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Das Reichsgeldamk.
Kauft das Geldamt auch fremde Wechsel oder Titel fremder Staats
schulden (englischer, französischer Konsols), so kann es gleichzeitig auf den
Wechselkurs regulierend wirken. (Hieraus kommen wir noch zurück).
Dieses System wird sich in ruhigen Zeiten bewähren. Es kann aber
vorkommen, daß nicht genügend Wechsel zum Diskont angeboten werden,
z. B. bei Kriegsgerüchten. In unruhigen Zeiten riskieren zahlungsfähige
Bürger nicht gerne Kapital,- sie ziehen sich möglichst vom Markte zurück und
brauchen dann keine Wechsel zu diskontieren.
2n solchen Fällen, die regelmäßig von einem scharfen Rückgang der
Preise begleitet sind, würde es dem Geldamt unmöglich werden, die Wechsel
in der nötigen Menge auszutreiben, um den Preisrückgang aufzuhalten. Das
Geldamt könnte in solchen Fällen den Diskont für Z-Monatswechsel auf
V 2 oder 0°/p setzen,- es würde das Geld bei zahlungsfähigen Leuten nicht
unterbringen können. (So steht z. B. heute der privatdiskont kn Parks aus 1°/o-)
Der Wechseldiskont als Mittel für die Regulierung der Währung im
aktiven Sinne würde also für alle Fälle nicht genügen. Das Gcldamt muß
aber so bewaffnet sein, daß es unter allen Umständen, in allen nur erdenklichen
Fällen Sieger bleibt. Darüber darf es im Handel kein Zweifel herrschen, denn
der Zweifel, ob das Geldamt in allen Fällen befähigt sei, den Markt vor
einer Baisse zu schützen, genügt an sich schon, um den gesamten Geldumlauf
zu unterbrechen und so diese Baisse zu erzeugen. Wir erinnern hier an den
bekannten Fall kn der englischen Bankgeschichte. Der Bank ist die Emission
auf einen bestimmten Betrag limitiert, und es war bekannt geworden, daß
die Bank diese Grenze erreicht hatte. Eine allgemeine Unsicherheit und
Nervosität bemächtigte sich daraus des Handels. Die Depotbankcn und
Sparkassen wurden gestürmt,- ein kolossaler Krach stand bevor. Da erhielt
die Bank in letzter Stunde die Erlaubnis zu einer neuen Emission, und das
genügte, um das Vertrauen wieder herzustellen. 5 Minuten nach Er
teilung der Emissionserlaubnis war die Spannung und Panik verschwunden.
Das Geld, das vom Publikum aus Furcht vor Geldknappheit zurückgehalten
worden war (die Furcht vor Geldknappheit erzeugt Geldknappheit), floß zur
Bank zurück, und die Bank hatte überhaupt nicht nötig, von der ihr erteilten
Erlaubnis Gebrauch zu machen.
Solchen Geschichten muß vorgebeugt werden. Der Handel muß vor
einer Baisse sicherer geschützt werden als vor dem Einsturz des Himmels.
Der Handel muß unbedingtes Vertrauen in die Währung haben. Darum
lautet die zweite währungstechnische Forderung: 2. Das Reichsgeldamt wird
befugt, für währungstcchnische Zwecke Titel der Reichsanleihen in der Summe
nach unbeschränkter und nur durch den Zweck beschränkter Menge auszu
geben, und umgekehrt Titel der Reichsanleihen zu kaufen.
Durch den Verkauf von Titeln und Einzug des Erlöses (Geld) nimmt
der Geldumlauf ab und der Hausse wird vorgebeugt. Durch den Ankauf der
selben Titel wird Geld in den Verkehr gebracht, und die Baisse wird verhindert.
Der Vorzug dieser Methode liegt in ihrer Einfachheit. Die materielle
Arbeit, die damit verbunden ist, kann durch einen billigen Schreiber besorgt
werden. Die Kontrolle ist überaus einfach — soviel Noten sind ausgegeben,