Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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den  Versand  durch  Privatspedition  in  legaler  Weise  vornehmen
würden?)
Vor  allem  wäre  es  bei  einem  Zonentarif  unvermeidlich,
daß  in  den  Bezugspreisen  eine  Differenzierung  einträte.  Je
nach  der  Lage  des  Bezugsorts  in  einer  näheren  oder  entfernteren ­
  Zone  niüßten  wegen  der  geringeren  oder  größeren  Frachtkosten ­
  für  dieselbe  Zeitung  verschiedene  Preise  erhoben  werden.
Daran,  daß  die  Verleger  die  Mehrkosten  bei  dem  Vertrieb
ihrer  Zeitungen  nach  größeren  Entfernungen  nicht  auf  die
Bezieher  abzuwälzen  brauchten,  sondern  die  Zeitungen  überallhin
zu  einem  Einheitspreis  ablassen  könnten,  ist  trotz  der  entgegengesetzten ­
  Ansichten,  die  im  Reichstag  zur  Sprache  gekommen
sind,  nicht  zu  denken?)  Schon  bei  zwei  Zonen^)  gäbe  es
zweierlei  Preise.  Das  wären  Verhältnisse,  wie  sie  vor  100
Jahren  beim  gewerbsmäßigen  Vertrieb  der  Zeitungen  durch
die  Postmeister  bestanden  haben.  Trotz  aller  Berechtigung
der  Zonentarifs-Theorie  würde  das  praktisch  einen  Rückschritt,
keinen  Fortschritt  bedeuten.  Mit  Recht  ist  daher  bei  den
Reichstagsberatnngen  über  die  Postgesetznovelle  von  1899  der
Zonentarif  für  den  Postzeitnngsvertrieb  mit  großer  Mehrheit
abgelehnt  worden?)
3)  Berücksichtigung  des  GewichtsfaKtc  's.
Während,  wie  die  vorstehenden  Ausführungen  ersehen
lassen,  s.  Zt.  vorgeschlagen  worden  ist,  in  den  Zeitungstaris
zwecks  engerer  Anpassung  an  die  Leistungen  der  Post  Zonen
einzugliedern,  d.  h.  ihn  für  die  Praxis  verwickelt  zu  machen,
hat  es  andererseits  nicht  an  Einwendungen  gefehlt,  daß  der
Tarif  nicht  genügend  einfach,  klar  und  übersichtlich  sei.  Diese
Bemängelungen  betrafen  die  Berücksichtigung  des  veränderlichen ­
  Gewichtsfaktors,  die  die  Anwendung  des  Tarifs  aller>) ­
  Stcnogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2797.
2)  Stcnogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2805  (Abg.  Dasbach)  und
S.  2807  (Staatssekr.  von  Podbielski);  a.  a.  O.  1905/06  Bd.  III  ^>.
1877  (Staatssekr.  Kraetke).
2)  Stcnogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2796  sowie  Bd.  VII  Nr.
412  der  Drucksachen.
ff  Stcnogr.  Ber.  1898/00  Bd.  IV  S.  2818  f.  und  S.  2928  f.
            
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