  daß
der  Grundsatz  der  Meistbegünstigung,  der  seit  Jahrzehnten  die  Handelsverträge ­
  ganz  Europas  beherrscht,  im  allgemeinen  sich  als  ein  für  uns  nicht
sehr  glücklicher  erwiesen  hat;  er  hat  im  Weltverkehr  ein  „freies  Spiel  der
Kräfte"  hergestellt,  wovon  die  wirtschaftlichen  Weltmächte  bedeutende  Vorteile,
Staaten  aber  wie  unsere  Monarchie,  fast  vielleicht  mehr  Schaden  als  Nutzen
gehabt  haben.  Die  zukünftige  Handelspolitik  der  mitteleuropäischen  Staaten
wird  sich  voraussichtlich  auf  dem  Grundsatz  der  Reziprozität
aufbauen,  d.  h.  man  wird  Zollerleichterungen  usw.  nur  dem  einräumen,  der
dafür  seinerseits  entsprechende  Begünstigungen  gewährleistet.
Nicht  zu  unterschätzen  ist  die  handelspolitische  Bedeutung,  welche  gerade
in  unserer  Zeit  immer  mehr  den  auswärtigen  Vertretungen,  den  Konsulaten, ­
  zukommt.  Es  gab  eine  Zeit,  in  der  die  auswärtigen  Konsulate  lediglich
politische  Agenturen  waren.  Diese  Zeit  liegt  aber  weit  hinter  uns.  Heute  haben
die  Konsulate,  die  unsere  Monarchie  im  Auslande  unterhält,  überaus  wichtige
wirtschaftliche  Aufgaben  zu  erfüllen.  Wir  zählen  hierher  die  Auskunft  über
wirtschaftliche  Verhältnisse  im  Konsulatsbezirk,  über  Kreditfähigkeit  und  -Würdigkeit ­
  von  Firmen  des  Konsulatsbezirkes,  welche  mit  Unternehmungen  in  Oesterreich-Ungarn ­
  Geschäftsbeziehuugen  anknüpfen  wollen,  besonders  aber  den
Schutz  unserer  im  Ausland  tätigen  Staatsbürger  vor  Unbill  und  Ungerechtigkeit ­
  usw.  Um  das  Konsulatswesen  und  überhaupt  unsere  auswärtige  Vertretung
wirtschaftlich  noch  fruchtbarer  zu  gestalten,  bemüht  man  sich,  die  leitenden
Beamten  wirtschaftspolitisch  zu  schulen  und  werden  ihnen  besondere  Fachleute ­
  an  die  Seite  gegeben.  Diese  Konsulate  erstatten  regelmäßig  ausführliche
Berichte  über  die  Wirtschafts-  und  handelspolitischen  Zustände  in  ihrem  Amtsbezirke ­
  und  die  Aussichten  für  den  österreichischen  Handel  dortselbst.  Diese
Berichte  werden  bei  uns  als  Beilagen  zu  der  Wochenschrift  „Das  Handelsmuseum" ­
  veröffentlicht,  so  daß  jedermann  sich  in  ihren  Besitz  setzen  kann.
Das  ganze  System,  das  hier  kurz  angedeutet  wurde,  ist  im  Grunde  so  ausgezeichnet, ­
  daß  man  es  im  Auslande,  iusbesonders  im  Deutschen  Reiche,  als
M  u  st  e  r  benutzt  hat.  Allerdings  ist  niau  uns  in  der  Ausgestaltung  des  Ganzen
vielfach  vorangekommen.
In  manchen  Fällen  sucht  niau  den  Außenhandel  zu  fördern,  indem  man
bestimmten  Unternehmungen  staatliche  Subventionen  zukommen
            
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