Full text: Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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den Versand durch Privatspedition in legaler Weise vornehmen 
würden?) 
Vor allem wäre es bei einem Zonentarif unvermeidlich, 
daß in den Bezugspreisen eine Differenzierung einträte. Je 
nach der Lage des Bezugsorts in einer näheren oder entfern 
teren Zone niüßten wegen der geringeren oder größeren Fracht 
kosten für dieselbe Zeitung verschiedene Preise erhoben werden. 
Daran, daß die Verleger die Mehrkosten bei dem Vertrieb 
ihrer Zeitungen nach größeren Entfernungen nicht auf die 
Bezieher abzuwälzen brauchten, sondern die Zeitungen überallhin 
zu einem Einheitspreis ablassen könnten, ist trotz der entgegen 
gesetzten Ansichten, die im Reichstag zur Sprache gekommen 
sind, nicht zu denken?) Schon bei zwei Zonen^) gäbe es 
zweierlei Preise. Das wären Verhältnisse, wie sie vor 100 
Jahren beim gewerbsmäßigen Vertrieb der Zeitungen durch 
die Postmeister bestanden haben. Trotz aller Berechtigung 
der Zonentarifs-Theorie würde das praktisch einen Rückschritt, 
keinen Fortschritt bedeuten. Mit Recht ist daher bei den 
Reichstagsberatnngen über die Postgesetznovelle von 1899 der 
Zonentarif für den Postzeitnngsvertrieb mit großer Mehrheit 
abgelehnt worden?) 
3) Berücksichtigung des GewichtsfaKtc 's. 
Während, wie die vorstehenden Ausführungen ersehen 
lassen, s. Zt. vorgeschlagen worden ist, in den Zeitungstaris 
zwecks engerer Anpassung an die Leistungen der Post Zonen 
einzugliedern, d. h. ihn für die Praxis verwickelt zu machen, 
hat es andererseits nicht an Einwendungen gefehlt, daß der 
Tarif nicht genügend einfach, klar und übersichtlich sei. Diese 
Bemängelungen betrafen die Berücksichtigung des veränder 
lichen Gewichtsfaktors, die die Anwendung des Tarifs aller 
>) Stcnogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2797. 
2) Stcnogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2805 (Abg. Dasbach) und 
S. 2807 (Staatssekr. von Podbielski); a. a. O. 1905/06 Bd. III ^>. 
1877 (Staatssekr. Kraetke). 
2) Stcnogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2796 sowie Bd. VII Nr. 
412 der Drucksachen. 
ff Stcnogr. Ber. 1898/00 Bd. IV S. 2818 f. und S. 2928 f.
	        
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