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in beiden Kreisen 14 pCt. auf die Provinzialabgaben entfallen. So ist die
Halfte dieser 14 pCt. auch hier als den Armenzwecken gewidmet in die
Rechnung eingefugt. Welche erheblichen Betrage aber den Gemeinden als
Armenlasten angerechnet werden, geht aus Spalte 4 der Tabelle Anhang III
hervor. Gleichwohl ergibt sich fiir die sogenannten „armen" Gemeinden, dah
sich dnrch die Anrechnung dieser Armenlasten einschliehlich der etatsmahig
nachzuweisenden Aufwendungen der Kosten des Ortsarmenverbandes nicht
etwa, wie man meinen sollte, der Unterschied in der Hohe der Belastung der
Einkommensteuerzwischen Oft und Westvergrohert, viel ni ehr ist gerade
das Umgekehrte der Fall. Wenn namlich Berlin in
Fragegezogen wird, so steht hier die Kopfquote der
A r m e n l a st am h o ch st e n. Das gleiche ergibt sich bei einer Ber-
gleichung mit dem Gemeindesteuersoll. Schon diese wichtigsten Beispiele
zeigten, dah es unrichtig ist, wenn die ostlichen Vororte die Tatsachen, dah
die Volksschullast bei ihnen unter den kommunalen Lasten an vorderer
Stelle steht, dazu benutzen wollen, um von den anderen Bororten eine Ent--
lastung zu erreichen, wahrend fie unbeachtet lassen wollen,
dah Berlin und die we st lichen Vororte andere dnrch die
Eigenart ihrer Lage und ihrer Bevolkerung hervor-
gerufene Lasten z u tragen haben. Eine Durchsicht der Etats
von Berlin und der westlichen Borortgemeinden, vor allem Berlins selbst,
ergibt aber, dah die darin vorgesehenen Ausgaben, welche Grundbesitz, Ge-
werbe und Einkommen nicht wesentlich geringer als in den ostlichen Bororten
belasten, eben im Rahmen der der Gemeinde obliegenden Ausgaben not-
w e n d i g ftnb.. Den Gemeinden aber vorschreiben wollen, fur fie notwendige
Ausgaben einzuschranken, um Lasten der ostlichen Vororte mit zu tragen,
wurde geradezu einer Enteignung gleichkommen.
Das so oft erwastatc Programm der Regierung, Berlin mit
einem Kranz leiftungsfahiger Gemeinden zu umgeben (mag man
zu diesem Gedanken stehen wie man wolle), wird ficher nicht da-
durch herbeigefnhrt werden diirfen, vast diese Leistungssahigkeit
auf Kosten Berlins und der westlichen Bororte erst kunftlich her-
gestellt wird. Wir find iiberzengt, datz Regierung und Landtag
dazu nicht mitwirken werden. dem Begehren der ostlichen Bororte-
das ebenfowohl der Selbstverwaltung. die dnrch die offenbare Be-
tonung eines kommnnistifchen Prinzipes den Grundlagen unferer
Gcsellfchaftsordnung widerfpricht, den Weg zn bahnen.