Object: Denkschrift über die Berechtigung eines interkommunalen Lastenausgleichs in wirtschaftlich zusammenhängenden Gemeinden insbesondere in Groß-Berlin

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in beiden Kreisen 14 pCt. auf die Provinzialabgaben entfallen. So ist die 
Halfte dieser 14 pCt. auch hier als den Armenzwecken gewidmet in die 
Rechnung eingefugt. Welche erheblichen Betrage aber den Gemeinden als 
Armenlasten angerechnet werden, geht aus Spalte 4 der Tabelle Anhang III 
hervor. Gleichwohl ergibt sich fiir die sogenannten „armen" Gemeinden, dah 
sich dnrch die Anrechnung dieser Armenlasten einschliehlich der etatsmahig 
nachzuweisenden Aufwendungen der Kosten des Ortsarmenverbandes nicht 
etwa, wie man meinen sollte, der Unterschied in der Hohe der Belastung der 
Einkommensteuerzwischen Oft und Westvergrohert, viel ni ehr ist gerade 
das Umgekehrte der Fall. Wenn namlich Berlin in 
Fragegezogen wird, so steht hier die Kopfquote der 
A r m e n l a st am h o ch st e n. Das gleiche ergibt sich bei einer Ber- 
gleichung mit dem Gemeindesteuersoll. Schon diese wichtigsten Beispiele 
zeigten, dah es unrichtig ist, wenn die ostlichen Vororte die Tatsachen, dah 
die Volksschullast bei ihnen unter den kommunalen Lasten an vorderer 
Stelle steht, dazu benutzen wollen, um von den anderen Bororten eine Ent-- 
lastung zu erreichen, wahrend fie unbeachtet lassen wollen, 
dah Berlin und die we st lichen Vororte andere dnrch die 
Eigenart ihrer Lage und ihrer Bevolkerung hervor- 
gerufene Lasten z u tragen haben. Eine Durchsicht der Etats 
von Berlin und der westlichen Borortgemeinden, vor allem Berlins selbst, 
ergibt aber, dah die darin vorgesehenen Ausgaben, welche Grundbesitz, Ge- 
werbe und Einkommen nicht wesentlich geringer als in den ostlichen Bororten 
belasten, eben im Rahmen der der Gemeinde obliegenden Ausgaben not- 
w e n d i g ftnb.. Den Gemeinden aber vorschreiben wollen, fur fie notwendige 
Ausgaben einzuschranken, um Lasten der ostlichen Vororte mit zu tragen, 
wurde geradezu einer Enteignung gleichkommen. 
Das so oft erwastatc Programm der Regierung, Berlin mit 
einem Kranz leiftungsfahiger Gemeinden zu umgeben (mag man 
zu diesem Gedanken stehen wie man wolle), wird ficher nicht da- 
durch herbeigefnhrt werden diirfen, vast diese Leistungssahigkeit 
auf Kosten Berlins und der westlichen Bororte erst kunftlich her- 
gestellt wird. Wir find iiberzengt, datz Regierung und Landtag 
dazu nicht mitwirken werden. dem Begehren der ostlichen Bororte- 
das ebenfowohl der Selbstverwaltung. die dnrch die offenbare Be- 
tonung eines kommnnistifchen Prinzipes den Grundlagen unferer 
Gcsellfchaftsordnung widerfpricht, den Weg zn bahnen.
	        
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