Full text : Grundlinien unserer Handelspolitik

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schaft  wurde  im  eigenen  Lande  bedroht.  Das  Deutsche  Reich  und
Frankreich  setzten  sich  denn  auch  1879,  bzw.  1881  durch  die  Einführung
von  landwirtschaftlichen  Schutzzöllen  kraftvoll  zur  Wehre.
Ihrem  Beispiele  folgte  1882  Oesterreich-Ungarn.
Der  „Krach"  von  1873  hatte  nicht  nur  in  Industrie  und  Gewerbe,  Handel
und  Verkehr  fürchterliche  Schäden  angerichtet,  in  seinem  Gefolge  wurde  man
auch  auf  die  unhaltbare  Lage  der  österreichischen  Landwirtschaft ­
  aufmerksam.
Als  man  nach  der  1848  er  Revolution  der  österreichischen  Landwirtschaft ­
  eine  neue  Verfassung  gab,  da  befreite  man  sie  zwar  von  vielen  bisher
auf  ihr  lastenden  Obliegenheiten  und  Bindungen,  versäumte  aber,  in  dem  politischen ­
  Durcheinander  dieser  Jahre,  die  neue  Agrarverfassung  auch  innerlich,
insbesondere  durch  K  o  m  m  a  s  s  a  t  i  o  n  e  n,  durch  die  Regelung  der
Servitutenfrage  usw.  auszubauen.  In  sich  selbst  schwach  sollte  nun
der  landwirtschaftliche  Betrieb  des  österreichischen  Bauern  nicht  bloß  die
Konkurrenz  mit  Ungarn,  Rußland,  den  Balkanstaaten  und  Rumänien  im  Osten
und  der  von  Westen  her  drohenden  erdrückenden  Uebermacht  Amerikas  aushalten ­
  —  in  derselben  Zeit  mußte  der  landwirtschaftliche  Betrieb  allmählich
von  der  alten  Naturalwirtschaft  zu  der  modernen  Geldwirtschaft  übergehen.
Alle  diese  schwierigen  Aufgaben  drängten  sich  zusammen.  Wenn  schon  die  Industrie ­
  mit  ihrer  Kapitalmacht  und  ihren  zahlreichen  Anpassungsfähigkeiten
und  -Möglichkeiten  Schutz  vor  der  auswärtigen  Konkurrenz  verlangte,  so  ist
es  klar,  daß  denselben  Schutz  die  Landwirtschaft  in  noch  viel  höherem  Maße
zu  beanspruchen  das  volle  Recht  hatte.
Das  gemeinsame  Interesse  am  Schutzzoll  führte
Landwirtschaft  und  Industrie  zusammen  und  fand  im  Zolltarif  von  1882
ebenso  wie  in  der  Tarif-Novelle  des  Jahres  1885  seinen  Ausdruck.
Zu  Beginn  der  neunziger  Jahre  trat  die  Idee  eines  mitteleuropäischen ­
  Zollbundes  stärker  in  Erscheinung,  welcher  die
Staaten  des  Dreibundes  und  ihre  wirtschaftlichen  Trabanten-Staaten  vor
der  Uebermacht  der  immer  gewaltiger  erstarkenden  Weltreiche  Englands,  Bereinigten ­
  Staaten,  Rußlands,  schützen  sollte.  Kam  es  auch  nicht  zu  einer  Union,
so  doch  immerhin  zu  einer  gewissen  Annäherung  in  den  Zollsätzen.  In  diesem
Zeichen  standen  die  zu  Beginn  der  neunziger  Jahre  von  uns  abgeschlossenen
Handelsverträge.  Man  könnte  schwerlich  den  Beweis  erbringen,  daß  diese
Handelsverträge  unserer  Monarchie  übermäßige  Vorteile  gebracht  hätten.  So
gingen  denn  nach  Ablauf  derselben  die  Staaten  des  Dreibundes  wieder  ihre
eigenen  Wege,  wenngleich  sie  bemüht  sind,  die  politische  Freundschaft,  so  gut
es  geht,  auch  im  Wirtschaftsleben  zur  Geltung  zu  bringen.  Am.13.  Februar  1906
kam  auch  in  Oesterreich-Ungarn  ein  neuer  Zolltarif  zur  Geltung,  den  wir  im
folgenden  kurz  charakterisieren.
Die  gegenwärtige  Zollgesetzgebung  unserer  Monarchie.
Die  Zollpolitik  Österreich-Ungarns  findet  Ausdruck  in  einem  Zollt
  a  r  i  f  g  e  s  e  tz,  dem  ein  allgemeiner  (autonomer)  Zolltarif  ange-
            
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