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i im eigenen Lande bedroht. Das Deutsche Reich und
i ch setzten sich denn auch 1879, bzw. 1881 durch die Einführung
wirtschaftlichen Schutzzöllen kraftvoll zur Wehre,
chiele folgte 1882 Oesterreich-Ungarn.
cach" von 1873 hatte nicht nur in Industrie und Gewerbe, Handel
fürchterliche Schäden angerichtet, in seinem Gefolge wurde mau
uithaltbare Lage der österreichischen Laud-
f t aufmerksam.
jn nach der 1848 er Revolution der österreichischen Landwirt-
.ene Verfassung gab, da befreite man sie zwar von vielen bisher
iden Obliegenheiten und Bindungen, versäumte aber, in dem poli-
»einander dieser Jahre, die neue Agrarverfassung auch innerlich,
durch Kommassatiouen, durch die Regelung der
t e n f r a g e usw. auszubauen. In sich selbst schwach sollte nun
Ischastliche Betrieb des österreichischen Bauern nicht bloß die
uit Ungarn, Rußland, den Balkanstaaten und Rumänien im Osten
d Westen her drohenden erdrückenden Uebermacht Amerikas aus-
a derselben Zeit mußte der landwirtschaftliche Betrieb allmählich
in Naturalwirtschaft zu der modernen Geldwirtschaft übergehen.
Mengen Aufgaben drängten sich zusammen. Wenn schoit die Jn-
ihrer Kapitalmacht und ihren zahlreichen Anpassungsfähigkeiten
hkeiteu Schutz vor, der auswärtigen Konkurrenz verlangte, so ist
denselben Schutz die Landwirtschaft in noch viel höherem Maße
-chen das volle Recht hatte.
;emeinsame Interesse am Schutzzoll führte
rft und Industrie zusammen und fand im Zolltarif von 1882
in der Tarif-Novelle des Jahres 1883 seinen Ausdruck,
ginn der neunziger Jahre trat die Idee eines mittel-
schen Zollbuudes stärker in Erscheinung, welcher die
s Dreibundes und ihre wirtschaftlichen Trabanten-Staaten vor
"acht der immer gewaltiger erstarkenden Weltreiche Englands, Ver
raten, Rußlands, schützen sollte. Kam es auch nicht zu einer Union,
lerhin zu einer gewissen Annäherung in den Zollsätzen. In diesem
iden die zu Beginn der neunziger Jahre von uns abgeschlossenen
rüge. Man könnte schwerlich den Beweis erbringen, daß diese
rüge unserer Monarchie übermäßige Vorteile gebracht hätten. So
t nach Ablauf derselben die Staaten des Dreibundes wieder ihre
'ge, wenngleich sie bemüht sind, die politische Freundschaft, so gut
i im Wirtschaftsleben zur Geltung zu bringen. Am.13. Februar 1906
Oesterreich-Ungarn ein neuer Zolltarif zur Geltung, den wir im
arz charakterisieren.
gegenwärtige Zollgesetzgebung unserer Monarchie.
ollpolitik Österreich-Ungarns findet Ausdruck iu einem Z o l l -
e tz, dem ein allgemeiner (autonomer) Zolltarif ange-