Full text : Organisation

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11.  Akratie  und  Aristagie.

deutung  gehabt  hat,  eine  theoretische  aber  nicht  mehr  beanspruchen ­
  kann.  Aber  auch  der  Ausdruck:  Geistes  -
Aristokratie  muß  fallen,  denn  auch  Geist,  Bildung  oder
Kenntnisse  sollen  ihren  Besitzer  nicht  berechtigen,  ein
wirkliches  Kratern  auszuüben,  das  eben  kein  Vorzug
irgend  welcher  Art  gestatten  soll.
In  der  Rechtsphilosophie  kann  man  dem  Wort  Demokratie ­
  noch  eine  dritte  Bedeutung  beilegen:  der
Demos  als  Träger  der  absoluten  Staatsgewalt.  Es
bedürfte  längerer  Auseinandersetzungen,  um  zu  zeigen,
daß  dieses  Postulat,  einen  sichtbaren  Träger  aufzufinden, ­
  kein  reelles,  praktisches  Interesse  hat.  Die  „Teilung ­
  der  Gewalten"  ist  längst  in  einer  Weise  im  Leben
dnrchgedrungen,  daß  kein  Element  eines  Staates,  weder
Fürst,  noch  Parlament,  noch  Volk  eine  absolute  Macht
besitzt,  und  nur  eine  solche  soll  mit  dem  Worte  Kratein
abgelehnt  werden.  Die  Staatsgewalt  als  eine  Einheit
gedacht  ist  ein  Abstraktum,  eine  Funktion  des  Volkslebens, ­
  die  nur  einen  idealen  absoluten  Träger  besitzt: ­
  die  Nation  als  Ganzes  gefaßt,  inklusive  eines
Fürsten,  einer  Volksvertretung  oder  der  gerade  stimmfähigen ­
  Bürger.  Das  hier  ini  einzelnen  Charakteristische ­
  und  Wertvolle  wird  weit  besser  mit  anderen  Begriffen ­
  ausgedrückt,  als  mit  deni  unklaren  und  vieldeutigen ­
  der  Demokratie.  Im  übrigen  sollen  diese
ganzen  Betrachtungen  mehr  ethisch-politischer  als  rechtlicher ­
  Natur  sein.
Je  klarer  man  erkennt,  daß  die  Gefahren  schrankenloser ­
  Machtausübung  von  jeder  Seite  drohen  können
und  in  dem  unberechtigten  Streben  nach  einem  Kratein
überhaupt  liegen,  um  so  eher  kann  man  ihnen  wirksam ­
  entgegentreten.  Gefährlich  in  unserer  und  beson ­
            
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