Object : Die Kommunalbesteuerung in Italien

58

Belastung  mit
Gemeindezuschlägen ­

pro  Kopf
Lire

Zahl  der  Gemeinden

im
Königreich

in
Norditalien

in
Mittelitalien

in
Süditalien

auf  den
Inseln

0,00—  0,25

101

6

4

in

0,26—  0.50

38

i

37

—

76

0,51—  1,00

127

20

149

28

324

1,01—  2,00

356

83

518

148

1105

2,01—  4,00

896

341

801

349

2387

4,01—  6,00

1303

302

237

110

1952

6,01—  8,00

984

95

59

44

1182

8,01-10,00

521

32

23

22

598

10,01-12,00

304

12

6

7

329

12,01—14,00

108

8

4

6

126

14,01-16,00

46

6

—

1

53

16,01—18,00

13

1

—

—

14

18,01-20,00

6

2

—

—

8

20,01—25,00

9

2

—

1

12

25,01—30,00

1

1

2

—

4

30,01—35,00

—

—

—

—

—

35,01-40,00

1

—

—

—

1

40,01—45,00

—

1

—

.  —

1

|  4814

907

1842

720

8283

Landesteileu.  So  haben  eine  10  L.  übersteigende  Kopfquote:  10,1  °/ 0
aller  Gemeinden  im  Norden,  während  dieser  Prozentsatz  in  Mittelitalien ­
  auf  3,6,  im  insularen  Teil  auf  2,1  und  in  Süditalien  sogar  auf
0,7  °/o  herabsinkt.
3.  Die  finanzielle  Bedeutung  der  Zuschläge  für  den
öffentlichen  Haushalt  der  Gemeinden  nach  den  Ergebnissen ­
  der  Etats  für  die  Jahre  1882,  1907  und  1912 1 ).
Um  die  finanzielle  Bedeutung  der  Zuschläge  für  den  öffentlichen
Geraeindehaushalt  zu  beurteilen,  untersuchen  wir,  wie  hinsichtlich  der
sonstigen  Einnahmequellen,  1.  die  Größe  ihres  prozentualen  Anteils
an  der  Gesamtsumme  der  Gemeindeeinnahmen  und  2.  die  Größe  ihres
prozentualen  Anteils  an  dem  Gesamtsteueraufkommen.  Damit  gewinnen ­
  wir  einen  ziffernmäßigen  Ausdruck  für  die  finanzielle  Stellung
der  Zuschläge  1.  innerhalb  des  gemeindlichen  Finanzsystems  überhaupt
und  2.  innerhalb  des  gemeindlichen  Steuersystems.  Die  Steuerwirtschaft ­
  bildet  ja  bekanntlich  das  eigentliche  Substrat  des  ganzen  staatS. ­

  Tab.  I  Anh.
            
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