Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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zutritts von Kosten für neue Leistungen seit dem Jahre 1897 
zugenommen haben. In welchem Umfange dies tatsächlich 
der Fall ist, kann ohne weiteres nicht genau ermittelt werden, 
weil für keinen Posten irgendwie vergleichbare Angaben vor 
handen sind. Immerhin ist es möglich, für die neuere Zeit 
wenigstens gewisse Mindestkosten des Postzeitungsvertriebs 
unter Zugrundelegung des jetzigen Verkehrsumfangs in der 
Weise ungefähr zu berechnen, daß ohne jede Rücksicht auf die 
seit dem Jahre 1897 eingetretene Kosteusteigerung die Durch 
schnittskosten für den Vertrieb einer gebührenpflichtigen Zeitungs 
nummer im Jahre 1897 mit der Verkehrsziffer von 1910 
vervielfältigt werden. 
Im Jahre 1897 haben die Kosten des Vertriebs einer 
gebührenpflichtigen Zeitungsnummer durchschnittlich 0,66 Pf. 
betragen?) Die Zahl der gebührenpflichtigen Nummern ist 
nach den Ausführungen oben unter b) für das Jahr 1910 
auf 1 784 000 000 zu schätzen. Da die Kosten seit 1897 
nicht geringer geworden sind, haben sie sich für das Jahr 1910 
zum mindesten auf 1 784 000 000.0,66 Pf.^11 774 400 M. 
belaufen. Dieser Ausgabe stehen, wie unter a) erörtert worden 
ist, ungefähr 11 017 000 M. Einnahme an Zeitungsgebühren 
gegenüber. Hieraus ergibt sich, daß im Jahre 1910 der 
Postzeitungsvertrieb wenigstens 757 000 M. Zuschuß erfordert 
hat. Unberücksichtigt ist dabei die seit dem Jahre 1897 
eingetretene, auf Erhöhungen der Preise, Löhne usw. beruhende 
Steigerung der Selbstkosten. 
Nach allem hat der gemischte Zeitungsgebührentarif in 
Verbindung mit der seit seinem Inkrafttreten erfolgten Verkehrs 
zunahme zwar das Defizit beim Postzeituugsvertrieb verringert, 
im ganzen beweisen jedoch seine finanziellen Ergebnisses) daß 
das ihm zugrunde liegende Verwaltungsprinzip sich in der 
Praxis als Prinzip der nicht vollen Eigenkosten-Deckung äußert. 
1) Vgl. S. 83 Aum. i. 
2 ) Mit der finanziell ungünstigen Wirkung des gemischten Tarifs 
hatte die Post von vornherein gerechnet (Stenogr. Ber. 1898/00 Bd. IV 
S. 2816 und 2924). Diese Wirkung des Tarifs ist schon wiederholt 
in der Ocffentlichkeit zur Sprache gebracht und auch als Anlaß zu einer
	        
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