Haushaltsrechnungen.
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§ 6
Anschreibungen, sondern Rechnungsbücher von mindestens einjähriger Dauer zugrunde
gelegt; sie ist unter den wenigen, fast durchweg neueren und aus germanischen
Gebieten stammenden Erhebungen auf gleicher Grundlage weitaus die größte.
In diesem Uebergang vom vorauseilenden „Budget“ 4 * ) (Voranschlag) zur nachhinkenden
„Rechnung“ liegt der wichtigste neuere Fortschritt der Haushaltungsstatistik.
Als eine besonders empfindliche Lücke ist die Spärlichkeit der Kenntnis
des Haushalts bemittelter Familien geblieben 2 ).
Bei all dieser Haushaltungsstatistik darf freilich nicht übersehen werden, daß
sie um so weniger typische Durchschnittsverhältnisse zum Ausdruck bringt, je sorgfältiger
die Rechnungsbücher geführt worden sind; sie repräsentiert eine Auslese
der wirtschaftlichsten Familien. Eine andere, schwer zu überwindende Schwierigkeit
für die Vergleichung von Wirtschaftsrechnungen ergibt sich mit der fließenden
Grenze zwischen eigen- und verkehrswirtschaftlicher Haushaltung; schon eine Familie,
die für ihren Bedarf selbst schneidert und wäscht, kann ihre Wirtschaftsrechnung
schwer mit der einer andern Familie vergleichen, die beide Dienstleistungen bezahlt.
Auch die häufige Verschlingung des Familienhaushalts mit fremden Wirtschaften
(von Kostgängern, Dienstboten, erwerbstätigen Deszendenten) erschwert die Einsicht
wesentlich; dieser Schwierigkeit ist bisher wenig Rechnung getragen worden.
Das Ergebnis dieses gewaltigen Aufwands von Sammelmühe ist für die exaktere
Kenntnis sozialer Zustände und sozialen Elends ein reiches; für die Konsumtionstheorie
ist es nur bescheiden, auch wenn man es in den Faltenwurf des „Engelschen
Gesetzes“ und des „Schwabeschen Gesetzes“ kleidet; immerhin ist es lehrreich. Das
Engelsche Gesetz vom Jahre 1857 besagt, daß der Arme für das Existenzbedürfnis
an Nahrung zwar einen geringeren Geldbetrag ausgibt als der Wohlhabende,
aber eine größere Quote seines Einkommens; je höher das Einkommen,
eine um so reichlichere Quote bleibt für minder unentbehrliche Ausgaben übrig.
Hat man doch von der Familie Rotschild gelegentlich gesagt, daß sie ohne Extravaganzen
kaum imstande sein würde, mehr als 1% ihres Einkommens für unentbehrliche
und entbehrliche eigene Bedürfnisse zu verausgaben, und zur Kapitalisierung
von 99% quasi gezwungen sei. Dieses Engelsche Gesetz hätte man zwar
bei einiger Ueberlegung schon von vornherein vermuten können, weil der Nahrungsaufwand
physiologisch beschränkt ist; aber doch befriedigt es, das von selbst Einleuchtende
auch statistisch im großen ganzen 3 ) bestätigt zu finden und sich zahlenmäßig
veranschaulichen zu können, wie wenig Geld der kleine Mann für physiologisch
entbehrliche Kulturzwecke übrig behält.
Es muß aber gleich hinzugefügt werden, daß die Quote der Nahrungsausgabe
nicht nur vom Einkommen, sondern auch von der Kopfzahl der Familie
abhängt. Kopfreiche Familien müssen zwar ihre Ernährung verbilligen 4 ); aber da
sie an anderen Ausgaben noch mehr sparen, so steigt die Quote ihrer Nahrungsausgaben
6 * * * 10 ). Sind nun die ärmeren Familien kopfreich, so kommt das Engelsche Gesetz
zu verschärftem Ausdruck; zeichnen sich dagegen die Familien der höheren Einkommensstufen
durch erhöhte Kopfzahl aus, so wird das Gesetz abgeschwächt.
4 ) Der Ausdruck Familienbudgets wird übrigens vielfach sprachwidrig promiscue für Voranschläge,
Schätzungen und Rechnungen des Familienhaushalts gebraucht. Die Verwirrung
wird dadurch gesteigert, daß die Quellen oft nicht erkennen lassen, ob Voranschlag, Schätzung
oder Rechnung vorliegt.
2 ) Eine Zusammenstellung der hauptsächlichen vorhandenen Daten über die Nahrung
bemittelter Familien gibt Grotjahn S. 11 f. Einen kleinen Beitrag hat das Statistische Reichsamt
1911 durch zwei Wirtschaftsrechnungen von Familien höherer Beamter beigesteuert
(3. Sonderheft des Reichsarbeitsblatts).
3 ) Ueber abweichende Beobachtungen vgl. Kestner, S. 343.
4 ) Nach der deutschen Erhebung von 1907 sinkt die absolute Nahrungsausgabe, auf den
erwachsenen Mann als Einheit umgerechnet, mit der Kopfzahl (2—9) bei 391 Familien von
478 auf 328 Mark.
s ) Bei 851 Familien derselben Erhebung von 40,6% bei 2 Personen bis auf 58,2% bei
10 Personen.
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