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schaft wurde im eigenen Lande bedroht. Das Deutsche Reich und
Frankreich setzten sich denn auch 1879, bzw. 1881 durch die Einführung
von landwirtschaftlichen Schutzzöllen kraftvoll zur Wehre.
Ihrem Beispiele folgte 1882 Oesterreich-Ungarn.
Der „Krach" von 1873 hatte nicht nur in Industrie und Gewerbe, Handel
und Verkehr fürchterliche Schäden angerichtet, in seinem Gefolge wurde man
auch auf die unhaltbare Lage der österreichischen Landwirtschaft
aufmerksam.
Als man nach der 1848 er Revolution der österreichischen Landwirtschaft
eine neue Verfassung gab, da befreite man sie zwar von vielen bisher
auf ihr lastenden Obliegenheiten und Bindungen, versäumte aber, in dem politischen
Durcheinander dieser Jahre, die neue Agrarverfassung auch innerlich,
insbesondere durch K o m m a s s a t i o n e n, durch die Regelung der
Servitutenfrage usw. auszubauen. In sich selbst schwach sollte nun
der landwirtschaftliche Betrieb des österreichischen Bauern nicht bloß die
Konkurrenz mit Ungarn, Rußland, den Balkanstaaten und Rumänien im Osten
und der von Westen her drohenden erdrückenden Uebermacht Amerikas aushalten
— in derselben Zeit mußte der landwirtschaftliche Betrieb allmählich
von der alten Naturalwirtschaft zu der modernen Geldwirtschaft übergehen.
Alle diese schwierigen Aufgaben drängten sich zusammen. Wenn schon die Industrie
mit ihrer Kapitalmacht und ihren zahlreichen Anpassungsfähigkeiten
und -Möglichkeiten Schutz vor der auswärtigen Konkurrenz verlangte, so ist
es klar, daß denselben Schutz die Landwirtschaft in noch viel höherem Maße
zu beanspruchen das volle Recht hatte.
Das gemeinsame Interesse am Schutzzoll führte
Landwirtschaft und Industrie zusammen und fand im Zolltarif von 1882
ebenso wie in der Tarif-Novelle des Jahres 1885 seinen Ausdruck.
Zu Beginn der neunziger Jahre trat die Idee eines mitteleuropäischen
Zollbundes stärker in Erscheinung, welcher die
Staaten des Dreibundes und ihre wirtschaftlichen Trabanten-Staaten vor
der Uebermacht der immer gewaltiger erstarkenden Weltreiche Englands, Bereinigten
Staaten, Rußlands, schützen sollte. Kam es auch nicht zu einer Union,
so doch immerhin zu einer gewissen Annäherung in den Zollsätzen. In diesem
Zeichen standen die zu Beginn der neunziger Jahre von uns abgeschlossenen
Handelsverträge. Man könnte schwerlich den Beweis erbringen, daß diese
Handelsverträge unserer Monarchie übermäßige Vorteile gebracht hätten. So
gingen denn nach Ablauf derselben die Staaten des Dreibundes wieder ihre
eigenen Wege, wenngleich sie bemüht sind, die politische Freundschaft, so gut
es geht, auch im Wirtschaftsleben zur Geltung zu bringen. Am.13. Februar 1906
kam auch in Oesterreich-Ungarn ein neuer Zolltarif zur Geltung, den wir im
folgenden kurz charakterisieren.
Die gegenwärtige Zollgesetzgebung unserer Monarchie.
Die Zollpolitik Österreich-Ungarns findet Ausdruck in einem Zollt
a r i f g e s e tz, dem ein allgemeiner (autonomer) Zolltarif ange-