Object: Versand- und Zollvorschriften im Verkehr mit dem Ausland [Im Aufl. d. Bergischen Industrie u. Handelskammer zu Reimacheid zusgest u. bearb von d. Zollauskunftstelle d. Handelskammer]

Negubten 
DBerfand- und Zollvorfchriften: 
a. 
ander. 
; Markierungsvorfchriften: 
Megukten. ; Markierungsborfchriften bejtehen nicht, 
Bertragsverhältnis: . . 2 
ken ande Meijtbegünftigung. Ein Handel8svertrag be- 
fteht nicht, 
Zölle: 
Ein ausführlicher Zowtarif befteht nicht. Die Waren werden 
mit einigen Ausnahmen mit dem Sinheitsfaß von 8 Prozent 
verz0lit. 
Deutiche Konfulate: 
Kairo (G), Aerandrien (K), Port Said (K), Suez (K). 
SefhäftSfprache: 
Sranzöfiich. 
Berfandvorfchriften. 
Zolfinhaltserflärungen: rn 
&3 find zwei ZoNinhaltserkflärungen in franzöfifcher Sprache 
notwendig. E3 i{t Wert und Menge jeder einzelnen Waren- 
gattung anzugeben. Sie find ausfchließlih in franzöfifdher 
Dder englijdher Sprache auszufjtellen. Sendungen, denen IN 
anderen Sprachen abgefaßte Deklarationen heigegeben Tind, 
fönnen den Empfängern megen der Schwierigkeiten bei der 
ee lung nur mit beträchtlicher Berfpätung ausachändigt 
erden. 
Zollvorfchriften. 
Zolluorfchriften Für Multer: 
Waren. die als Muiter durch Ynduftrielle oder Handlungs: 
reifende eingeführt werden, unterliegen Cine und Ausfuhr: 
zöllen nicht, vorausgefest, Daß fie, unberfauft wieder aus- 
geführt werden, und mit der Sinihränkung, bdak die Boll- 
bedinaunaen für die Wiederansfuhr wie Für bie Caneruna in 
den Lagerhäufern erfüllt werden. Die Umlauffriit der Multer 
Gat man aunächft vom Kunenblid ihrer Sinfuhr an auf ein 
Nabr feitnefebt. Sur die Wiederausfuhr {ft eine Garantie 
au Teilten, enimeder durch Ginterleaung ‚einer beitimmten 
Summe, die etwa den, bHichtmäkigen SinfuhraoNlgebühren 
Aeichfommt oder durch Stellung einer Kaution. 
Mufiter in Briefpoft: 
Geichloliene aus dem Auslande _in Negbpten . eintreffende, 
nach Briefportotare Freigemachte, Sendungen, die z0Wpflichtige 
Genenitände enthalten. mülen von den Abfendern mit einer 
befonderen arlnen Stikfette verfehen werden, die die Art, das 
Gewicht und den Wert des Inhalts angeben muß, Die Sen 
dungen unterliegen der Bollfontrolle, Die Zollämter haben 
daher das Recht, diefelben von Aınts wenen au Sffnen, und 
die vorfdhriftsmäkigen Einfuhraölle zu erheben. BoNpflichtige 
Merthriefe Kind nach den aleichen Borichriften aulällig. 
Ronfulatsfakturen und Urfprungszeugniffe: . 
€3 find keine Nonfulatsfatturen und Urfprungszeugniffe 
erforderlich. 
Rechnungen: 
Den Begleitpapieren zu Sendungen nach Aegypten muß 
eine Rechnung offen beigefügt werden, die Über die einzelnen 
Warengattungen, ihr Keingewidht und ihren Wert genaue 
Angaben enthalten muß. Für mehrere von demfjelben Aofen- 
der an denfelben Sm ynger gleichzeitig eingeliejerte Stücke 
genügt eine gemeinjame Hechnung. Die KRedhnungsbeträge 
find in enalifcher Währung anzugeben, 
Berpadung: 
Pakete nach dem Sudan Ele in gut verfOraubte ober ver- 
nagelte wibderftandSfähige Holzkijten, in Weißblechbehälter, 
in Leinwand oder in einem anderen gleichartigen Stoff ver- 
packt fein; einfache RNapier- oder Pappumhiüllung genügt 
nicht. Pakete in Leinwandumhüllung find zu umfehnüren 
Und an den Kanten und Falten zu vernähen, Die Knoten 
und Enden der Schnur find zu verfiegeln. Spec, Schinken, 
Butter, Honig und alle fettigen Stoffe müljen als innere 
Verpadung noch befonders in Metallbehälter verbadt fein, 
die Iuftdicht zu verlöten oder mit einem die Feuchtigkeli 
uffaugenden Stoff zu umgeben find. Sämtlidhe Patete 
müffen hinreichend bverfiegelt oder durch BPlomben ber 
IOloffen fein. 
Arfprungsbezeichnung: 
Waren nicht Brilijchen Urfprungs mit HGandelSbezeichnung 
in englijcher Sprache müfjfen Angabe des Urfprungslandes 
(3. ©. Made in Germany) tragen, andernfalls werden fie 
beilagnahmt. 
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