Full text : Der Deutsche Post-Zeitungsgebührentarif

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b)  Zeitungsvertrieb  der  Postmeister.
Die  Postmeister  befaßten  sich,  als  sie  selbst  keine  Zeitungen
mehr  Herausgaben,  lediglich  noch  mit  dem  Vertrieb  der  Zeitungen.
Dieser  erstreckte  sich  anfangs  nur  auf  die  Beförderung  der
von  den  Zeitnngsbeziehern  unmittelbar  bei  den  Verlegern
gegen  Bezahlung  bestellten  Zeitungen,  die  in  Briefform  und
unter  Berechnung  des  Briefportos  versandt  wurden.  Später
nahmen  die  Postmeister  Bestellungen  auf  Zeitungen  und
gleichzeitig  das  Bezugsgeld  entgegen,  führten  die  Bestellungen,
die  Beförderung  und  die  Aushändigung  der  Zeitungen  an
die  Bezieher  aus  und  rechneten  mit  den  Verlegern  ab.
Wann  dieses  Verfahren  begonnen  hat,  steht  nicht  fest.  In
Brandenburg  war  es  vermutlich  schon  im  17.  Jahrhundert
üblich  Der  Zeitungsbezug  durch  Vermittelung  der  Postmeister
erwies  sich  so  vorteilhaft  und  so  bequem,  daß  er  den  uumittelöaren
  Bezug  der  Zeitungen  von  den  Verlegern  und  die
Lieferung  durch  Buchhändler  und  Kommissionäre  gegen  Ende
des  18.  Jahrhunderts  vollständig  brach  legte.  Die  Postmeister
besaßen  um  diese  Zeit  ein  tatsächliches,  wenn  auch  rechtlich
nicht  gewährleistetes  Monopol  für  den  Zeitungsvertrieb,  das
sie  auf  jede  Weise  zu  wahren  sich  bemühten.  Allen  Versuchen
von  Privatpersonen,  Zeitungen  zu  vertreiben,  traten  sie  entschieden
entgegen,  indem  sie  ihr  vermeintliches  Vorrecht  durch  Berufung
auf  die  Vorschriften  der  Postordnungen  gründeten.  Trotzdem
in  diesen  hinsichtlich  des  Zeitungsvertriebs  die  Beziehungen
zum  Publikum  gar  nicht  geregelt  waren,  billigte  die  Post  die
Auffassung  der  Postmeister.  Maßgebend  war  für  sie  dabei
der  Umstand,  daß  die  Postmeister  durch  privaten  Wettbewerb
beim  Zeitnngsvertrieb  in  ihren  Einkünften  geschmälert  worden
wären,  und  daß  die  Staatskasse  dafür  Entschädigungen  oder
Besoldungsaufbesserungen  hätte  gewähren  müssen.
Da  die  Vermittelung  des  Zeitungsbezugs  den  Postmeistern
als  privates  Gewerbe  überlassen  war,  entbehrte  sie  der  Einheitlichkeit; ­
  es  führte  jeder  Postmeister  die  Zeitungsbesorgnng
ganz  nach  seinem  Belieben  ans.  Diese  Ungleichmäßigkeit
wurde  mit  der  Zeit  für  das  Publikum  lästig  und  für  die
            
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