fullscreen: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

126 Neuntes Buch. Erstes Kapitel. 
die Edlen ihrerseits begannen eigenmächtig Zölle zu erheben, 
Kaufleute zu plündern: ein Kampf aller gegen alle stand bevor. 
Der heimkehrende Kaiser war über dies Unwesen im höchsten 
Grade erbittert; mit einer von allen Zeitgenossen gefürchteten 
Thatkraft schritt er dagegen ein, indem er die einzelnen Frevler 
— DD00 
halben begünstigte: bis er seine beschwichtigende Thätigkeit 
schließlich durch einen allgemeinen Reichsfrieden krönte: pacem 
diu desideratam et antea toti terrae nécessariam per uni- 
versas regni partes habendam regia autoritate indixit. 
Klar aber war jetzt, daß es neben diesen allgemeinen Maß— 
regeln einer noch viel dauerhafteren Sicherung der Lage des 
Königtums im Reiche bedurfte, als bisher, sollte der Kaiser 
den Zielen seiner italienischen Politik mit Sicherheit nachgehen 
dürfen. Vor allem kamen hier die Laienfürsten in Betracht; 
durch neue Konzessionen mußte ihre Ruhe in Deutschland, ihre 
thätige Beihilfe für Italien erkauft werden. Es geschah, indem 
die Spannung zwischen Heinrich dem Löwen und Heinrich 
von Österreich beseitigt ward. Der sterreicher hatte, wie wir 
wissen, das Herzogtum Baiern an den Welfen abtreten müssen; 
diesen Verlust verschmerzte er nicht eher, als bis ihm der Kaiser 
zum Entgelt seine Markgrafschaft Österreich mit bis dahin un— 
erhörten Prärogativen ausstattete. sterreich wurde am 17. Sep⸗ 
lember 1156 zu einem von Baiern völlig unabhängigen Herzogtum 
erhoben, dem neuen Herzog ward die volle Regierungsgewalt 
im Lande zu Teil, seine Leistungen an das Reich, vornehmlich 
auch in Sachen der Heeresfolge, wurden bedeutend verringert, 
das Land endlich ward als unteilbar hingestellt und frei auch 
an Töchter vererblich. 
Es waren die Anfänge einer völlig neuen Reichspolitik, 
ija Reichsverfassung. Zum erstenmal wird hier, wie später vor 
allem beim Sturze Heinrichs des Löwen, die alte Stammeseinheit 
eines großen Herzogtumes mit seinem Zubehör dauernd durch— 
schnitten zu Gunsten der Entstehung eines kleineren fürstlichen 
MG. Const. 1, 194 ff. 3. J. 1152.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.