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Belastung mit
Gemeindezuschlägen
pro Kopf
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Zahl der Gemeinden
im
Königreich
in
Norditalien
in
Mittelitalien
in
Süditalien
auf den
Inseln
0,00— 0,25
101
6
4
in
0,26— 0.50
38
i
37
—
76
0,51— 1,00
127
20
149
28
324
1,01— 2,00
356
83
518
148
1105
2,01— 4,00
896
341
801
349
2387
4,01— 6,00
1303
302
237
110
1952
6,01— 8,00
984
95
59
44
1182
8,01-10,00
521
32
23
22
598
10,01-12,00
304
12
6
7
329
12,01—14,00
108
8
4
6
126
14,01-16,00
46
6
—
1
53
16,01—18,00
13
1
—
—
14
18,01-20,00
6
2
—
—
8
20,01—25,00
9
2
—
1
12
25,01—30,00
1
1
2
—
4
30,01—35,00
—
—
—
—
—
35,01-40,00
1
—
—
—
1
40,01—45,00
—
1
—
. —
1
| 4814
907
1842
720
8283
Landesteileu. So haben eine 10 L. übersteigende Kopfquote: 10,1 °/ 0
aller Gemeinden im Norden, während dieser Prozentsatz in Mittelitalien
auf 3,6, im insularen Teil auf 2,1 und in Süditalien sogar auf
0,7 °/o herabsinkt.
3. Die finanzielle Bedeutung der Zuschläge für den
öffentlichen Haushalt der Gemeinden nach den Ergebnissen
der Etats für die Jahre 1882, 1907 und 1912 1 ).
Um die finanzielle Bedeutung der Zuschläge für den öffentlichen
Geraeindehaushalt zu beurteilen, untersuchen wir, wie hinsichtlich der
sonstigen Einnahmequellen, 1. die Größe ihres prozentualen Anteils
an der Gesamtsumme der Gemeindeeinnahmen und 2. die Größe ihres
prozentualen Anteils an dem Gesamtsteueraufkommen. Damit gewinnen
wir einen ziffernmäßigen Ausdruck für die finanzielle Stellung
der Zuschläge 1. innerhalb des gemeindlichen Finanzsystems überhaupt
und 2. innerhalb des gemeindlichen Steuersystems. Die Steuerwirtschaft
bildet ja bekanntlich das eigentliche Substrat des ganzen staatS.
Tab. I Anh.