Full text : Die Konsumtion

Haushaltsrechnungen.

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§  6

Anschreibungen,  sondern  Rechnungsbücher  von  mindestens  einjähriger  Dauer  zugrunde ­
  gelegt;  sie  ist  unter  den  wenigen,  fast  durchweg  neueren  und  aus  germanischen ­
  Gebieten  stammenden  Erhebungen  auf  gleicher  Grundlage  weitaus  die  größte.
In  diesem  Uebergang  vom  vorauseilenden  „Budget“  4  * )  (Voranschlag)  zur  nachhinkenden ­
  „Rechnung“  liegt  der  wichtigste  neuere  Fortschritt  der  Haushaltungsstatistik. ­
  Als  eine  besonders  empfindliche  Lücke  ist  die  Spärlichkeit  der  Kenntnis
des  Haushalts  bemittelter  Familien  geblieben  2 ).
Bei  all  dieser  Haushaltungsstatistik  darf  freilich  nicht  übersehen  werden,  daß
sie  um  so  weniger  typische  Durchschnittsverhältnisse  zum  Ausdruck  bringt,  je  sorgfältiger ­
  die  Rechnungsbücher  geführt  worden  sind;  sie  repräsentiert  eine  Auslese
der  wirtschaftlichsten  Familien.  Eine  andere,  schwer  zu  überwindende  Schwierigkeit ­
  für  die  Vergleichung  von  Wirtschaftsrechnungen  ergibt  sich  mit  der  fließenden
Grenze  zwischen  eigen-  und  verkehrswirtschaftlicher  Haushaltung;  schon  eine  Familie,
die  für  ihren  Bedarf  selbst  schneidert  und  wäscht,  kann  ihre  Wirtschaftsrechnung
schwer  mit  der  einer  andern  Familie  vergleichen,  die  beide  Dienstleistungen  bezahlt.
Auch  die  häufige  Verschlingung  des  Familienhaushalts  mit  fremden  Wirtschaften
(von  Kostgängern,  Dienstboten,  erwerbstätigen  Deszendenten)  erschwert  die  Einsicht ­
  wesentlich;  dieser  Schwierigkeit  ist  bisher  wenig  Rechnung  getragen  worden.
Das  Ergebnis  dieses  gewaltigen  Aufwands  von  Sammelmühe  ist  für  die  exaktere
Kenntnis  sozialer  Zustände  und  sozialen  Elends  ein  reiches;  für  die  Konsumtionstheorie ­
  ist  es  nur  bescheiden,  auch  wenn  man  es  in  den  Faltenwurf  des  „Engelschen
Gesetzes“  und  des  „Schwabeschen  Gesetzes“  kleidet;  immerhin  ist  es  lehrreich.  Das
Engelsche  Gesetz  vom  Jahre  1857  besagt,  daß  der  Arme  für  das  Existenzbedürfnis ­
  an  Nahrung  zwar  einen  geringeren  Geldbetrag  ausgibt  als  der  Wohlhabende, ­
  aber  eine  größere  Quote  seines  Einkommens;  je  höher  das  Einkommen,
eine  um  so  reichlichere  Quote  bleibt  für  minder  unentbehrliche  Ausgaben  übrig.
Hat  man  doch  von  der  Familie  Rotschild  gelegentlich  gesagt,  daß  sie  ohne  Extravaganzen ­
  kaum  imstande  sein  würde,  mehr  als  1%  ihres  Einkommens  für  unentbehrliche ­
  und  entbehrliche  eigene  Bedürfnisse  zu  verausgaben,  und  zur  Kapitalisierung ­
  von  99%  quasi  gezwungen  sei.  Dieses  Engelsche  Gesetz  hätte  man  zwar
bei  einiger  Ueberlegung  schon  von  vornherein  vermuten  können,  weil  der  Nahrungsaufwand ­
  physiologisch  beschränkt  ist;  aber  doch  befriedigt  es,  das  von  selbst  Einleuchtende ­
  auch  statistisch  im  großen  ganzen  3 )  bestätigt  zu  finden  und  sich  zahlenmäßig ­
  veranschaulichen  zu  können,  wie  wenig  Geld  der  kleine  Mann  für  physiologisch ­
  entbehrliche  Kulturzwecke  übrig  behält.
Es  muß  aber  gleich  hinzugefügt  werden,  daß  die  Quote  der  Nahrungsausgabe
nicht  nur  vom  Einkommen,  sondern  auch  von  der  Kopfzahl  der  Familie
abhängt.  Kopfreiche  Familien  müssen  zwar  ihre  Ernährung  verbilligen 4 );  aber  da
sie  an  anderen  Ausgaben  noch  mehr  sparen,  so  steigt  die  Quote  ihrer  Nahrungsausgaben ­
  6  *  *  *  10 ).  Sind  nun  die  ärmeren  Familien  kopfreich,  so  kommt  das  Engelsche  Gesetz
zu  verschärftem  Ausdruck;  zeichnen  sich  dagegen  die  Familien  der  höheren  Einkommensstufen ­
  durch  erhöhte  Kopfzahl  aus,  so  wird  das  Gesetz  abgeschwächt.

4 )  Der  Ausdruck  Familienbudgets  wird  übrigens  vielfach  sprachwidrig  promiscue  für  Voranschläge, ­
  Schätzungen  und  Rechnungen  des  Familienhaushalts  gebraucht.  Die  Verwirrung
wird  dadurch  gesteigert,  daß  die  Quellen  oft  nicht  erkennen  lassen,  ob  Voranschlag,  Schätzung
oder  Rechnung  vorliegt.
2 )  Eine  Zusammenstellung  der  hauptsächlichen  vorhandenen  Daten  über  die  Nahrung
bemittelter  Familien  gibt  Grotjahn  S.  11  f.  Einen  kleinen  Beitrag  hat  das  Statistische  Reichsamt ­
  1911  durch  zwei  Wirtschaftsrechnungen  von  Familien  höherer  Beamter  beigesteuert
(3.  Sonderheft  des  Reichsarbeitsblatts).
3 )  Ueber  abweichende  Beobachtungen  vgl.  Kestner,  S.  343.
4 )  Nach  der  deutschen  Erhebung  von  1907  sinkt  die  absolute  Nahrungsausgabe,  auf  den
erwachsenen  Mann  als  Einheit  umgerechnet,  mit  der  Kopfzahl  (2—9)  bei  391  Familien  von
478  auf  328  Mark.
s )  Bei  851  Familien  derselben  Erhebung  von  40,6%  bei  2  Personen  bis  auf  58,2%  bei
10  Personen.

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